Rückgabe der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungsweise die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu veranlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel durch Kündigung der Kontoverbindung oder des Karten- vertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben beziehungsweise die digitale Karte zu löschen. Auf der Karte befindliche unternehmens- generierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der Bank.
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Rückgabe der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungsweise bzw. die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu veranlassen*. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel durch Kündigung der Kontoverbindung oder des Karten- vertragesKartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben beziehungsweise bzw. die digitale Karte zu löschen*. Ein zum Zeitpunkt der Rückgabe noch in der GeldKarte gespeicherter Betrag wird dem Karteninhaber erstattet. Auf der Karte befindliche unternehmens- generierte befindliche unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung Zusatzanwen- dung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis Ver- tragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der Bank.
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Rückgabe der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der BankING. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte darauf angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuenneuen Karte, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der alten Karte ist die Bank ING berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungsweise beziehungs- weise die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu veranlassenver- anlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder des Karten- vertragesKartenvertrags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank ING zurückzugeben beziehungsweise bezie- hungsweise die digitale Karte zu löschen. Ein zum Zeitpunkt der Rück- gabe noch in der GeldKarte gespeicherter Betrag wird dem Karteninha- ber erstattet. Auf der Karte befindliche unternehmens- generierte Zusatzanwendungen befindliche unternehmensgenerierte Zusatz- anwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der BankING.
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Samples: www.ing.de
Rückgabe der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der BankING. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte darauf angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuenneuen Karte, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der alten Karte ist die Bank ING berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungsweise beziehungs- weise die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu veranlassenver- anlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder des Karten- vertragesKartenvertrags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank ING zurückzugeben beziehungsweise bezie- hungsweise die digitale Karte zu löschen. Ein zum Zeitpunkt der Rück- gabe noch in der GeldKarte gespeicherter Betrag wird dem Karteninha- ber erstattet. Auf der Karte befindliche unternehmens- generierte Zusatzanwendungen befindliche unternehmensgenerierte Zusatz- anwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen entfer- nen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bankgenerierten bankgenerier- ten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der BankING.
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Samples: www.ing.de