Common use of Rücktritt des Gastes Clause in Contracts

Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 % Übernachtung mit Frühstück 80 % Halbpension 70 % Vollpension 60 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.

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Samples: www.boardinghouse-bayerischgmain.com, www.oslhof.de, ferienwohnung-wolfenstetter.de

Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 % Übernachtung mit Frühstück 80 % Halbpension 70 % Vollpension 60 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.

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Samples: fewo-b33.bayern

Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 70 % Übernachtung mit Frühstück 80 70 % Halbpension 70 % Vollpension 60 70 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.

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Samples: www.neuhaushof-inzell.de

Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktretenzurück- treten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen gewöhn- lichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen Anstren- gungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im xxxxxxxxxxx.Xx Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen Aufwen- dungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen Beherbergungs- leistungen folgende, vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 % Übernachtung mit Frühstück 80 % Halbpension 70 % Vollpension 60 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben Ab- gaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung Reise- kostenrücktrittsversicherung empfohlen.

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Samples: www.wachingerhof.de

Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb Beherbergungsbe- trieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email E-Mail erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb Beherbergungs- betrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb Beherber- gungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung Bemes- sung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 % Übernachtung mit Frühstück 80 % Halbpension 70 % Vollpension 60 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.

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Samples: www.altesaege.com

Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll muss zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email E-Mail erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 % Übernachtung mit Frühstück 80 % Halbpension 70 % Vollpension 60 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten vorbehalten, nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts Reisantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.

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Samples: www.inzell-ferien.de

Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb Gastgeber vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax Post oder per Email E-Mail erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Dies gilt nicht, solange der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin beim Gastgeber eingeht. Der Beherbergungsbetrieb Gastgeber wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb Gastgeber diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb Gastgeber die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb Gastgeber zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Leistung – Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 % Übernachtung mit Frühstück 80 % Halbpension 70 % Vollpension 60 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs Gastgebers wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.

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Samples: habichtsnest.de

Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung Verpflegung/ 90 % Übernachtung mit Frühstück Frühstück/ 80 % Halbpension Halbpension/ 70 % Vollpension Vollpension/ 60 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.

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Samples: www.ferienwohnungen-brandner.de

Rücktritt des Gastes. Der Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung FeWo durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung Rücktritts- erklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung FeWo nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft FeWo bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen den Ausfall von Belegungen bei Beherbergungsleistungen folgende, Beherbergungs- leistungen von Ferienwohnungen den vom Xxxx an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte bezahlenden Richtwert mit 90% des Beherbergungspreises anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 % Übernachtung mit Frühstück 80 % Halbpension 70 % Vollpension 60 % . Die angegebene Quote von 90% bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller NebenkostenBeherbergungspreis, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleibenjedoch ohne Berücksichtigung der Kurtaxe. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen der vorstehenden Pauschale berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.

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Samples: www.inzell-ferienwohnung.com