Rentenleistungen im Todesfall. Werden auf Grund einer vereinbarten Rentengarantie- zeit die Renten nach dem Tode der versicherten Person an die Anspruchsberechtigten weitergezahlt, so unterlie- gen diese Leistungen weiterhin mit dem bisherigen Er- tragsanteil der Einkommensteuer.
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Samples: Verbraucherinformation, Versicherungsvertrag, Verbraucherinformation