Risiko der Rücknahmeaussetzung. Die Anleger können grundsätzlich von der Verwaltungsgesellschaft die bewertungstägliche Rück- nahme ihrer Anteile verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme der Anteile je- doch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zeitweilig aussetzen und die Anteile erst später zu dem dann gültigen Preis zurücknehmen (siehe hierzu auch Artikel 7 des Verwaltungsreglements „Einstellung der Berechnung des Anteilwertes“, Artikel 10 des Verwaltungsreglements „Rücknah- me und Umtausch von Anteilen“). Dieser Preis kann niedriger liegen als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Zu einer Rücknahmeaussetzung kann die Verwaltungsgesellschaft insbesondere auch dann ge- zwungen sein, wenn ein oder mehrere Fonds, deren Anteile für einen Teilfonds erworben wurden, ihrerseits die Anteilrücknahme aussetzen und diese einen erheblichen Anteil des jeweiligen Netto- Teilfondsvermögens ausmachen.
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Samples: fonds.cash.ch
Risiko der Rücknahmeaussetzung. Die Anleger können grundsätzlich von der Verwaltungsgesellschaft die bewertungstägliche Rück- nahme Rücknahme ihrer Anteile ge- mäss Bewertungsintervall des Teilfonds verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme Rück- nahme der Anteile je- doch jedoch bei Vorliegen außergewöhnlicher aussergewöhnlicher Umstände zeitweilig aussetzen aussetzen, und die Anteile erst später zu dem dann gültigen Preis zurücknehmen (siehe hierzu auch Artikel 7 des Verwaltungsreglements im Einzelnen „Einstellung Ausset- zung der Berechnung des Anteilwertes“Nettoinventarwertes und der Ausgabe, Artikel 10 der Rücknahme und des Verwaltungsreglements „Rücknah- me und Umtausch Umtausches von Anteilen“). Dieser Preis kann niedriger liegen liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Zu einer Einer Rücknahmeaussetzung von Anteilen kann die Verwaltungsgesellschaft insbesondere auch dann ge- zwungen sein, wenn ein oder mehrere Fonds, deren Anteile für einen direkt eine Auflösung des Teilfonds erworben wurden, ihrerseits die Anteilrücknahme aussetzen und diese einen erheblichen Anteil des jeweiligen Netto- Teilfondsvermögens ausmachenfol- gen.
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Samples: independent-capital.com
Risiko der Rücknahmeaussetzung. Die Anleger können grundsätzlich von der Verwaltungsgesellschaft die bewertungstägliche Rück- nahme Rücknahme ihrer Anteile gemäss Bewertungsintervall des Teilfonds verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme der Anteile je- doch jedoch bei Vorliegen außergewöhnlicher aussergewöhnlicher Umstände zeitweilig aussetzen aussetzen, und die Anteile erst später zu dem dann gültigen Preis zurücknehmen (siehe hierzu auch Artikel 7 des Verwaltungsreglements im Einzelnen „Einstellung Aussetzung der Berechnung des Anteilwertes“Nettoinventarwertes und der Ausgabe, Artikel 10 der Rücknahme und des Verwaltungsreglements „Rücknah- me und Umtausch Umtausches von Anteilen“). Dieser Preis kann niedriger liegen liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Zu einer Einer Rücknahmeaussetzung von Anteilen kann die Verwaltungsgesellschaft insbesondere auch dann ge- zwungen sein, wenn ein oder mehrere Fonds, deren Anteile für einen direkt eine Auflösung des Teilfonds erworben wurden, ihrerseits die Anteilrücknahme aussetzen und diese einen erheblichen Anteil des jeweiligen Netto- Teilfondsvermögens ausmachenfolgen.
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Samples: www.caiac.li
Risiko der Rücknahmeaussetzung. Die Anleger können grundsätzlich von der Verwaltungsgesellschaft die bewertungstägliche Rück- nahme Rücknahme ihrer Anteile verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme der Anteile je- doch jedoch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zeitweilig aussetzen und die Anteile erst später zu dem dann gültigen Preis zurücknehmen (siehe hierzu auch Artikel 7 des Verwaltungsreglements „Einstellung der Berechnung des Anteilwertes“, Artikel 10 des Verwaltungsreglements „Rücknah- me Rücknahme und Umtausch von Anteilen“). Dieser Preis kann niedriger liegen als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Zu einer Rücknahmeaussetzung kann die Verwaltungsgesellschaft insbesondere auch dann ge- zwungen gezwungen sein, wenn ein oder mehrere FondsTeilfonds, deren Anteile für einen Teilfonds erworben wurden, ihrerseits die Anteilrücknahme aussetzen und diese einen erheblichen Anteil des jeweiligen Netto- Netto-Teilfondsvermögens ausmachen.
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Samples: online.stockselection.de