Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalrei- severtrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Reise- veranstalter die Entrichtung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigungspauschale (Stornogebühr) verlangen. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reisever- anstalter oder, wenn die Pauschalreise über einen Rei- severmittler gebucht wurde gegenüber diesem, nach- weislich in Schriftform zu erklären..
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Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 15.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalrei- severtrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Reise- veranstalter die Entrichtung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigungspauschale (Stornogebühr) verlangen. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reisever- anstalter oder, wenn die Pauschalreise über einen Rei- severmittler gebucht wurde gegenüber diesem, nach- weislich mittler nachweislich in Schriftform zu erklären..
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