Retourenbearbeitung. Der Leistungserbringer verpflichtet sich bei berechtigten Reklamationen, die gelieferten Hilfs- mittel beim Versicherten wieder abzuholen, wahlweise bereits bei Belieferung einen Retouren- schein beizufügen, damit der Versicherte die Hilfsmittel versandkostenfrei zurücksenden kann.
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