Common use of Rückgabe des Mietgegenstands Clause in Contracts

Rückgabe des Mietgegenstands. 1. Zum Ende des Mietvertrages ist der Mietgegenstand im vertragsgemäßen Umfang, das heißt insbesondere mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen wie z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I, Wartungsheft, Ausweise, Serviceunterlagen vom Mieter auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich am vertraglich vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Soweit eine Rückgabe von Teilen oder von Zubehör aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, muss der Mieter die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie einen sich hieraus ergebenden weiteren Schaden ersetzen. Im Falle des Schlüsselverlustes durch den Mieter geht das Auswechseln der Schließanlage zu Lasten des Mieters.

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Samples: www.schade.de, hirschvogel.eu, www.auto-scholz-avs.de

Rückgabe des Mietgegenstands. 1. Zum Ende des Mietvertrages ist der Mietgegenstand im vertragsgemäßen UmfangUm- fang, das heißt insbesondere mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen wie z.B. Zulassungsbescheinigung Teil IFahrzeugschein, Wartungsheft, Ausweise, Serviceunterlagen vom Mieter auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich am vertraglich vereinbarten Rückgabeort Rückgabe- ort zurückzugeben. Soweit eine Rückgabe von Teilen oder von Zubehör aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, muss der Mieter die Kosten der Ersatzbeschaffung Er- satzbeschaffung sowie einen sich hieraus ergebenden weiteren Schaden ersetzenerset- zen. Im Falle des Schlüsselverlustes durch den Mieter geht das Auswechseln der Schließanlage zu Lasten des Mieters.

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Samples: www.auto-scholz-avs.de, hirschvogel.eu, www.autohaus-juergens.de

Rückgabe des Mietgegenstands. 1. Zum Ende des Mietvertrages ist der Mietgegenstand im vertragsgemäßen Umfang, das heißt insbesondere mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen wie z.B. Zulassungsbescheinigung Teil IFahrzeugschein, Wartungsheft, Ausweise, Serviceunterlagen vom Mieter auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich am vertraglich vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Soweit eine Rückgabe von Teilen oder von Zubehör aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, muss der Mieter die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie einen sich hieraus ergebenden weiteren Schaden ersetzen. Im Falle des Schlüsselverlustes durch den Mieter geht das Auswechseln der Schließanlage zu Lasten des Mieters.

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Samples: www.ecotec-fleet.com, www.ecotec-fleet.com, www.faun.com

Rückgabe des Mietgegenstands. 1. Zum Ende des Mietvertrages ist der Mietgegenstand im vertragsgemäßen Umfang, das heißt insbesondere mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen Unterla- gen wie z.B. Zulassungsbescheinigung Teil IFahrzeugschein, Wartungsheft, Ausweise, Serviceunterlagen vom Mieter auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich am vertraglich vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Soweit eine Rückgabe von Teilen oder von Zubehör Zube- hör aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, muss der Mieter die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie einen sich hieraus ergebenden weiteren Schaden ersetzen. Im Falle des Schlüsselverlustes durch den Mieter geht das Auswechseln der Schließanlage zu Lasten des Mieters.

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Samples: www.auto-scholz-avs.de

Rückgabe des Mietgegenstands. 1. Zum Ende des Mietvertrages ist der Mietgegenstand im vertragsgemäßen Umfang, das heißt insbesondere mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen wie z.z. B. Zulassungsbescheinigung Teil IFahrzeugschein, Wartungsheft, Ausweise, Tankkarten, Serviceunterlagen und Serviceausweis, vom Mieter auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich am vertraglich vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Soweit eine Rückgabe von Teilen oder von Zubehör aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, muss der Mieter die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie einen sich hieraus ergebenden weiteren Schaden ersetzen. Im Falle des Schlüsselverlustes durch den Mieter geht das Auswechseln der Schließanlage zu Lasten des Mieters.

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Samples: www.easy-rent.eu

Rückgabe des Mietgegenstands. 1. Zum Ende des Mietvertrages ist der Mietgegenstand im vertragsgemäßen Umfang, das heißt insbesondere mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen wie z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I, Wartungsheft, AusweiseAus- weise, Serviceunterlagen vom Mieter auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich un- verzüglich am vertraglich vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Soweit eine Rückgabe von Teilen oder von Zubehör aus vom Mieter zu vertretenden vertreten- den Gründen nicht erfolgt, muss der Mieter die Kosten <osten der Ersatzbeschaffung Ersatzbeschaf- fung sowie einen sich hieraus ergebenden weiteren Schaden ersetzen. Im Falle des Schlüsselverlustes durch den Mieter geht das Auswechseln der Schließanlage zu Lasten des Mieters.

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Samples: www.auto-scholz-avs.de