Rücktritt des Gastes. 5.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Xxxxx der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Xxxx nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen. 5.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, kann der Xxxx bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gemäß Xxxxxx 5.6 gegenüber dem BHB oder dem VVL erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. 5.3 Ansonsten bleibt im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen. 5.4 Nach der von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Xxxx die folgenden anteiligen Kosten an den BHB zu bezahlen. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 3.2. und betragen prozentual: Bei Übernachtung ohne Verpflegung (auch Ferienwohnungen) 90% Bei Übernachtung mit Frühstück 80% Bei Halbpension 70% Bei Vollpension 60% des vereinbarten Gesamtpreises. 5.5 Dem Xxxx bleibt es unbenommen, dem BHB gegenüber den Nachweis geringerer Aufwendungen zu führen. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlungen des entsprechend niedrigeren Betrages verpflichtet. 5.6 Bei der Buchung über den VVL sollte der Rücktritt direkt gegenüber dem VVL erfolgen. Hat der Xxxx die Buchung direkt beim BHB vorgenommen, so ist der Rücktritt ausschließlich direkt gegenüber dem BHB zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer schriftlich erfolgen. 5.7 Dem Xxxx wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
Appears in 1 contract
Rücktritt des Gastes. 5.1 Der Abschluss Es wird darauf hingewiesen, dass dem Xxxx unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer Aufenthalts keiner allgemeinen kostenfreien gesetzlichen Kündigung oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Xxxxx der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossenzusteht. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Xxxx nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlenZahlen.
5.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes nicht anders vereinbart ist, kann der Xxxx bis 30 1 Tage vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei vom Beherbergungsvertrag zurücktretenstornieren. Der Rücktritt muss gemäß Xxxxxx Ziffer 5.6 gegenüber dem BHB Apart Hotel oder dem VVL der Vermittlungsstelle erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
5.3 Ansonsten bleibt i. Im Falle einer kurzfristigen Stornierung oder bei einer Nichtanreise berechnet das Apart Hotel eine Rücktrittspauschale von 80% des vertraglich vereinbarten Logispreises der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehenersten Übernachtung. Der BHB Das Apart Hotel hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsansprucheine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5.4 Nach der von der 5.3 Die Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungenerkennt an, hat der Xxxx dass die folgenden anteiligen Kosten an den BHB zu bezahlenersparten Aufwendungen vom Apart Hotel wie folgt angesetzt werden können. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 3.2. und betragen prozentual: Bei Übernachtung ohne Verpflegung (auch Ferienwohnungen) 9010% Bei Übernachtung mit Frühstück 80Frühstück20% Bei Halbpension 7030% Bei Vollpension 6040% des Des vereinbarten Gesamtpreises.
5.5 5.4 Dem Xxxx bleibt es unbenommenvorbehalten dem Apart Hotel nachzuweisen, dem BHB gegenüber den Nachweis geringerer dass höhere Aufwendungen zu führenerspart wurden. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlungen des entsprechend niedrigeren geringeren Betrages verpflichtet.
5.6 Bei der Buchung über den VVL sollte der Rücktritt direkt gegenüber dem VVL erfolgen. Hat der Xxxx die Buchung direkt beim BHB vorgenommen, so ist der Rücktritt ausschließlich direkt gegenüber dem BHB zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer schriftlich erfolgen.
5.7 Dem Xxxx wird der 5.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung Reise Rücktrittskosten und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
Appears in 1 contract
Samples: Beherbergungsvertrag
Rücktritt des Gastes. 5.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Xxxxx der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder Probleme bei der Anreise z.B. Autopannen oder Staus entbinden den Xxxx nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
5.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, kann der Xxxx bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gemäß Xxxxxx 5.6 gegenüber dem BHB oder dem VVL erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
5.3 Ansonsten bleibt im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.
5.4 5.3 Nach der von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Xxxx die folgenden anteiligen Kosten an den BHB zu bezahlen. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 3.2. und betragen prozentual: Bei Übernachtung ohne Verpflegung (auch Ferienwohnungen) 90% Bei Übernachtung mit Frühstück 80% Bei Halbpension 70% Bei Vollpension 60% des vereinbarten Gesamtpreises.
5.5 5.4 Dem Xxxx bleibt es unbenommen, dem BHB gegenüber den Nachweis geringerer Aufwendungen zu führen. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlungen des entsprechend niedrigeren Betrages verpflichtet.
5.6 5.5 Bei der Buchung über den VVL sollte die GmbH soll der Rücktritt direkt gegenüber dem VVL der GmbH erfolgen. Hat der Xxxx die Buchung direkt beim BHB vorgenommen, so ist der Rücktritt ausschließlich direkt gegenüber dem BHB zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer schriftlich erfolgen.
5.7 5.6 Dem Xxxx wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
Appears in 1 contract
Rücktritt des Gastes. 5.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung in Textform gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages- aus welchem Grund auch immer - von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, gleichgültig, für welche Xxxxx der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung des gesamten Reisepreises grundsätzlich bestehen. Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich und nicht abschließend auch für den Fall von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch KrankheitErkrankung, berufliche Gründe oder technischer Probleme und höherer Gewalt (z.B. Autopannen entbinden den Xxxx nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlenwegen eines staatlichen Einreiseverbots o.ä.
5.2 Soweit ). Erfolgt ein Rücktritt wird ein Bearbeitungsentgelt von 200 NOK erhoben. Der Vermieter wird sich im Einzelfall nichts anderes vereinbart Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft und/oder der weiteren gebuchten Leistungen bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, kann der Xxxx bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei vom Beherbergungsvertrag zurücktretenbesondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Der Rücktritt muss gemäß Xxxxxx 5.6 gegenüber dem BHB oder dem VVL erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
5.3 Ansonsten bleibt iIm Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB einer anderweitigen Belegung hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, der Vermieter diese anrechnen zu lassen.
5.4 Nach der von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Vermieter die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx die folgenden anteiligen Kosten an den BHB Vermieter zu bezahlenzahlende Richtwerte anerkannt, die hiermit Vertragsbestandteil werden: Rücktritt bis zum 50. Diese beziehen Tag v. Reiseantritt 20% des Reisepreises Rücktritt vom 49.-35. Tag v. Reiseantritt 30% des Reisepreises Rücktritt vom 34.-20. Tag v. Reiseantritt 50% des Reisepreises Rücktritt vom 19.-08. Tag v. Reiseantritt 80% des Reisepreises Danach 90% des Reisepreises. Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistungvollen Buchungspreis gemäß Beherbergungsvertrag einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 3.2wobei etwaige öffentliche Abgaben außer Betracht bleiben. und betragen prozentual: Bei Übernachtung ohne Verpflegung (auch Ferienwohnungen) 90% Bei Übernachtung mit Frühstück 80% Bei Halbpension 70% Bei Vollpension 60% Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des vereinbarten Gesamtpreises.
5.5 Dem Xxxx bleibt es unbenommenVermieters wesentlich höher waren, dem BHB gegenüber den Nachweis geringerer Aufwendungen zu führenals die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlungen des entsprechend niedrigeren Betrages Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Dem Vermieter bleibt vorbehalten, den Nachweis eines höheren Schadens zu führen.
5.6 Bei der Buchung über den VVL sollte der Rücktritt direkt gegenüber dem VVL erfolgen. Hat der Xxxx die Buchung direkt beim BHB vorgenommen, so ist der Rücktritt ausschließlich direkt gegenüber dem BHB zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer schriftlich erfolgen.
5.7 Dem Xxxx wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
Appears in 1 contract
Samples: Beherbergungsvertrag
Rücktritt des Gastes. 5.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner Die Rücktrittserklärung soll zur Erfüllung des VertragesMeidung von Missverständnissen schriftlich per Post, gleichgültigper Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, für welche Xxxxx der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens so bleibt die Verpflichtung des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Xxxx nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
5.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, kann der Xxxx bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gemäß Xxxxxx 5.6 gegenüber dem BHB oder dem VVL erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
5.3 Ansonsten bleibt im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen.
5.4 Nach der von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx die folgenden anteiligen Kosten an den BHB Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 3.2. bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und betragen prozentual: Bei Übernachtung Unterkünfte ohne Verpflegung (auch Ferienwohnungen) 9090 % Bei Übernachtung mit Frühstück 80% Bei 80 %, Halbpension 70% Bei 70 %, Vollpension 60% 60 %. Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des vereinbarten Gesamtpreises.
5.5 Dem Xxxx bleibt es unbenommenBeherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, dem BHB gegenüber den Nachweis geringerer Aufwendungen zu führenals die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlungen Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des entsprechend niedrigeren Betrages verpflichtet.
5.6 Bei der Buchung über den VVL sollte der Rücktritt direkt gegenüber dem VVL erfolgen. Hat der Xxxx die Buchung direkt beim BHB vorgenommen, so ist der Rücktritt ausschließlich direkt gegenüber dem BHB zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer schriftlich erfolgen.
5.7 Dem Xxxx wird Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
Appears in 1 contract
Samples: Beherbergungsvertrag
Rücktritt des Gastes. 5.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner Xxxx kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Erfüllung des VertragesMeidung von Missverständnissen schriftlich per Post, gleichgültigper Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Xxxx von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, für welche Xxxxx der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens so bleibt die Verpflichtung des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Xxxx nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
5.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, kann der Xxxx bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gemäß Xxxxxx 5.6 gegenüber dem BHB oder dem VVL erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
5.3 Ansonsten bleibt im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen.
5.4 Nach der von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Xxxx die folgenden anteiligen Kosten an den BHB zu bezahlen. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 3.2. Gebuchte Leistung: Quote: Ferienwohnungen und betragen prozentual: Bei Übernachtung Unterkünfte ohne Verpflegung (auch Ferienwohnungen) 9090 % Bei Übernachtung mit Frühstück 8080 % Bei Halbpension 7070 % Bei Vollpension 6060 % Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Es bleibt dem Xxxx ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des vereinbarten Gesamtpreises.
5.5 Dem Xxxx bleibt es unbenommenBeherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, dem BHB gegenüber den Nachweis geringerer Aufwendungen zu führenals die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Xxxx nur zur Bezahlungen Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des entsprechend niedrigeren Betrages verpflichtet.
5.6 Bei der Buchung über den VVL sollte der Rücktritt direkt gegenüber dem VVL erfolgen. Hat der Xxxx die Buchung direkt beim BHB vorgenommen, so ist der Rücktritt ausschließlich direkt gegenüber dem BHB zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer schriftlich erfolgen.
5.7 Dem Xxxx wird Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
Appears in 1 contract
Samples: Beherbergungsvertrag