Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 12.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, ist der Rücktritt diesem gegenüber zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger, bevorzugter Weise per E-Mail an den Reiseveranstalter zu erklären. 12.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Da unsere Pauschalreisen mit Reisebussen durchgeführt werden, gilt es zu beachten, dass Busreisen generell im Voraus längerfristig zu planen sind, und kaum Ersatz für stornierende Reisegäste zu finden ist. Daher ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen: bis 30. Tag vor Reiseantritt. 10 % ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25 % ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50 % ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65 % ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt. 85 % bei No-Show (Nicht-Erscheinen am Anreisetag) 100 % des Reisepreises.
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Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 12.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, ist der Rücktritt diesem gegenüber zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger, bevorzugter Weise per E-Mail an den Reiseveranstalter zu erklären.
12.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Da unsere Pauschalreisen mit Reisebussen durchgeführt werden, gilt es zu beachten, dass Busreisen generell im Voraus längerfristig zu planen sind, und kaum Ersatz für stornierende Reisegäste zu finden ist. Daher ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen: bis 30. Tag vor Reiseantritt. Reiseantritt 10 % ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25 % ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50 % ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65 % ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt. Reiseantritt 85 % bei No-Show (Nicht-Erscheinen am Anreisetag) 100 % des Reisepreises.des
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Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 12.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, ist der Rücktritt diesem gegenüber zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger, bevorzugter Weise per E-Mail an den Reiseveranstalter zu erklären.
12.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Da unsere Pauschalreisen mit Reisebussen durchgeführt werden, gilt es zu beachten, dass Busreisen generell im Voraus längerfristig zu planen sind, und kaum Ersatz für stornierende Reisegäste zu finden ist. Daher ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen: bis 30. Tag vor Reiseantritt. Reiseantritt 10 % ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25 % ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50 % ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65 % ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt. Reiseantritt 85 % bei No-Show (Nicht-Erscheinen am Anreisetag) 100 % des Reisepreises.
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Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 12.115.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, ist so sollte der Rücktritt gegenüber diesem gegenüber zu erklärenerklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften DatenträgerDatenträger (z.B. Papier, bevorzugter Weise per E-Mail an den Reiseveranstalter Email) zu erklären.
12.215.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
15.3. Da unsere Pauschalreisen Je nach Pauschalreiseart und Zeitpunkt der Rücktrittserklärung – dabei wird der Anreisetag nicht mit Reisebussen durchgeführt werden, gilt es zu beachten, dass Busreisen generell im Voraus längerfristig zu planen sind, und kaum Ersatz für stornierende Reisegäste zu finden ist. Daher eingerechnet - ergeben sich pro Person – je nach gebuchter Marke - folgende Entschädigungspauschalen: :
15.3.1. BILLA Reisen , XXXX XXXXXX Österreich, Transair (sofern keine abweichenden Entschädigungspauschalen bei Buchung vereinbart wurden) bis 30. Tag vor Reiseantritt. 10 Reisebeginn 20% ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25 Reisebeginn 35% ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50 Reisebeginn 50% ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65 % ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt. 85 % bei No-Show (Nicht-Erscheinen am Anreisetag) 100 % des Reisepreises.Reisebeginn 70%
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