Common use of Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale Clause in Contracts

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl § 10 Abs 2 PRG). 14.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. 14.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 10 contracts

Samples: Geschäftsbedingungen Reiseveranstalter, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl § 10 Abs 2 PRG). 14.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. 14.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 6 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung Berück- sichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigenbe- einträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl § 10 Abs 2 PRG). 14.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. 14.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.112.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.112.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl § 10 Abs 2 PRG). 14.1.212.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) zu erklären. 14.212.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Reisebedingungen

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.111.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.111.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer NäheNähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände iSd Kapitel I Pkt. 1.9 dieser AGB auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 2 PRG). Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände sind Gegebenheiten außerhalb der Kontrolle desjenigen, der sich auf sie beruft, sofern sich die Folgen dieser Gegebenheiten auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (vgl. § 2 Abs. 12 PRG, sowie Kapitel I, Pkt. 1.9 dieser AGB). 14.1.211.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4Punkt 8.3. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei der Neubauer Reisen GmbH aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - in schriftlicher Form per E-Mail zu erklären. 14.211.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5Punkt 10.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.111.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.111.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer NäheNähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände iSd Kapitel I Pkt. 1.9 dieser AGB auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 2 PRG). Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände sind Gegebenheiten außerhalb der Kontrolle desjenigen, der sich auf sie beruft, sofern sich die Folgen dieser Gegebenheiten auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (vgl. § 2 Abs. 12 PRG, sowie Kapitel I, Pkt. 1.9 dieser AGB). 14.1.211.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4Punkt 8.3. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei der Xxxxxx GmbH aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - in schriftlicher Form per E-Mail zu erklären. 14.211.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5Punkt 10.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt Xxxxx der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl Vgl § 10 Abs 2 PRG). 14.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - mittels eingeschriebenen Brief zu erklären. 14.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten ZahlungenZahlungen (ausgenommen Gebühren die kein Teil des Reisepreises sind), nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl § 10 Abs 2 PRG). 14.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. 14.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.1. 14.1 Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.1. 14.1.1 Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl § 10 Abs 2 PRG). 14.1.2. 14.1.2 In den Fällen des Punktes 11.4. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. 14.2. 14.2 Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.1. 12.1 Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.1. 12.1.1 Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl § 10 Abs 2 PRG). 14.1.2. 12.1.2 In den Fällen des Punktes 11.4. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. 14.2. 12.2 Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl § 10 Abs 2 PRG). 14.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei zu erklären (aus Gründen der Beweisbarkeit ist Schriftform empfohlen wird - zu erklärenempfohlen). 14.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.111.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.111.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer NäheNähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände iSd Kapitel I Pkt. 1.9 dieser AGB auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 2 PRG). Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände sind Gegebenheiten außerhalb der Kontrolle desjenigen, der sich auf sie beruft, sofern sich die Folgen dieser Gegebenheiten auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (vgl. § 2 Abs. 12 PRG, sowie Kapitel I, Pkt. 1.9 dieser AGB). 14.1.211.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4Punkt 8.3. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei der Schmid GmbH aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - in schriftlicher Form per E-Mail zu erklären. 14.211.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5Punkt 10.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.115.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.115.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des Punkts 11.3. beeinträchtigen. Tritt Xxxxx der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl Vgl § 10 Abs 2 PRG). 14.1.215.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit persönlich oder in Schriftform empfohlen wird - (Brief oder E–Mail) zu erklären. 14.215.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5. ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl § 10 Abs 2 PRG). 14.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. 14.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.111.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.111.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer NäheNähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände iSd Kapitel I Pkt. 1.9 dieser AGB auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 2 PRG). Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände sind Gegebenheiten außerhalb der Kontrolle desjenigen, der sich auf sie beruft, sofern sich die Folgen dieser Gegebenheiten auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (vgl. § 2 Abs. 12 PRG, sowie Kapitel I, Pkt. 1.9 dieser AGB). 14.1.211.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4Punkt 8.3. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei der Eibisberger GmbH aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - in schriftlicher Form bevorzugt per E-Mail zu erklären. 14.211.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.510.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher der die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt Xxxxx der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl Vgl § 10 Abs 2 PRG). 14.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen Gründern der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. 14.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl § 10 Abs 2 PRG). 14.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen (via E-Mail)empfohlen wird - zu erklären. 14.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise - ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale - in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher der die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt Xxxxx der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl Vgl § 10 Abs 2 PRG). 14.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter - wobei aus Gründen Gründern der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. 14.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5. - ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale - vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.111.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.111.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer NäheNähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände iSd Kapitel I Pkt. 1.9 dieser AGB auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 2 PRG). Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände sind Gegebenheiten außerhalb der Kontrolle desjenigen, der sich auf sie beruft, sofern sich die Folgen dieser Gegebenheiten auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (vgl. § 2 Abs. 12 PRG, sowie Kapitel I, Pkt. 1.9 dieser AGB). 14.1.211.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4Punkt 8.3. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei Reisebüro Xxxxxx aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - in schriftlicher Form per E-Mail zu erklären. 14.211.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5Punkt 10.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.111.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.111.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer NäheNähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände iSd Kapitel I Pkt. 1.9 dieser AGB auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 2 PRG). Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände sind Gegebenheiten außerhalb der Kontrolle desjenigen, der sich auf sie beruft, sofern sich die Folgen dieser Gegebenheiten auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (vgl. § 2 Abs. 12 PRG, sowie Kapitel I, Pkt. 1.9 dieser AGB). 14.1.211.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4Punkt 8.3. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - in schriftlicher Form per E-Mail zu erklären. 14.211.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5Punkt 10.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.116.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.116.2. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl § 10 Abs 2 PRG). 14.1.216.3. In den Fällen des Punktes 11.4. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. 14.216.4. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Übernachtungscamps & Pauschalreisen

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.111.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.111.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer NäheNähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände iSd Kapitel I Pkt. 1.9 dieser AGB auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 2 PRG). Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände sind Gegebenheiten außerhalb der Kontrolle desjenigen, der sich auf sie beruft, sofern sich die Folgen dieser Gegebenheiten auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (vgl. § 2 Abs. 12 PRG, sowie Kapitel I, Pkt. 1.9 dieser AGB). 14.1.211.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4Punkt 8.3. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei der Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - in schriftlicher Form per E-Mail zu erklären. 14.211.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5Punkt 10.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl § 10 Abs 2 PRG). 14.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – GTA, wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Beweisbarkeit, die Schriftform empfohlen wird - zu erklären. 14.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Reiseveranstaltungsbedingungen

Rücktritt des Reisenden ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 14.111.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: 14.1.111.1.1. Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer NäheNähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände iSd Kapitel I Pkt. 1.9 dieser AGB auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, wobei dies im Einzelfall unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der Ausstrahlung des relevanten Umstands, welcher die Gefahr mit sich bringt, zu beurteilen ist, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich im Sinne des 11.3. beeinträchtigen. Tritt der Reisende in diesen Fällen vom Vertrag zurück, hat er Anspruch auf die volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 2 PRG). Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände sind Gegebenheiten außerhalb der Kontrolle desjenigen, der sich auf sie beruft, sofern sich die Folgen dieser Gegebenheiten auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (vgl. § 2 Abs. 12 PRG, sowie Kapitel I, Pkt. 1.9 dieser AGB). 14.1.211.1.2. In den Fällen des Punktes 11.4Punkt 8.3. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei der Peterbus GmbH aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - in schriftlicher Form per E-Mail zu erklären. 14.211.2. Der Reisende kann nach Beginn der Pauschalreise in den Fällen des Punktes 13.5Punkt 10.5. – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen