Rückbelastungen. Das Vertragsunternehmen haftet für Rückbelastungen und ist verpflichtet, Elavon den Wert aller Rückbelastungen zu erstatten, die dadurch entstehen, dass die in Ziffer 3(d) und/oder den anwendbaren Sonderbedingungen aufgestellten Bedingungen des abstrakten Schuldversprechens nicht erfüllt sind. Gründe für eine Rückbelastung können insbesondere sein:
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