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Anlagepolitik der Teilvermögen Musterklauseln

Anlagepolitik der Teilvermögen. Die Teilvermögen des Umbrella-Fonds werden nicht aktiv verwaltet. Es werden anlageseitig keine Handlungen vorgenommen, um den Wert der Anteile der Teilvermögen zu erhöhen oder allfällige Verluste auszugleichen, die durch Veränderungen des Wertes der Anlagen der Teil- vermögen entstanden sind. Vorbehalten bleiben die Währungsabsicherung gemäss nachste- hendem Absatz und die Investitionsmöglichkeit von höchstens 10% des Vermögens der Teil- vermögen in die im Fondsvertrag genannten Anlagen zwecks Liquiditätserhaltung. Die Teilvermögen tätigen keine Leerverkäufe (Short Sales) und investieren nur zur vorstehend genannten Währungsabsicherung und ausschliesslich zur Absicherung der Referenzwährung gegen den US Dollar in Derivate. Als Anlagewährung von Edelmetallen gilt der US Dollar (als Haupthandelswährung). Der Einsatz von Derivaten zur Währungsabsicherung hat in seiner öko- nomischen Wirkung keinen Hebeleffekt auf die Teilvermögen. Durch deren Einsatz zur Währungsabsicherung wird gewährleistet, dass die Anleger möglichst exakt an der Preisent- wicklung des hinterlegten Edelmetalls partizipieren. Das Vermögen der Teilvermögen wird nicht durch Kreditaufnahme zu Anlagezwecken mit einer Hebelwirkung (Leverage) versehen. Bei den Klassen „A (EUR)“, „A (CHF)“, „A (GBP)“, „AX (EUR)“, „AX (CHF)“ und „AX (GBP)“ werden der Wert der Anlagen in Edelmetall (ausgedrückt in US Dollar) und allfällige Guthaben und Forderungen, die nicht auf die jeweilige Referenzwährung (Euro bzw. Schweizer Franken bzw. Pfund Sterling) lauten, gegen den US Dollar abgesichert. Es wird eine vollumfängliche Absicherung angestrebt. Transitorisch kann eine beschränkte Über- oder Unterabsicherung auf- treten. Die Absicherung kann die Folgen eines Währungsverfalls des US Dollars im Verhältnis zum Euro bzw. Schweizer Franken bzw. Pfund Sterling auffangen, ist jedoch in der Regel mit laufenden Kosten verbunden.
Anlagepolitik der Teilvermögen a) DZPB Fund Selection I
Anlagepolitik der Teilvermögen. 1.2.8.1 Anlagepolitik des Teilvermögens BB Adamant Global Generika a) Direkte oder indirekte Anlagen in Beteiligungswertpapiere und –wertrechte von Emittenten, die teilweise, jedoch nicht überwiegend im Generika-Sektor tätig sind; b) Direkte oder indirekte Anlagen in Private Equity von Emittenten des Generika-Sektors; c) Kurzfristige liquide Anlagen. Dabei gelten folgende ergänzenden Beschränkungen nach Anlagekategorien: Die Anlagen gemäss lit. b oben dürfen 10%, diejenigen gemäss lit. c oben dürfen 25% des Vermö- gens des Teilvermögens nicht überschreiten. Generika Produzenten operieren zusehends in Emerging Markets Ländern. Der Anteil solcher Anla- gen ist nicht begrenzt. Ohne die Tragweite des Begriffs Generika einzuschränken, umfassen Gesellschaften des Generika- Sektors Unternehmen, die hauptsächlich mit der Produktion, der Entwicklung, der Finanzierung, der Vermarktung und dem Vertrieb von Generika befasst sind, wie auch Gesellschaften, deren Tätigkeit überwiegend darin besteht, Beteiligungen an solchen Gesellschaften zu halten oder solche Gesell- schaften zu finanzieren. Generika sind Produkte, welche dieselben aktiven Wirkstoffe wie das Medi- kament der Originalmarke, welches im entsprechenden Markt nicht mehr durch Patente geschützt ist, enthalten. 1.2.8.2 Anlagepolitik des Teilvermögens BB Adamant Global Medtech und Services a) Direkte oder indirekte Anlagen in Beteiligungswertpapiere und -wertrechte von Emittenten, die teilweise, jedoch nicht überwiegend im Medtech und Services-Sektor tätig sind; b) Direkte oder indirekte Anlagen in Private Equity von Emittenten des Medtech und Services- Sektors; c) Kurzfristige liquide Anlagen. Dabei gelten folgende ergänzenden Beschränkungen nach Anlagekategorien: Die Anlagen gemäss lit. b oben dürfen 10%, diejenigen gemäss lit. c oben dürfen 25% des Vermö- gens des Teilvermögens nicht überschreiten. Gesellschaften des Medtech und Services-Sektors werden zusehends auch in Emerging Markets Ländern operieren. Der Anteil solcher Anlagen ist nicht begrenzt. Ohne die Tragweite des Begriffs Medtech und Services einzuschränken, umfassen Gesellschaften des Medtech und Services-Sektors Unternehmen, die hauptsächlich mit der Produktion, der Entwicklung, der Finanzierung, der Vermarktung und dem Vertrieb von medizinischen Geräten, Instrumenten so- wie der Erbringung von medizinisch-technischen Dienstleistungen wie Spitäler, Labors oder deren Abwicklung befasst sind, wie auch Gesellschaften, deren Tätigkeit überwiegend da...
Anlagepolitik der Teilvermögen. Die Teilvermögen sind als Portfoliofonds mit einem breit gefassten Anlageuniversum ausgestaltet. Sie dienen dazu, die Basis-Anlagebedürfnisse der Anleger langfristig abzudecken. Sie können deshalb in eine Vielzahl von Anlageklassen investieren. Je nach Entwicklung der Märkte wird der Anteil einer Anlageklasse fluktuieren. Anlagen in einzelne Anlageklassen können zeitweise auch völlig entfallen. Die Anlageklassen, in die die Teilvermögen investieren, umfassen: a) Indirekte Anlagen in Beteiligungswertpapiere und -wertrechte (Aktien, Genussscheine, Partizipationsscheine etc.) von Gesellschaften weltweit, einschliesslich Gesellschaften aus Emerging Markets Ländern; b) Indirekte Anlagen in Forderungswertpapiere und -wertrechte (Obligationen, Notes, Optionsanleihen, Wandelanleihen, Schuldverschreibungen, die durch Anlagen besichert sind, Insurance-Linked Securities und Senior Secured Loans) von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit. Darunter fallen auch Insurance Linked Securities und Senior Secured Loans; c) Indirekte Anlagen in Immobilien; d) Kurzfristig liquide Anlagen (Guthaben auf Sicht und Zeit, Geldmarktinstrumente); e) Direkte und indirekte Anlagen in Edelmetalle; f) Indirekte Anlagen in Commodities; g) Alternative Anlagen in Hedge Funds und Fund of Hedge Funds. Die einzelnen Teilvermögen investieren ihr Vermögen in Anteile an anderen in- und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen (Zielfonds) der Art „Effektenfonds“, „Übrige Fonds für traditionelle Anlagen“, „Immobilienfonds“ sowie alternative Anlagen in Hedge Funds und Fund of Hedge Funds. Der Erwerb von Anteilen an Dachfonds (Fund of Funds) ist je Teilvermögen bis maximal 15% erlaubt. Dachfonds (Fund of Funds) sind kollektive Kapitalanlagen, deren Fondsverträge oder Statuten Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen zu mehr als 49% zulassen. Insgesamt werden indirekte Anlagen überwiegen und das Vermögen der Teilvermögen wird in der Regel hauptsächlich in Zielfonds investiert sein. Derivate und Strukturierte Produkte können dabei einerseits als Instrument der indirekten Anlagen dienen, andererseits zur Absicherungszwecken eingesetzt werden. Eine Hebelwirkung soll durch ihren Einsatz nicht erzielt werden. Die Vermögensverwalterin berücksichtigt bei der Auswahl von Zielfonds eine Nachhaltigkeitspolitik. Diese ist in Ziff. 1.4 dargelegt 1.2.1.1 TKB Vermögensverwaltung - Konservativ ESG (CHF) und TKB Vermögensverwaltung - Konservativ ESG (EUR) Das Anlageziel der Teilvermögen besteht ha...

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  • Anlagepolitik Die fondsspezifische Anlagepolitik wird für den OGAW in Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Die folgenden allgemeinen Anlagegrundsätze und -beschränkungen gelten für den OGAW, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den OGAW in Anhang A „Fonds im Überblick“ enthalten sind.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Classic Global Equity Fund besteht darin, durch Anlagen in unterbewertete Beteiligungspapiere und –wertrechte, welche aufgrund einer gründlichen, disziplinierten und langfristig orientierten Fundamentalanalyse ausge- wählt werden, einen möglichst hohen Gesamtertrag zu erzielen. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nach- folgend beschrieben, investiert. Der Fonds investiert hauptsächlich in Aktien weltweit. Diese haben anspruchsvollen Auswahlkriterien zu genügen. Der Fonds verfolgt einen Value-Ansatz, weshalb die gekauften Aktien fundamental unterbewertet sein sollten. Der Fonds kann auch in Wandel- und Optionsanleihen investieren. Der Fonds kann zudem in Obligationen investieren, wenn diese aus Sicht der Verwaltungsgesellschaft unterbewertet sind. Der Fonds kann auch Arbitrage-Strategien auf Wertpapieren einsetzen. Solche Arbitrage-Möglichkeiten ergeben sich vor allem bei Fusionen, Übernahmen, Spin-Offs und ähnlichen Geschäftsfällen, wenn Wertpapiere der involvierten Gesell- schaften Preisunterschiede aufweisen, die nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft nicht gerechtfertigt sind. In solchen Fällen werden die Titel der zu hoch bewerteten Unternehmung verkauft und die Titel der zu tief bewerteten Un- ternehmen gekauft. Der Fonds kann zudem Arbitrage-Strategien auf Edelmetallen oder auf Waren (Commodities) eingehen, wobei physi- sche Engagements in und Lieferungen von Edelmetallen und Waren ausgeschlossen sind. Solche Arbitrage-Möglichkei- ten können sich ergeben, wenn die Aktie eines Unternehmens im Verhältnis zum Edelmetall- oder Warenpreis nach Ein- schätzung der Verwaltungsgesellschaft zu tief oder zu hoch notiert. In solchen Fällen wird die zu tief (zu hoch) bewertete Aktie gekauft (verkauft) und das entsprechende Edelmetall bzw. die Ware verkauft (gekauft). Die Verwaltungsgesellschaft kann im Rahmen der Arbitrage-Strategien gedeckte Leerverkäufe einsetzen. Daneben kann der Fonds sein Vermögen auch in andere gemäss diesem Prospekt zulässige Beteiligungs- und Forde- rungspapiere anlegen. Aus taktischen Gründen kann der Fonds bis zu 49% seines Vermögens in liquiden Mitteln halten. Dazu gehören Bank- guthaben auf Sicht und auf Zeit mit einer Laufzeit von maximal 397 Tagen, Geldmarktinstrumente oder andere Schuld- verschreibungen mit einer Restlaufzeit von maximal 397 Tagen. Der OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Der OGAW darf Derivate gem. Ziffer 7.7 im Prospekt einsetzen. Die Kreditaufnahme ist gem. den Bestimmungen von Art. 7.10 gestattet.

  • Spezielle Risiken der Anlagen Die Anlage in Investmentanteilen ist mit Risiken verbunden. Risiken, die sich im Wert der Investmentanteile widerspiegeln, können sich aus einer Vielzahl von Faktoren und ihrer Veränderung ergeben. Details zur Anlagepolitik und zu den Anlagegrundsätzen können dem jeweiligen Verkaufsprospekt eines Investment- vermögens entnommen werden. Regelmäßig behält sich die Kapitalverwaltungs- gesellschaft in den Anlagebedingungen das Recht vor, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Sofern dies geschieht, kann der Anleger unter Umständen seine Anteile zumindest zeitweise nicht veräußern. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu. Anlagen in Investmentanteilen sind keine Bankeinlagen und ihr Wert ist nicht durch die Bank, die USB oder die Einlagensicherung garantiert. Der Wert von Investmentanteilen unterliegt den Schwankungen des Markts, die zum vollständi- gen oder teilweisen Verlust des investierten Vermögens führen können. Weitere Informationen zu den Risiken der Vermögensverwaltung sowie der Anlage in Investmentfonds kann der Anleger der Broschüre „Basisinformationen zur Geld- anlage in Investmentfonds im Rahmen einer Vermögensverwaltung“ entnehmen. Bei Portfolioanpassungen kann es zu Verzögerungen bei der Orderausführung kommen.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Befristete Arbeitsverträge 1Befristete Arbeitsverträge sind nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsge- setzes sowie anderer gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeits- verträgen zulässig. 2Für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Ren- tenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, gelten die in den Absätzen 2 bis 5 geregelten Besonderheiten; dies gilt nicht für Arbeitsverhältnisse, für die die §§ 57a ff. HRG, das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) oder gesetzliche Nachfolgeregelungen unmit- telbar oder entsprechend gelten.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Sie können Ihr Recht gegenüber Ihrer Bank geltend machen. Zudem können Sie sich auch an den Herausgeber wenden. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG).

  • Geheimhaltung, Datenschutz 9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. 9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. 9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. 9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen. 9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Xxxxxx, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.