Common use of Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale Clause in Contracts

Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalrei- severtrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Reise- veranstalter die Entrichtung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigungspauschale (Stornogebühr) verlangen. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reisever- anstalter oder, wenn die Pauschalreise über einen Rei- severmittler gebucht wurde gegenüber diesem, nach- weislich in Schriftform zu erklären.. 15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rück- trittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich ver- einbarten Leistung zu verstehen. Im Falle der Unange- messenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 15.3. Für Pauschalreisen, bei denen die Unternehmen GEO Reisen & Erlebnis GmbH, GEO Reisen & Freizeit GmbH oder Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H. als Veranstalter auftreten, gelten generell folgende Stornogebühren: bis 120 Tage vor Reiseantritt 20% 119 bis 90 Tage vor Reiseantritt 35% 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 50% 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 75% 29 bis 20 Tage vor Reiseantritt 85% 19 bis 5 Tage vor Reiseantritt 90% 4 bis 2 Tage vor Reiseantritt 95% ab 1 Tag vor Reiseantritt 100% Flugtickets ab Ausstellung 100% Nicht refundierbare Anzahlungen des Veranstalters an Lieferanten 100% Bereits vom Veranstalter getätigte und nachweislich nicht refundierbare Ausgaben (z.B. Visa-Besorgung, nicht refundierbare Anzahlungen für Hotels und ande- re Leistungen, Tickets ohne Rückerstattungsmöglichkeit etc.) sind im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze vom Kunden zu begleichen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalrei- severtrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Reise- veranstalter die berechtigt, gegen Entrichtung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigungspauschale (Stornogebühr) verlangen), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reisever- anstalter oder, wenn Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Be- weisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Rei- severmittler Reisevermittler gebucht wurde wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesemdiesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, nach- weislich in Schriftform den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-Mail) zu erklären... 15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich be- züglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rück- trittserklärung Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen Aufwendun- gen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich ver- einbarten Leistung zu verstehen. Im Falle der Unange- messenheit Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 15.3. Für PauschalreisenJe nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen: 1. Sonderflüge (Charter), bei denen die Unternehmen GEO Reisen & Erlebnis GmbHGruppen-IT (Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr), GEO Reisen & Freizeit GmbH oder Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H. als Veranstalter auftreten, gelten generell folgende Stornogebühren: Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten) bis 120 Tage 30. Tag vor Reiseantritt 20% 119 ab 29. bis 90 Tage 20. Tag vor Reiseantritt 3530% 89 ab 19. bis 60 Tage 10. Tag vor Reiseantritt 5060% 59 ab 09. bis 30 Tage 04. Tag vor Reiseantritt 7570% 29 bis 20 Tage ab 03. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85% 19 des Reisepreises. 2. Einzel-IT (Individuelle Pauschalreisen im Linienverkehr), Bahngesellschaftsreisen (ausgenommen Sonderzü- ge): Für die Flug-/Bahnkosten ab Buchungsdatum 100% Für die Landleistungen bis 5 Tage vor Reiseantritt 90% 4 bis 2 Tage vor Reiseantritt 95% ab 1 30. Tag vor Reiseantritt 10020% ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 30% ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 60% ab 09. bis 04. Tag vor Reiseantritt 70% ab 03. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85% des jeweiligen Reisepreis-Anteils. Für Hotelunterkünfte, Flugtickets ab Ausstellung 100% Nicht refundierbare Anzahlungen des Veranstalters an Lieferanten 100% Bereits vom Veranstalter getätigte Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Tagesfahrten, Sonderzüge und nachweislich nicht refundierbare Ausgaben Zusatz- leistungen (wie z.B. Visa-Besorgung, nicht refundierbare Anzahlungen für Hotels und ande- re Leistungen, Tickets ohne Rückerstattungsmöglichkeit Eintrittskarten etc.) gelten besondere Bedingungen. Diese sind unter dem Punkt „Besondere Reisebedingungen“ erfasst oder im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze vom Kunden Detailprogramm anzuführen. Dies gilt ebenso für abweichende Bedingungen zu begleichenPkt. 15.3.1.-2.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalrei- severtrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Reise- veranstalter die Entrichtung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigungspauschale (Stornogebühr) verlangen. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reisever- anstalter oder, wenn die Pauschalreise über einen Rei- severmittler gebucht wurde gegenüber diesem, nach- weislich mittler nachweislich in Schriftform zu erklären.. 15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rück- trittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich ver- einbarten Leistung zu verstehen. Im Falle der Unange- messenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 15.3. Für Pauschalreisen, bei denen die Unternehmen GEO Reisen & Erlebnis GmbH, GEO Reisen & Freizeit GmbH oder Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H. als Veranstalter auftreten, gelten generell folgende Stornogebühren: bis 120 Tage vor Reiseantritt 20% 119 bis 90 Tage vor Reiseantritt 35% 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 50% 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 75% 29 bis 20 Tage vor Reiseantritt 85% 19 bis 5 Tage vor Reiseantritt 90% 4 bis 2 Tage vor Reiseantritt 95% ab 1 Tag vor Reiseantritt 100% Flugtickets ab Ausstellung 100% Nicht refundierbare Anzahlungen des Veranstalters an Lieferanten 100% Bereits vom Veranstalter getätigte und nachweislich nicht refundierbare Ausgaben (z.B. Visa-Besorgung, nicht refundierbare Anzahlungen für Hotels und ande- re Leistungen, Tickets ohne Rückerstattungsmöglichkeit etc.) sind im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze vom Kunden zu begleichen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Reiseveranstalter, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Reiseveranstalter

Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalrei- severtrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Reise- veranstalter die berechtigt, gegen Entrichtung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigungspauschale (Stornogebühr) verlangen), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reisever- anstalter oderReiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Der Rücktritt ist unverzüglich an den Reiseveranstalter per E-Mail, wenn an die bekanntgegebene E-Mail Adresse zu übermitteln. Wenn die Pauschalreise über einen Rei- severmittler Reisevermittler gebucht wurde wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesemdiesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, nach- weislich in Schriftform den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) zu erklären... 15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rück- trittserklärung Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich ver- einbarten Leistung zu verstehen. Im Falle der Unange- messenheit Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 15.3. Für Pauschalreisen, bei denen die Unternehmen GEO Reisen Je nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen: Gruppenreisen veranstaltet von NiCe Dive & Erlebnis GmbH, GEO Reisen & Freizeit GmbH oder Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H. als Veranstalter auftreten, gelten generell folgende StornogebührenTrips Flugverbindung: bis 120 100% Stornokosten ab dem Zeitpunkt der Buchung. Tauchsafaris und Hotelaufenthalte: Bis 31 Tage vor Reiseantritt 20Reisebeginn betragen die Stornokosten 0% 119 bis 90 (sofern nicht anders kommuniziert). Ab 30 Tage vor Reiseantritt 35Reisebeginn betragen die Stornierungsgebühren 100%. (sofern nicht anders kommuniziert) Landaarangements im Zielland: 100% 89 bis Stornokosten ab dem Zeitpunkt der Buchung. Pauschalreisen inklusive Flugbuchung Bis 60 Tage vor Reiseantritt 50Reisebeginn: 30% 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 75Reiseantritt: 50% 29 Tage bis 20 15 Tage vor Reiseantritt Reiseantritt: 85% 19 bis 5 Ab 14 Tage vor Reiseantritt 90Reiseantritt: 100% 4 bis 2 Landarrangements & Hotels als Eigenanreise (ohne Flugbuchung) Bis 60 Tage vor Reiseantritt 95Reisebeginn: 25% ab 1 Tag 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt Reiseantritt: 50% 29 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt: 85% Ab 14 Tage vor Reiseantritt: 100% Flugtickets ab Ausstellung Tauchsafari Vollcharter für Tauchvereine usw. Ab Buchung 100% Nicht refundierbare Anzahlungen Stornokosten Weiterhin gilt, dass die Stornogebühren mindestens die von den Leistungsträgern verrechneten Stornokosten betragen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass es zu höheren Aufwendungen als in den vorhergesehen Stornosätzen gekommen ist, behält sich die NiCE Dive & Trips GmbH das Recht vor, höhere Stornogebühren zu verrechnen. Wenn der Reisende die Reiseleistungen teilweise oder ganz nicht in Anspruch nimmt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Veranstalters an Lieferanten 100% Bereits vom Veranstalter getätigte und nachweislich nicht refundierbare Ausgaben (z.B. Visa-Besorgung, nicht refundierbare Anzahlungen für Hotels und ande- re Leistungen, Tickets ohne Rückerstattungsmöglichkeit etcGegenwertes durch den Reiseveranstalter.) sind im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze vom Kunden zu begleichen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter

Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalrei- severtrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Reise- veranstalter die berechtigt, gegen Entrichtung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigungspauschale (Stornogebühr) verlangen), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reisever- anstalter oder, wenn Reiseveranstalter per Email oder eingeschriebenen Brief zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Rei- severmittler Reisevermittler gebucht wurde wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem, nach- weislich in Schriftform zu erklären..diesem erklärt werden. 15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rück- trittserklärung Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich ver- einbarten Leistung zu verstehen. Im Falle der Unange- messenheit Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 15.3. Für PauschalreisenJe nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen: Sonderflüge (Charter), Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr, individuelle Pauschalreisen im Linienverkehr bis 50. Tag vor Reiseantritt 25% ab 49. bis 36. Tag vor Reiseantritt 35% ab 35. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50% ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75% ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 85% ab dem 7 Tag vor Reiseantritt und no show 100% des Reisepreises. Gesonderte Entschädigungspauschalen bei denen die Unternehmen GEO Reisen & Erlebnis GmbH, GEO Reisen & Freizeit GmbH oder Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H. als Veranstalter auftreten, gelten generell folgende StornogebührenTauchkreuzfahrten: bis 120 181 Tage vor Reiseantritt. 35 % 180 bis 91 Tage vor Reiseantritt 2050 % 119 bis ab 90 Tage vor Reiseantritt 35und no show 100 % 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 50% 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 75% 29 bis 20 Tage vor Reiseantritt 85% 19 bis 5 Tage vor Reiseantritt 90% 4 bis 2 Tage vor Reiseantritt 95% ab 1 Tag vor Reiseantritt 100% Flugtickets ab Ausstellung 100% Nicht refundierbare Anzahlungen des Veranstalters an Lieferanten 100% Bereits vom Veranstalter getätigte und nachweislich nicht refundierbare Ausgaben (z.B. Visa-BesorgungReisepreises Für bestimmte Resorts, nicht refundierbare Anzahlungen für Hotels und ande- re LeistungenHotelunterkünfte, Tickets ohne Rückerstattungsmöglichkeit etc.) sind iFerienwohnungen, Schiffsreisen, Sonderzüge, Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese werden in den jeweiligen Angeboten gesondert angeführt. Im Falle eines Stornos einer Stornierung behalten wir uns das Recht vor, Gebühren (Genehmigungsgebühren und ähnliches, die vor Ort bereits angefallen sind, in jedem Fall zur Gänze vom Kunden Rechnung zu begleichenstellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalrei- severtrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Reise- veranstalter die berechtigt, gegen Entrichtung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigungspauschale (Stornogebühr) verlangen), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reisever- anstalter oder, wenn Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Rei- severmittler Reisevermittler gebucht wurde wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesemdiesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, nach- weislich in Schriftform den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) zu erklären... 15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rück- trittserklärung Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich ver- einbarten Leistung zu verstehen. Im Falle der Unange- messenheit Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 15.3. Für Pauschalreisenausgeschriebene Reisen, bei denen die Unternehmen GEO Reisen & Erlebnis GmbH, GEO Reisen & Freizeit GmbH oder Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H. Messinger als Veranstalter auftretenauftritt, gelten generell normalerweise folgende Stornogebühren: , sofern nicht bei Vertragsabschluss andere Stornogebühren genannt werden. Ab Anmeldung bis 120 Tage 60. Tag vor Reiseantritt 10% ab 59. Tag bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% 119 ab 29. Tag bis 90 Tage 21. Tag vor Reiseantritt 3530% 89 ab 20. Tag bis 60 Tage 15. Tag vor Reiseantritt 50% 59 ab 14. Tag bis 30 Tage 05. Tag vor Reiseantritt 7570% 29 ab 04. Tag bis 20 Tage 02. Tag vor Reiseantritt 85% 19 bis 5 Tage vor Reiseantritt 90% 4 bis 2 Tage vor Reiseantritt 95% ab 1 01. Tag vor Reiseantritt 100% Flugtickets ab Ausstellung 100% Nicht refundierbare Anzahlungen des Veranstalters an Lieferanten und No-Show 100% Bereits vom Veranstalter getätigte und nachweislich nicht refundierbare Ausgaben (z.B. Visa-Visa- Besorgung, nicht refundierbare Anzahlungen für Hotels und ande- re Leistungenandere Leistungen z. B. Eintritte, Reiseführer, Tickets ohne Rückerstattungsmöglichkeit etc.) sind im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze vom Kunden zu begleichen. Beachten Sie, dass der Kunder jederzeit vom Vertrag zurücktreten kann. Es empfiehlt sich dies in schriftlicher Form vorzunehmen.

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Samples: Reisebedingungen

Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalrei- severtrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Reise- veranstalter die berechtigt, gegen Entrichtung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigungspauschale (Stornogebühr) verlangen), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reisever- anstalter oder, wenn Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Rei- severmittler Reisevermittler gebucht wurde wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesemdiesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, nach- weislich in Schriftform den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) zu erklären... 15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rück- trittserklärung Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich ver- einbarten Leistung zu verstehen. Im Falle der Unange- messenheit Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 15.3. Für Pauschalreisen, bei denen die Unternehmen GEO Reisen & Erlebnis GmbH, GEO Reisen & Freizeit GmbH oder Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H. als Veranstalter auftreten, gelten generell Je nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende StornogebührenEntschädigungspauschalen: bis 120 Tage vor Reiseantritt 20% 119 bis 90 Tage vor Reiseantritt 35% 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 50% 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 75% 29 bis 20 Tage vor Reiseantritt 85% 19 bis 5 Tage vor Reiseantritt 90% 4 bis 2 Tage vor Reiseantritt 95% ab 1 Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10010% Flugtickets ab Ausstellung 10029. – 21. Tag 20% Nicht refundierbare Anzahlungen des Veranstalters an Lieferanten 100ab 20. – 10. Tag 45% Bereits vom Veranstalter getätigte und nachweislich nicht refundierbare Ausgaben ab 9. – 4. Tag 65% ab dem 3. Tag (z.B. Visa-Besorgung, nicht refundierbare Anzahlungen für Hotels und ande- re Leistungen, Tickets ohne Rückerstattungsmöglichkeit etc.72 Stunden) sind i85% Der Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der schriftlichen Stornomeldung bei HZS. Stornoversicherung: Im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze vom Kunden einer abgeschlossenen Stornoversicherung ist ein Nachweis nötig (z. B. ärztliches Attest). Die Stornierung ist innerhalb von 48 Stunden ab Auftreten des Stornogrunds mitzuteilen. Polizzenstornierungen aufgrund von abgesagten oder nicht stattfindenden Reisen: Polizzen mit reinem Reiseschutz werden von uns wegen „Wegfall des versicherten Interesses“ zu begleichen100 % rückerstattet. Bei Stornierung von Polizzen mit Stornodeckung (Zischka Stornoschutz) wird die Prämie nicht rückerstattet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter

Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalrei- severtrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Reise- veranstalter die berechtigt, gegen Entrichtung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigungspauschale (Stornogebühr) verlangen), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reisever- anstalter oder, wenn Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Rei- severmittler Reisevermittler gebucht wurde wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesemdiesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, nach- weislich in Schriftform den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-Mail) zu erklären... 15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rück- trittserklärung Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich ver- einbarten Leistung zu verstehen. Im Falle der Unange- messenheit Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 15.3. Für Pauschalreisen, bei denen die Unternehmen GEO Reisen & Erlebnis GmbH, GEO Reisen & Freizeit GmbH oder Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H. als Veranstalter auftreten, gelten generell Je nach Pauschalreiseart und Zeitpunkt der Rücktrittserklärung – dabei wird der Anreisetag nicht gerechnet - ergeben sich pro Person folgende StornogebührenEntschädigungspauschalen: bis 120 40 Tage vor Reiseantritt Reisebeginn 20% 119 39. bis 90 Tage 30. Tag vor Reiseantritt Reisebeginn 35% 89 29. bis 60 Tage 20. Tag vor Reiseantritt Reisebeginn 50% 59 19. bis 30 Tage 14. Tag vor Reiseantritt 75Reisebeginn 70% 29 13. bis 20 Tage 4. Tag vor Reiseantritt 85% 19 bis 5 Tage vor Reiseantritt Reisebeginn 90% 4 bis 2 Tage vor Reiseantritt 95% ab 1 dem 3. Tag vor Reiseantritt Reisebeginn 100% Flugtickets ab Ausstellung 100% Nicht refundierbare Anzahlungen des Veranstalters an Lieferanten 100% Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen und -häuser, Schiffsreisen inkl. Flusskreuzfahrten, Bus- und Zugfahrten, Tagesfahrten und Aktivitäten wie Wanderungen, Stadtführungen, etc. gelten besondere Bedingungen. Diese sind im jeweiligen Detailprogramm angeführt. Bereits vom Veranstalter getätigte und nachweislich nicht refundierbare Ausgaben (z.B. Visa-Besorgung, nicht refundierbare Anzahlungen für Hotels und ande- re andere Leistungen, Tickets ohne Rückerstattungsmöglichkeit Eintrittskarten etc.) sind im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze vom Kunden zu begleichen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalrei- severtrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Reise- veranstalter die berechtigt, gegen Entrichtung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigungspauschale (Stornogebühr) verlangen), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reisever- anstalter oder, wenn Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Rei- severmittler Reisevermittler gebucht wurde wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesemdiesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, nach- weislich in Schriftform den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) zu erklären... 15.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rück- trittserklärung Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich ver- einbarten Leistung zu verstehen. Im Falle der Unange- messenheit Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 15.3. Je nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen: 1. Sonderflüge (Charter), Gruppen-IT (Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr), Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten) bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25% ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50% ab 09. bis 04. Tag vor Reiseantritt 65% ab 03. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85% des Reisepreises. 2. Einzel-IT (Individuelle Pauschalreisen im Linienverkehr), Bahngesellschaftsreisen (ausgenommen Sonderzüge) und Schiffsreisen: Für Pauschalreisen, bei denen die Unternehmen GEO Reisen & Erlebnis GmbH, GEO Reisen & Freizeit GmbH oder Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H. als Veranstalter auftreten, gelten generell folgende StornogebührenFlug-/Bahn- /Schiffskosten: ab Buchungdsdatum 100% Für die Landleistungen: bis 120 Tage 30. Tag vor Reiseantritt 20% 119 ab 29. bis 90 Tage 20. Tag vor Reiseantritt 3530% 89 ab 19. bis 60 Tage 10. Tag vor Reiseantritt 5060% 59 ab 09. bis 30 Tage 04. Tag vor Reiseantritt 7570% 29 bis 20 Tage ab 03. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85% 19 bis 5 Tage vor Reiseantritt 90% 4 bis 2 Tage vor Reiseantritt 95% ab 1 Tag vor Reiseantritt 100% Flugtickets ab Ausstellung 100% Nicht refundierbare Anzahlungen des Veranstalters an Lieferanten 100% Bereits vom Veranstalter getätigte jew. Reisepreis-Anteils. Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Tagesfahrten, Sonderzüge und nachweislich nicht refundierbare Ausgaben Zusatzleistungen (wie z.B. Visa-Besorgung, nicht refundierbare Anzahlungen für Hotels und ande- re Leistungen, Tickets ohne Rückerstattungsmöglichkeit Eintrittskarten etc.) gelten besondere Bedingungen. Diese sind unter dem Punkt „Besondere Reisebedingungen“ erfasst oder im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze vom Kunden Detailprogramm anzuführen. Dies gilt ebenso für abweichende Bedingungen zu begleichenPkt. 15.3.1.-2.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.112.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalrei- severtrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Reise- veranstalter die berechtigt, gegen Entrichtung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigungspauschale (Stornogebühr) verlangen), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reisever- anstalter oder, wenn die Pauschalreise über einen Rei- severmittler gebucht wurde gegenüber diesem, nach- weislich in Schriftform Reiseveranstalter zu erklären... Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) zu erklären. 15.212.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rück- trittserklärung Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich ver- einbarten Leistung zu verstehen. Im Falle der Unange- messenheit Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei einer Maturareise um eine Reise mit eingeschränktem Adressatenkreis handelt und daher sowohl im Hinblick auf Anzahl und Plätze eine entsprechende Kalkulation zu Grunde zu legen ist, da die allenfalls frei werdenden Plätze nicht anderweitig verkauft werden können. 15.312.3. Für Pauschalreisen, bei denen die Unternehmen GEO Pro Person festgelegte Entschädigungspauschalen: Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation wollen wir unseren Gästen bestmögliche Flexibilität bieten. Alle unsere Reisen & Erlebnis GmbH, GEO Reisen & Freizeit GmbH oder Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H. als Veranstalter auftreten, gelten generell folgende Stornogebühren: sind bis 120 60 Tage vor Reiseantritt 20% 119 bis 90 Reisebeginn KOSTENLOS stornierbar. Ab dem 59. Tag vor Abreise gelten unten genannte Stornobedingungen. Bis 60 Tage vor Reiseantritt 35% 89 bis 60 Reiseantritt. kostenlos 59-30 Tage vor Reiseantritt 50% 59 bis 30 des Reisepreises 29-15 Tage vor Reiseantritt 7570% 29 bis 20 Tage vor Reiseantritt 85% 19 bis 5 des Reisepreises 14-7 Tage vor Reiseantritt 90% 4 bis 2 Tage vor Reiseantritt 95% ab 1 des Reisepreises Ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 100% Flugtickets ab Ausstellung 100% Nicht refundierbare Anzahlungen des Veranstalters an Lieferanten 100% Bereits vom Veranstalter getätigte und nachweislich nicht refundierbare Ausgaben (z.B. Visa-Besorgung, nicht refundierbare Anzahlungen für Hotels und ande- re Leistungen, Tickets ohne Rückerstattungsmöglichkeit etc.) sind im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze vom Kunden zu begleichen.Reisepreises

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen