Common use of Rücktritt der Messe Berlin Clause in Contracts

Rücktritt der Messe Berlin. Die Messe Berlin ist zum Rücktritt berech- tigt, wenn a) die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zu dem in der Rechnung fest- gelegten Zeitpunkt eingegangen ist und der Aussteller auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt; b) der Stand nicht rechtzeitig, d.h. bis spätestens 24 Stunden vor der offiziellen Eröffnung erkennbar belegt ist; c) der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt; d) die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung in der Person des angemel- deten Ausstellers nicht mehr vorliegen oder der Messe Berlin nachträglich Grün- de bekannt werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfer- tigt hätte. Dies gilt insbesondere für den Fall der Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens sowie den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Ausstellers. Der Aussteller hat die Messe Berlin über den Eintritt dieser Ereignisse unverzüglich zu unterrichten. Die Messe Berlin kann in den oben genann- ten Fällen Ersatzansprüche geltend machen. Ziffer 8.1 findet entsprechende Anwendung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Application, Stand Application