Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag sowie einer Bearbeitungsgebühr von EUR 35 pro Person vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-Mail) zu erklären. 15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 15.3. Pro Person ergeben sich folgende Entschädigungspauschalen (in % des Reisepreises): bis 60. Tag vor Reiseantritt 25% ab 59. Tag bis 40. Tag vor Reiseantritt 50% ab 39. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 75% ab 19 Tage vor Reiseantritt 100%
Appears in 1 contract
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag sowie einer Bearbeitungsgebühr von EUR 35 pro Person vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) zu erklären.
15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
15.3. Pro Person Je nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen (in % des Reisepreises): Entschädigungspauschalen: bis 60. Tag vor Reiseantritt 2510% ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% ab 29. bis 4021. Tag vor Reiseantritt 30% ab 20. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% ab 3914. Tag bis 204. Tag vor Reiseantritt 7570% ab 19 Tage 3. bis 2. Tag vor Reiseantritt… 85% ab 1 Tag vor Reiseantritt und bei No-Show… 100%
Appears in 1 contract
Samples: Reisebedingungen
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag sowie einer Bearbeitungsgebühr von EUR 35 pro Person vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform (E-Mail) empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-Mail) zu erklären.
15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
15.3. Pro Person ergeben sich bei Pauschalreisen inklusive Flug (ausgenommen sind private Gruppenreisen) folgende Entschädigungspauschalen (in % des Reisepreises): Entschädigungspauschalen: bis 6030. Tag vor Reiseantritt 2535 % des Reisepreises ab 5929. Tag bis 40. Tag vor Reiseantritt 50% ab 39. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 7560 % des Reisepreises ab 19 Tage 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 100%85 % des Reisepreises ab 09. bis 04. Tag vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag ) sowie einer Bearbeitungsgebühr von EUR 35 pro Person Person, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) zu erklären.
15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
15.3. Pro Person ergeben sich folgende Entschädigungspauschalen (in % des Reisepreises): bis 60. Tag vor Reiseantritt 25% ab 59. Tag bis 40. Tag vor Reiseantritt 50% ab 39. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 75% ab 19 Tage vor Reiseantritt 100%
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag sowie einer Bearbeitungsgebühr von EUR 35 pro Person vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) zu erklären.
15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
15.3. Pro Person Je nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen (in % des Reisepreises): Entschädigungspauschalen: Stornobedingungen von FORUM ERLEBEN: bis 6030. Tag vor Reiseantritt 2525 % bis 30. Tag vor Reiseantritt 10 % ab 5929. – 20. Tag bis 40vor Reiseantritt 45 % ab 29. – 20. Tag vor Reiseantritt 20 % ab 19. – 10. Tag vor Reiseantritt 65 % ab 19. – 10. Tag vor Reiseantritt 30 % ab 9. – 4. Tag vor Reiseantritt 85 % ab 9. – 4. Tag vor Reiseantritt 50% ab 393. Tag bis 20(72 h) vor Reiseantritt 100 % ab 3. Tag (72 h) vor Reiseantritt 75% ab 19 Tage vor Reiseantritt 10085 %
Appears in 1 contract
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag sowie einer Bearbeitungsgebühr von EUR 35 pro Person vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) zu erklären.
15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
15.3. Pro Person Je nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen (in Entschädigungspauschalen: bis 30 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises): bis 60vom Reisepreis, Mindestselbstbehalt ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 25% € 20,- pro Person. ab 5929. Tag bis 40. Tag vor Reiseantritt 50% ab 39. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 7525 % ab 19 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50 % ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65 % ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 85 % Bei Nichterscheinen oder Storno am selben Tag 100 % vom jeweiligen Reisepreis. Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung. Bei Stellung von Ersatzteilnehmern entstehen nur Umbuchungsgebühren: Nach Voucherausstellung € 20,- pro Ersatzteilnehmer (reine Namensänderungen sind bis 14 Tage vor Reiseantritt 100%Abreise kostenlos).
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag sowie einer Bearbeitungsgebühr von EUR 35 pro Person vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) zu erklären.
15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
15.3. Pro Person Je nach Pauschalreiseart ergeben sich folgende Entschädigungspauschalen (in % des Reisepreises): bis 60unterschiedliche Entschädigungspauschalen, die von den Bedingungen der Leistungsträger wie Fluglinien, Hotels, örtlicher Tour Operator etc. Tag vor Reiseantritt 25% ab 59. Tag bis 40. Tag vor Reiseantritt 50% ab 39. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 75% ab 19 Tage vor Reiseantritt 100%abhängen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag sowie einer Bearbeitungsgebühr von EUR 35 pro Person vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) zu erklären.
15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
15.3. Pro Person ergeben sich folgende Entschädigungspauschalen (in % des Reisepreises): Entschädigungspauschalen: bis 6030. Tag vor Reiseantritt 2510% ab 5929. Tag bis 4020. Tag vor Reiseantritt 5035% ab 3919. Tag bis 2010. Tag vor Reiseantritt 75% ab 19 Tage 9. Tag vor Reiseantritt 100%
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr)Entschädigungspauschale: bei Schulklassen ist es eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,- pro Person, vom Vertrag bei individual- sowie einer Bearbeitungsgebühr Familienreisen ist es eine Stornogebühr in Höhe von EUR 35 € 100,- pro Person Person, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklärenerklären Rücktrittserklärung per Email). Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) zu erklären.
15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
15.3. Pro Person Je nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen (in % des ReisepreisesARB 1992): bis 6030. Tag vor Reiseantritt 10% ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25% ab 5919. Tag bis 4010. Tag vor Reiseantritt 50% ab 399. Tag bis 204. Tag vor Reiseantritt 75Reiseantritt. 65% ab 19 Tage dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 100%85% des Reisepreises
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.112.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag sowie einer Bearbeitungsgebühr von EUR 35 pro Person vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) zu erklären.
15.212.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei einer Maturareise um eine Reise mit eingeschränktem Adressatenkreis handelt und daher sowohl im Hinblick auf Anzahl und Plätze eine entsprechende Kalkulation zu Grunde zu legen ist, da die allenfalls frei werdenden Plätze nicht anderweitig verkauft werden können.
15.312.3. Pro Person ergeben sich folgende Entschädigungspauschalen (in festgelegte Entschädigungspauschalen: Bis 90 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises 89-60 Tage vor Reiseantritt 45% des Reisepreises 59-30 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises): bis 60. Tag vor Reiseantritt 25% ab 59. Tag bis 40. Tag vor Reiseantritt 50% ab 39. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 75% ab 19 Tage vor Reiseantritt 100%
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.116.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale Entschädigungs–pauschale (Stornogebühr), vom Vertrag sowie einer Bearbeitungsgebühr von EUR 35 pro Person vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit persönlich oder in Schriftform empfohlen wird - (Brief oder E–Mail) zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-Mail) zu erklären.
15.216.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
15.316.3. Pro Person Je nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen (in % des Reisepreises): bis 60Entschädigungspauschalen: Standard–Gebühren bei Reisen mit oder ohne Flugbeförderung Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 2520% ab 59Ab dem 29. Tag bis vor Reiseantritt 40% Ab dem 19. Tag vor Reiseantritt 50% ab 39. Tag bis 20Ab dem 9. Tag vor Reiseantritt 75% ab 19 Tage Ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 100%bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 85% des Reisepreises Ausnahmeregelungen von der Standardregelung werden bei davon betroffenen Reisen auf den Vorvertraglichen Informationen zur Reise angeführt.
Appears in 1 contract
Samples: Geschäftsbedingungen
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag ) sowie einer Bearbeitungsgebühr von EUR 35 pro Person 35, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - schriftlich zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) zu erklären.
15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
15.3. Pro Person ergeben sich folgende Entschädigungspauschalen (in % des Reisepreises): bis 60. Tag 31 Tage vor Reiseantritt Reiseantritt: 25% ab 59. Tag 30 bis 40. Tag 20 Tage vor Reiseantritt Reiseantritt: 50% ab 39. Tag 19 bis 20. Tag 15 Tage vor Reiseantritt Reiseantritt: 75% ab 19 14 Tage vor Reiseantritt Reiseantritt: 100%% des Reisepreises Bereits vom Reiseveranstalter getätigte und nachweislich nicht erstattbare Ausgaben (z.B. Visagebühren und -besorgung, nicht refundierbare Anzahlungen für Hotels und andere Leistungen, Eintrittskarten ohne Rückerstattungsmöglichkeiten, etc.) sind im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze vom Reisenden zu begleichen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag sowie einer Bearbeitungsgebühr von EUR 35 pro Person vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) zu erklären.
15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
15.3. Pro Person Je nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen (in % des Reisepreises): Entschädigungspauschalen: bis 60. 30 Tag vor Reiseantritt 25% Reiseantritt: kostenlos ab 5929. Tag bis 40. Tag vor Reiseantritt 50% ab 39. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 75Reiseantritt: 25% ab 19 Tage 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 100%Reiseantritt: 50% ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 65% ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt: 85% des Reisepreises
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag sowie einer Bearbeitungsgebühr von EUR 35 pro Person vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) zu erklären.
15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
15.3. Pro Person Je nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen (in Entschädigungspauschalen: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35% ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 45% ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 55% ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 65% ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75% ab 6. - 3. Tag vor Reisebeginn 80% ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85% des Reisepreises): bis 60. Tag vor Reiseantritt 25% ab 59. Tag bis 40. Tag vor Reiseantritt 50% ab 39. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 75% ab 19 Tage vor Reiseantritt 100%.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter
Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag sowie einer Bearbeitungsgebühr von EUR 35 pro Person vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-MailEmail) zu erklären.
15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
15.3. Pro Person Je nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen (in % des Reisepreises): Entschädigungspauschalen: bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 25Reiseantritt/Veranstaltungsbeginn: 10% des Reisepreises, bis zum 30. Tag: 20% / ab 5929. Tag bis 40. Tag vor Reiseantritt 50% ab 39. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 75Tag: 30% / ab 19 Tage vor Reiseantritt 10019. bis 10. Tag: 50% / ab 9. bis 4. Tag: 70% / ab dem 3. Tag: 90%.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen