Rückgabe der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der ING. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den darauf angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen Karte, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der alten Karte ist die ING berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungs- weise die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu ver- anlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder des Kartenvertrags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die ING zurückzugeben bezie- hungsweise die digitale Karte zu löschen. Ein zum Zeitpunkt der Rück- gabe noch in der GeldKarte gespeicherter Betrag wird dem Karteninha- ber erstattet. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatz- anwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfer- nen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bankgenerier- ten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der ING.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rückgabe der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der INGBank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den darauf auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen Karteneuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der alten Karte ist die ING Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungs- weise beziehungsweise die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu ver- anlassenveranlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. zum Beispiel durch Kündigung der Kontoverbindung oder des KartenvertragsKarten- vertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die ING Bank zurückzugeben bezie- hungsweise beziehungsweise die digitale Karte zu löschen. Ein zum Zeitpunkt der Rück- gabe noch in der GeldKarte gespeicherter Betrag wird dem Karteninha- ber erstattet. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatz- anwendungen befindliche unternehmens- generierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfer- nen entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bankgenerier- ten bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der INGBank.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rückgabe der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der ING. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den darauf angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen Karte, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der alten Karte ist die ING berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungs- weise die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu ver- anlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder des Kartenvertrags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die ING zurückzugeben bezie- hungsweise die digitale Karte zu löschen. Ein zum Zeitpunkt der Rück- gabe noch in der GeldKarte gespeicherter Betrag wird dem Karteninha- ber erstattet. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatz- anwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfer- nen entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bankgenerier- ten bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der ING.
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Samples: Girokonto Geschäftsbedingungen
Rückgabe der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der INGBank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den darauf auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen Karteneuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der alten Karte ist die ING Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungs- weise die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu ver- anlassenzurückzuver- langen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder des KartenvertragsKartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich unverzüg- lich an die ING zurückzugeben bezie- hungsweise die digitale Karte zu löschenBank zurückzugeben. Ein zum Zeitpunkt der Rück- gabe Rückgabe noch in der GeldKarte gespeicherter Betrag wird dem Karteninha- ber Karteninhaber erstattet. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatz- anwendungen unter- nehmensgenerierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfer- nen entfernen zu lassenlas- sen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bankgenerier- ten bankgenerierten Zusatzanwendung richtet rich- tet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der INGBank.
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Samples: Geschäftsbedingungen