Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 % Übernachtung mit Frühstück 80 % Halbpension 70 % Vollpension 60 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
Appears in 24 contracts
Samples: Beherbergungsvertrag, Beherbergungsvertrag, Beherbergungsvertrag
Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb Beherbergungsbe- trieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email E-Mail erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb Beherbergungs- betrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb Beherber- gungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung Bemes- sung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 % Übernachtung mit Frühstück 80 % Halbpension 70 % Vollpension 60 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
Appears in 1 contract
Samples: Beherbergungsvertrag
Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 70 % Übernachtung mit Frühstück 80 70 % Halbpension 70 % Vollpension 60 70 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
Appears in 1 contract
Samples: Beherbergungsvertrag
Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktretenzurück- treten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen gewöhn- lichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen Anstren- gungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im xxxxxxxxxxx.Xx Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen Aufwen- dungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen Beherbergungs- leistungen folgende, vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 % Übernachtung mit Frühstück 80 % Halbpension 70 % Vollpension 60 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben Ab- gaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung Reise- kostenrücktrittsversicherung empfohlen.
Appears in 1 contract
Samples: Beherbergungsvertrag
Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung Verpflegung/ 90 % Übernachtung mit Frühstück Frühstück/ 80 % Halbpension Halbpension/ 70 % Vollpension Vollpension/ 60 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
Appears in 1 contract
Samples: Beherbergungsvertrag
Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb Gastgeber vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax Post oder per Email E-Mail erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Dies gilt nicht, solange der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin beim Gastgeber eingeht. Der Beherbergungsbetrieb Gastgeber wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb Gastgeber diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb Gastgeber die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb Gastgeber zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Leistung – Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 % Übernachtung mit Frühstück 80 % Halbpension 70 % Vollpension 60 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs Gastgebers wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Ferienwohnung
Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll muss zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email E-Mail erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 % Übernachtung mit Frühstück 80 % Halbpension 70 % Vollpension 60 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten vorbehalten, nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts Reisantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
Appears in 1 contract
Samples: Beherbergungsvertrag
Rücktritt des Gastes. Der 1. Das Gasthaus Mösle räumt dem Xxxx ein Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten die folgenden Bedingungen:
a) Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Gasthauses auf Bezahlung des gesamten, vereinbarten Aufenthaltspreises und der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen.
b) Xxxxxx zwischen dem Gasthaus Mösle und dem Xxxx ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann jederzeit der Xxxx bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb dahin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung Das Rücktrittsrecht des Gastes zur Entrichtung erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gasthaus Mösle geltend macht, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird Leistungserbringung vorliegt.
c) Das Hotel hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühenund, wobei er soweit diese nicht verpflichtet istmöglich war, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen ersparte Aufwendung aufrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werdenNach den von der Rechtssprechung anerkannten Prozentsätzen für die Ermessung ersparter Aufwendungen, hat sich der Beherbergungsbetrieb Xxxx bzw. der Auftraggeber an das Hotel die ersparten Aufwendungen folgenden Beträge zu zahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen:
d) Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigungen gelten entsprechend, wenn der Xxxx das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für Anspruch nimmt.
e) Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen folgenden Stornierungsfristen: bis 14 Tage vor Anreise 75% des Gesamtpreises bis 1 Tage vor Anreise 90% des Gesamtpreises bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx keiner Stornierung 100 % des Gesamtpreises bei vorzeitiger Abreise nach Mitteilung an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung der Rezeption nach 10 Uhr - 90 % Übernachtung mit Frühstück 80 des Zimmerpreises zzgl. 75 % Halbpension 70 für jeden weitern Buchungstag bei vorzeitiger Abreise nach Mitteilung an der Rezeption und damit verbundener Gutschrift vor 10 Uhr - 75 % Vollpension 60 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkostender Zimmerpreises je Buchungstag
f) Reist der Xxxx vorzeitig ab ohne dem Gasthaus Xxxxx dies vorzeitig mitzuteilen, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag so kann das Gasthaus Mösle ebenfalls das volle vereinbarte Entgelt verlangen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet oder anderweitig vergütet. Eine Abreise liegt auch vor wenn das Zimmer sichtlich geräumt und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt der Zimmerschlüssel abgegeben oder im Safe/ Briefkasten deponiert wurde, das Zimmer steht ab diesem Zeitpunkt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur nicht mehr zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird Verfügung ( eigenständiger express-checkout ) und das Nutzungsrecht übergeht wieder dem Gasthaus Mösle zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlenWeitervermietung.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions