Rücknahmegebühr. Die Gesellschaft kann eine Rücknahmegebühr von bis zu 3% des Rücknahmepreises einer Anteilsklasse eines Fonds erheben, wie im Abschnitt „Handel mit Anteilen – Rücknahme von Anteilen“ beschrieben. Sofern im jeweiligen Nachtrag nicht anders angegeben, wird keine Rücknahmegebühr erhoben.
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Rücknahmegebühr. Die Gesellschaft kann eine Rücknahmegebühr von bis zu 3% des Rücknahmepreises einer Anteilsklasse eines Fonds erheben, wie im Abschnitt „"Handel mit Anteilen – Rücknahme von Anteilen“ " beschrieben. Sofern im jeweiligen Nachtrag nicht anders angegeben, wird keine Rücknahmegebühr erhoben.
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Rücknahmegebühr. Die Gesellschaft kann eine Rücknahmegebühr von bis zu 33 % des Rücknahmepreises einer Anteilsklasse eines Fonds erheben, wie im Abschnitt „"Handel mit Anteilen – Rücknahme von Anteilen“ " beschrieben. Sofern im jeweiligen Nachtrag nicht anders angegeben, wird keine Rücknahmegebühr erhoben.
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Rücknahmegebühr. Die Gesellschaft kann eine Rücknahmegebühr von bis zu 33 % des Rücknahmepreises einer Anteilsklasse eines Fonds erhebenberechnen, wie im Abschnitt „Handel mit Anteilen – Rücknahme von Anteilen“ beschrieben. Sofern Die Höhe der Rücknahmegebühr (falls eine solche erhoben wird) ist im jeweiligen Nachtrag nicht anders angegeben, wird keine Rücknahmegebühr erhobenbetreffenden Anhang festgelegt.
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