Common use of Risiko aus dem Fehlen einer Gesellschafterstellung Clause in Contracts

Risiko aus dem Fehlen einer Gesellschafterstellung. Soweit die Emittentin sich nicht an den Zielgesellschaften mit Gesellschaftsanteilen beteiligt, sondern lediglich Finanzierungen vergibt, stehen ihr keine Mitspracherechte in den Zielgesellschaften zu. Es besteht insoweit das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit in den Zielgesellschaften insbesondere die Durchführung von Investitionen entgegen den Interessen der Emittentin erfolgt. Zudem hat die Emittentin nicht die Möglichkeit, einer negativen Entwicklung in den Zielgesellschaften entgegen zu wirken. Dies kann dazu führen, dass die jeweilige Gesellschaft nicht in der Lage ist, ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Emittentin zu erfüllen. Der Eintritt dieses Risikos kann zur Folge haben, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann, was auch zu einem Teil- oder Totalverlust des Nennbetrags führen kann. Der Eintritt dieser Risiken wird von der Emittentin als mittel eingeschätzt. Konkrete Investitionen stehen zum Datum des Prospekts nicht fest. Es handelt sich daher um ein Blind- Pool-Konzept. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Projektentwicklungsgesellschaften ab. Anleger können sich im Vorfeld nicht über konkrete Immobilienprojekte bzw. Projektentwicklungsgesellschaften informieren. Anleger müssen sich darauf verlassen, dass die Emittentin die Projekte sorgfältig und unter Berücksichtigung ihrer Bonität auswählt. Es besteht das Risiko, dass trotz Beachtung der relevanten Auswahlkriterien Projekte durch die Emittentin ausgewählt werden, die sich negativ entwickeln. Dies kann dazu führen, dass die jeweilige Gesellschaft nicht genügend Einnahmen erzielt, um ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Emittentin zu erfüllen. Dies könnte dazu führen, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann. Der Eintritt dieses Risikos wird von der Emittentin als mittel eingeschätzt. Die Emittentin wurde erst im Juni 2021 gegründet und hat ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen. Es handelt sich bei der Emittentin also um ein junges Unternehmen, das zum Datum des Prospektes noch keine Finanzierungen vergeben hat. Die Erfolgsaussichten der Emittentin können nur unter Berücksichtigung der Risiken, Aufwendungen und Schwierigkeiten beurteilt werden, die bei Unternehmen auftreten, die neu am Markt tätig sind. Insbesondere verfügt die Emittentin noch über kein wesentliches Vermögen. Dieses soll durch die Emission der Schuldverschreibungen erst aufgebaut werden. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen, welches durch die Ausgabe der Schuldverschreibungen finanziert werden soll, nicht ausreichend werthaltig ist. Dies könnte dazu führen, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann, da sie über kein weiteres Vermögen verfügt. Der Eintritt dieses Risikos wird von der Emittentin als mittel eingeschätzt.

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Risiko aus dem Fehlen einer Gesellschafterstellung. Soweit die Emittentin sich nicht an den Zielgesellschaften mit Gesellschaftsanteilen beteiligt, sondern lediglich Finanzierungen vergibt, stehen ihr keine Mitspracherechte in den Zielgesellschaften zu. Es besteht insoweit das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit in den Zielgesellschaften insbesondere die Durchführung von Investitionen entgegen den Interessen der Emittentin erfolgt. Zudem hat die Emittentin nicht die Möglichkeit, einer negativen Entwicklung in den Zielgesellschaften entgegen zu wirken. Dies kann dazu führen, dass die jeweilige Gesellschaft nicht in der Lage ist, ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Emittentin zu erfüllen. Der Eintritt dieses Risikos kann zur Folge haben, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann, was auch zu einem Teil- oder Totalverlust des Nennbetrags führen kann. Der Eintritt dieser Risiken wird von der Emittentin als mittel eingeschätzt. Konkrete Investitionen stehen zum Datum des Prospekts Memorandums nicht fest. Es handelt sich daher um ein Blind- Blind-Pool-Konzept. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Projektentwicklungsgesellschaften ab. Anleger können sich im Vorfeld nicht über konkrete Immobilienprojekte bzw. Projektentwicklungsgesellschaften informieren. Anleger müssen sich darauf verlassen, dass die Emittentin die Projekte sorgfältig und unter Berücksichtigung ihrer Bonität auswählt. Es besteht das Risiko, dass trotz Beachtung der relevanten Auswahlkriterien Projekte durch die Emittentin ausgewählt werden, die sich negativ entwickeln. Dies kann dazu führen, dass die jeweilige Gesellschaft nicht genügend Einnahmen erzielt, um ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Emittentin zu erfüllen. Dies könnte dazu führen, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann. Der Eintritt dieses Risikos wird von der Emittentin als mittel eingeschätzt. Die Emittentin wurde erst im Juni 2021 gegründet und hat ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen. Es handelt sich bei der Emittentin also um ein junges Unternehmen, das zum Datum des Prospektes Memorandums noch keine Finanzierungen vergeben hat. Die Erfolgsaussichten der Emittentin können nur unter Berücksichtigung der Risiken, Aufwendungen und Schwierigkeiten beurteilt werden, die bei Unternehmen auftreten, die neu am Markt tätig sind. Insbesondere verfügt die Emittentin noch über kein wesentliches Vermögen. Dieses soll durch die Emission der Schuldverschreibungen erst aufgebaut werden. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen, welches durch die Ausgabe der Schuldverschreibungen finanziert werden soll, nicht ausreichend werthaltig ist. Dies könnte dazu führen, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann, da sie über kein weiteres Vermögen verfügt. Der Eintritt dieses Risikos wird von der Emittentin als mittel eingeschätzt.

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Risiko aus dem Fehlen einer Gesellschafterstellung. Soweit die Emittentin sich nicht an den Zielgesellschaften mit Gesellschaftsanteilen beteiligt, sondern lediglich Finanzierungen vergibt, stehen ihr keine Mitspracherechte in den Zielgesellschaften zu. Es besteht insoweit das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit in den Zielgesellschaften insbesondere die Durchführung von Investitionen entgegen den Interessen der Emittentin erfolgt. Zudem hat die Emittentin nicht die Möglichkeit, einer negativen Entwicklung in den Zielgesellschaften entgegen zu wirken. Dies kann dazu führen, dass die jeweilige Gesellschaft nicht in der Lage ist, ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Emittentin zu erfüllen. Der Eintritt dieses Risikos kann zur Folge haben, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann, was auch zu einem Teil- oder Totalverlust des Nennbetrags führen kann. Der Eintritt dieser Risiken wird von der Emittentin als mittel eingeschätzt. Konkrete Investitionen stehen zum Datum des Prospekts Memorandums nicht fest. Es handelt sich daher um ein Blind- Blind-Pool-Konzept. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Projektentwicklungsgesellschaften ab. Anleger können sich im Vorfeld nicht über konkrete Immobilienprojekte bzw. Projektentwicklungsgesellschaften informieren. Anleger müssen sich darauf verlassen, dass die Emittentin die Projekte sorgfältig und unter Berücksichtigung ihrer Bonität auswählt. Es besteht das Risiko, dass trotz Beachtung der relevanten Auswahlkriterien Projekte durch die Emittentin ausgewählt werden, die sich negativ entwickeln. Dies kann dazu führen, dass die jeweilige Gesellschaft nicht genügend Einnahmen erzielt, um ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Emittentin zu erfüllen. Dies könnte dazu führen, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann. Der Eintritt dieses Risikos wird von der Emittentin als mittel eingeschätzt. Die Emittentin wurde erst im Juni 2021 September 2022 gegründet und im Oktober 2022 im Handelsregister eingetragen. Sie hat daher ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen. Es handelt sich bei der Emittentin also um ein junges Unternehmen, das zum Datum des Prospektes Memorandums noch keine Finanzierungen vergeben hat. Die Erfolgsaussichten der Emittentin können nur unter Berücksichtigung der Risiken, Aufwendungen und Schwierigkeiten beurteilt werden, die bei Unternehmen auftreten, die neu am Markt tätig sind. Insbesondere verfügt die Emittentin noch über kein wesentliches Vermögen. Dieses soll durch die Emission der Schuldverschreibungen erst aufgebaut werden. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen, welches durch die Ausgabe der Schuldverschreibungen finanziert werden soll, nicht ausreichend werthaltig ist. Dies könnte dazu führen, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann, da sie über kein weiteres Vermögen verfügt. Der Eintritt dieses Risikos wird von der Emittentin als mittel eingeschätzt.

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Risiko aus dem Fehlen einer Gesellschafterstellung. Soweit die Emittentin sich nicht an den Zielgesellschaften mit Gesellschaftsanteilen beteiligt, sondern lediglich Finanzierungen vergibt, stehen ihr keine Mitspracherechte in den Zielgesellschaften zu. Es besteht insoweit das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit in den Zielgesellschaften insbesondere die Durchführung von Investitionen entgegen den Interessen der Emittentin erfolgt. Zudem hat die Emittentin nicht die Möglichkeit, einer negativen Entwicklung in den Zielgesellschaften entgegen zu wirken. Dies kann dazu führen, dass die jeweilige Gesellschaft nicht in der Lage ist, ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Emittentin zu erfüllen. Der Eintritt dieses Risikos kann zur Folge haben, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann, was . Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Risikos als auch der zu einem Teil- oder Totalverlust des Nennbetrags führen kann. Der Eintritt dieser Risiken erwartenden Umfang der negativen Auswirkungen wird von der Emittentin als mittel eingeschätzt. Konkrete Investitionen stehen zum Datum des Prospekts nicht fest. Es handelt sich daher um ein Blind- Pool-Konzept. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Projektentwicklungsgesellschaften ab. Anleger können sich im Vorfeld nicht über konkrete Immobilienprojekte bzw. Projektentwicklungsgesellschaften informieren. Anleger müssen sich darauf verlassen, dass die Emittentin die Projekte sorgfältig und unter Berücksichtigung ihrer Bonität auswählt. Es besteht das Risiko, dass trotz Beachtung der relevanten Auswahlkriterien Projekte durch die Emittentin ausgewählt werden, die sich negativ entwickeln. Dies kann dazu führen, dass die jeweilige Gesellschaft nicht genügend Einnahmen erzielt, um ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Emittentin zu erfüllen. Dies könnte dazu führen, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann. Der Eintritt dieses Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Risikos als auch der zu erwartenden Umfang der negativen Auswirkungen wird von der Emittentin als mittel eingeschätzt. Die Emittentin wurde erst im Juni 2021 September 2022 gegründet und im Oktober 2022 im Handelsregister eingetragen. Sie hat daher ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen. Es handelt sich bei der Emittentin also um ein junges Unternehmen, das zum Datum des Prospektes noch keine Finanzierungen vergeben hat. Die Erfolgsaussichten der Emittentin können nur unter Berücksichtigung der Risiken, Aufwendungen und Schwierigkeiten beurteilt werden, die bei Unternehmen auftreten, die neu am Markt tätig sind. Insbesondere verfügt die Emittentin noch über kein wesentliches Vermögen. Dieses soll durch die Emission der Schuldverschreibungen erst aufgebaut werden. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen, welches durch die Ausgabe der Schuldverschreibungen finanziert werden soll, nicht ausreichend werthaltig ist. Dies könnte dazu führen, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann, da sie über kein weiteres Vermögen verfügt. Der Eintritt dieses Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Risikos als auch der zu erwartenden Umfang der negativen Auswirkungen wird von der Emittentin als mittel eingeschätzt.

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