Rücken des Holzes Musterklauseln

Rücken des Holzes. Alle Flächen dürfen grundsätzlich nur auf den festgelegten Rückegassen und Rückewegen befahren werden. Auf den Rückegassen werden nach dem Merkblatt: Bodenschutz in den Niedersächsischen Landesforsten folgende Spurtiefen toleriert: o Auf eher tragfähigen sandigen bzw. skeletthaltigen Böden im Tiefland und Bergland maximal 15 cm als Spurtiefe auf 90% der Rückegassenlänge; o Auf eher schweren Böden (Löß, Ton) maximal 20 cm auf 90 % der Rückegassenlänge. o Die Richtwerte für die Spurtiefen dürfen an den Rückegasseneinmündungen und auf kurzen feuchten Abschnitten, jedoch auf nicht mehr als 10 % der gesamten Gassenlänge, überschritten werden. Vermindert sich die Tragfähigkeit des Bodens soweit, dass die genannten Grenzen überschritten werden, ist der Maschinenführer verpflichtet den Maschineneinsatz abzubrechen und die Revierleitung zu informieren. Die Arbeiten dürfen nur nach Abstimmung mit der zuständigen Revierleitung bzw. Einsatzleitung wieder aufgenommen werden. Innerhalb der Kranreichweite der Maschine anfallende Teilarbeiten sind vereinbarter Bestandteil des Auftrages, außerhalb der Kranreichweite anfallende Teilarbeiten (Beiseilen) sind gesondert anzubieten oder zu vergüten. Boden, Bodenvegetation, Naturverjüngung, Kulturen und der verbleibende Bestand sind zu schonen. Vermeidbare Schäden an forstbetrieblichen und sonstigen Einrichtungen und Bauten sind vom Unternehmer zu beiseitigen bzw. auf seine Kosten zu beheben. Für eine durch unsachgemäße Behandlung entstandene Wertminderung am gerückten Holz hat der Unternehmer Schadenersatz zu leisten. Nach Abschluss der täglichen Rückearbeiten sind Reisig, Kronenmaterial und sonstige Gegenstände aus Gräben, von Böschungen und vom Wegekörper der Lkw-Wege und Wanderwege zu räumen. Wege und Arbeitsflächen sind sauber zu hinterlassen. Die Reinigungsintensität steigt mit der Bedeutung des Weges für die Waldbesucher. Nach Abschluss der Rückearbeiten sind die Abfuhr- und Betriebswege sowie Gasseneinmündungen mit Bergstütze oder Frontpolterschild abzuziehen. Wasserabschläge und Durchlässe sind zu reinigen und verdrückte Gräben zu öffnen.
Rücken des Holzes. Alle Flächen dürfen grundsätzlich nur auf den festgelegten Rückegassen und /oder Rückewegen befahren werden. Bei Vorliegen ungünstiger Wetterverhältnisse, die die Befahrbarkeit der Rückegassen/Rückewege beeinträchtigen, sind die Rückearbeiten eigenverantwortlich zu unterbrechen. Die Stadtforst ist berechtigt diesbezügliche Weisung zu erteilen. Boden, Bodenvegetation, Naturverjüngung, Kulturen und der verbleibende Bestand sind zu schonen. Vermeidbare Schäden an forstbetrieblichen und sonstigen Einrichtungen und Bauten sind vom Unternehmer zu beiseitigen bzw. auf seine Kosten zu beheben. Für eine durch Brüche oder anderweitige unsachgemäße Behandlung entstandene Wertminderung am gerückten Holz hat der Unternehmer in vollem Umfang Schadenersatz zu leisten. Nach Abschluss der täglichen Rückearbeiten sind Reisig, Kronenmaterial und sonstige Gegenstände aus Gräben, von Böschungen und vom Wegekörper der Lkw-Wege und Freizeitwege zu räumen. Wege und Arbeitsflächen sind sauber zu hinterlassen. Die Reinigungsintensität steigt mit der Bedeutung des Weges für die Waldbesucher. Nach Abschluss der Rückearbeiten sind die Lkw-Wege täglich mit der Bergstütze abzuziehen. Nach Abschluss der Maßnahme sind die Lkw-Wege in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen (Zustand vor der Maßnahme). Nach Abschluss der Rückearbeiten ist die mittelfristige Befahrbarkeit der Rückewege zu gewährleisten. Die Wasserabschläge sind zu öffnen.

Related to Rücken des Holzes

  • Folgen des Rücktritts Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

  • Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Rücktritt des Hotels 5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. 5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  • Bonitätsauskünfte Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Be­ urteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ den. Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Ausgleich für Sonderformen der Arbeit 1Beschäftigte erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen - auch bei Teilzeitbeschäftigten - je Stunde

  • Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weite- ren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags recht- zeitig und vollständig erfolgt. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Ver- längerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertag.

  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger: