Rückabtretung von Vergütungsbestandteilen und Fremdauslagen. Sofern ein Inkassoauftrag nach Ziffer 7.2, 7.3., 7.4 oder 7.5 gekündigt wird, erfolgt eine Rückabtretung an den Kunden der zuvor an Creditreform an Erfüllungs statt abgetretenen und nicht beim Schuldner realisierten Vergütungsbestandteile und Fremdauslagen. Der Kunde nimmt für die im Satz zuvor genannten Kündigungstatbestände die Rückabtretung an.
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Rückabtretung von Vergütungsbestandteilen und Fremdauslagen. Sofern ein Inkassoauftrag nach Ziffer 7.2, 7.3., 7.4 oder 7.5 gekündigt wird, erfolgt eine Rückabtretung an den Kunden der zuvor an Creditreform an Erfüllungs Erfüllung statt abgetretenen und nicht beim Schuldner realisierten Vergütungsbestandteile und Fremdauslagen. Der Kunde nimmt für die im Satz zuvor genannten Kündigungstatbestände die Rückabtretung an.
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