Rufnummernänderung/Rufnummernmitnahme/Umzug. 22.1.1 Der Kunde muss Änderungen von Teilnehmerrufnummern hinnehmen, wenn diese durch Maßnahmen oder Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom- munikation, Post und Eisenbahnen gegenüber der net services nach dem TKG und den dazu ergangenen Verfahrensregelungen veranlasst sind oder die Zuteilung aufgrund un- richtiger Angaben des Kunden erfolgt ist. 22.1.2 Die net services trägt im Rahmen ihrer bestehenden technischen, rechtlichen und betrieb- lichen Möglichkeiten dafür Sorge, dass der Kunde gemäß den gesetzlichen Regelungen auf Wunsch die ihm durch die net services zugeteilte oder von einem anderen Telekommunika- tionsanbieter „mitgebrachte“ Rufnummer im Falle eines Wechsels von der net services zu einem anderen Telekommunikationsanbieter bei Verbleiben im gleichen Vorwahlgebiet zu dem neuen Anbieter mitnehmen kann. Die Rufnummernübertragung regelt sich nach den amtlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur. 22.1.3 Die Kündigung des Vertrages bestätigt die net services schriftlich mit dem Hinweis, dass der Kunde bzw. sein neuer Kommunikationsanbieter spätestens einen Monat nach Ver- tragsende bekannt geben muss, ob er seine Rufnummer beibehalten möchte. Anderenfalls ist die net services berechtigt, diese Nummer für den Fall, dass sie dem Kunden aus dem Nummernblock der net services zugeteilt wurde, an einen anderen Kunden zu vergeben oder für den Fall, dass sie dem Kunden aus dem Nummernblock eines anderen Telekommu- nikationsanbieters zugeteilt wurde und der Kunde mit dieser Nummer zu der net services gewechselt ist, an diesen ursprünglichen Telekommunikationsanbieter zurückzugeben. 22.1.4 Für die Rufnummernmitnahme zum neuen Anbieter kann die net services ein Entgelt ge- mäß dem aktuell gültigen Preisverzeichnis erheben. 22.1.5 Die net services wird im Falle des Wohnsitzwechsels des Kunden die vertraglich geschul- deten Leistungen ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte weiter erbringen, sofern die Leistungen am neuen Wohnsitz des Kunden von der net services angeboten werden. Die net services ist berechtigt, für den durch den Umzug des Kunden entstandenen Aufwand ein Entgelt gemäß der aktuell gültigen Preis- liste zu verlangen. Wird die Leistung der net services am neuen Wohnsitz des Kunden nicht angeboten, ist der Kunde zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündi- gungsfrist von einem Monat zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung für einen spä- teren Zeitraum berechtigt.
Appears in 6 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rufnummernänderung/Rufnummernmitnahme/Umzug. 22.1.1 21.1.1. Der Kunde muss Änderungen von Teilnehmerrufnummern hinnehmen, wenn diese durch Maßnahmen oder Entscheidungen der Bundesnetzagentur Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekom- munikationTelekommunikation, Post und Eisenbahnen gegenüber der net services Gesellschaft nach dem TKG und den dazu ergangenen Verfahrensregelungen veranlasst sind oder die Zuteilung aufgrund un- richtiger Angaben des Kunden erfolgt ist.
22.1.2 21.1.2. Die net services Gesellschaft trägt im Rahmen ihrer bestehenden technischen, rechtlichen recht- lichen und betrieb- lichen betrieblichen Möglichkeiten dafür Sorge, dass der Kunde gemäß den gesetzlichen Regelungen auf Wunsch die ihm durch die net services Ge- sellschaft zugeteilte oder von einem anderen Telekommunika- tionsanbieter Telekommunikationsan- bieter „mitgebrachte“ Rufnummer im Falle eines Wechsels von der net services Ge- sellschaft zu einem anderen Telekommunikationsanbieter bei Verbleiben im gleichen Vorwahlgebiet zu dem neuen Anbieter mitnehmen kann. Die Rufnummernübertragung regelt sich nach den amtlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur.
22.1.3 21.1.3. Die Kündigung des Vertrages bestätigt die net services Gesellschaft schriftlich mit dem Hinweis, dass der Kunde bzw. sein neuer Kommunikationsanbieter spätestens einen Monat nach Ver- tragsende Vertragsende bekannt geben muss, ob er seine Rufnummer beibehalten möchte. Anderenfalls ist die net services Gesellschaft berechtigt, diese Nummer für den Fall, dass sie dem Kunden aus dem Nummernblock der net services Gesellschaft zugeteilt wurde, an einen anderen Kunden Kun- den zu vergeben oder für den Fall, dass sie dem Kunden aus dem Nummernblock Num- mernblock eines anderen Telekommu- nikationsanbieters Telekommunikationsanbieters zugeteilt wurde und der Kunde mit dieser Nummer zu der net services Gesellschaft gewechselt ist, an diesen ursprünglichen Telekommunikationsanbieter zurückzugeben.
22.1.4 21.1.4. Für die Rufnummernmitnahme zum neuen Anbieter kann die net services Gesell- schaft ein Entgelt ge- mäß gemäß dem aktuell gültigen Preisverzeichnis erheben.
22.1.5 21.1.5. Die net services Gesellschaft wird im Falle des Wohnsitzwechsels des Kunden die vertraglich geschul- deten geschuldeten Leistungen ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte weiter erbringen, sofern die Leistungen am neuen Wohnsitz des Kunden von der net services Gesell- schaft angeboten werden. Die net services Gesellschaft ist berechtigt, für den durch den Umzug des Kunden entstandenen Aufwand ein Entgelt gemäß der aktuell gültigen Preis- liste Preisliste zu verlangen. Wird die Leistung der net services Gesell- schaft am neuen Wohnsitz des Kunden nicht angeboten, ist der Kunde zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündi- gungsfrist Kündigungsfrist von einem Monat zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung für einen spä- teren späteren Zeitraum berechtigt.
Appears in 2 contracts
Samples: Thügaconnect Auftrag Privat VDSL, General Terms and Conditions