Risiko aus Absicherungsgeschäften des Anlegers. Der Anleger der Wertpapiere kann nicht darauf vertrauen, während der Laufzeit der Wertpapiere jederzeit Geschäfte abschließen zu können, durch deren Abschluss er in der Lage ist, seine Risiken im Zusammenhang mit den von ihm gehaltenen Wertpapieren auszuschließen. Ob dies jederzeit möglich ist, hängt von den Marktverhältnissen und von den dem jeweiligen Geschäft zugrundeliegenden Bedingungen ab. Unter Umständen können solche Geschäfte überhaupt nicht oder nur zu einem ungünstigen Marktpreis getätigt werden, so dass für sie ein entsprechender Verlust entstehen kann.