Common use of Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale Clause in Contracts

Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 12.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungs- pauschale (Stornogebühr), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber Reiseveranstalter zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) zu erklären. 12.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktritts- erklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei einer Eventreise wie BRASS PALMAS aufgrund der Art und des einmaligen Termins der Reise selbst, sowie der angebotenen Programminhalte, um eine Reise mit eingeschränktem Adressatenkreis handelt und daher sowohl im Hinblick auf Anzahl und Plätze eine entsprechende Kalkulation zu Grunde zu legen ist, da die allenfalls frei werdenden Plätze nicht anderwärtig verkauft werden können. 12.3. Pro Person ergeben sich folgende Entschädigungspauschalen: bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25% ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50% ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65% ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85% des Gesamtreisepreises. Zusätzlich wird die Prämie der bei Buchung ev. abgeschlossenen Versicherung verrechnet. (Preis für die Versicherung lt. jeweiligem, produktbezogenem Angebot)

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Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 12.115.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungs- pauschale Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter - wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, so sollte der Rücktritt gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) zu erklären. 12.215.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktritts- erklärung Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei einer Eventreise wie BRASS PALMAS aufgrund der Art und des einmaligen Termins der Reise selbst, sowie der angebotenen Programminhalte, um eine Reise mit eingeschränktem Adressatenkreis handelt und daher sowohl im Hinblick auf Anzahl und Plätze eine entsprechende Kalkulation zu Grunde zu legen ist, da die allenfalls frei werdenden Plätze nicht anderwärtig verkauft werden können. 12.315.3. Pro Person Je nach Pauschalreiseart und Zeitpunkt der Rücktrittserklärung - dabei wird der Anreisetag nicht mit eingerechnet - ergeben sich pro Person - je nach gebuchter Marke - folgende Entschädigungspauschalen: : 15.3.1. BILLA Reisen , XXXX XXXXXX Austria, Transair (sofern keine abweichenden Entschädigungspauschalen bei Buchung vereinbart wurden) - bis 30. Tag vor Reiseantritt 10Reisebeginn 20% ab - 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25Reisebeginn 35% ab - 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt Reisebeginn 50% ab - 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65Reisebeginn 70% - ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt Reisebeginn 85% des Gesamtreisepreises- Flugtickets ab Ausstellung 100% 15.3.2. Zusätzlich wird die Prämie BILLA Reisen Indi Anhand der bei nachstehend dargestellten Pauschalen jeweils einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Bitte beachten Sie etwaige vorrangig anzuwendende Abweichungen in den Ausschreibungen der einzelnen Reiseleistungen. - Flugleistung: ab Buchungsabschluss 100 % - Sofern im Zuge der Buchung ev. abgeschlossenen Versicherung verrechnet. (Preis keine abweichende Entschädigung vereinbart wurde, gelten für die Versicherung ltsonstigen Leistungen (Hotel, Transfer, etc.) folgende Pauschalsätze: - bis zum 30. jeweiligemTag vor Reisebeginn 25 % - bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 % - bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 % - bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60 % - ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 75 % - am Tag der Abreise 90 % Bereits vom Veranstalter getätigte und nachweislich nicht refundierbare Ausgaben (z.B. Visa-Besorgung, produktbezogenem Angebot)nicht refundierbare Anzahlungen für Hotels und andere Leistungen, Tickets ohne Rückerstattungsmöglichkeit etc.) sind im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze vom Kunden zu begleichen.

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Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 12.1. 15.1 Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungs- pauschale Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) zu erklären. 12.2. 15.2 Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktritts- erklärung Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei einer Eventreise wie BRASS PALMAS aufgrund der Art und des einmaligen Termins der Reise selbst, sowie der angebotenen Programminhalte, um eine Reise mit eingeschränktem Adressatenkreis handelt und daher sowohl im Hinblick auf Anzahl und Plätze eine entsprechende Kalkulation zu Grunde zu legen ist, da die allenfalls frei werdenden Plätze nicht anderwärtig verkauft werden können. 12.3. Pro Person 15.3 Je nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen: Bei den Stornierungsbedingungen unterscheiden wir in „normale Stornierungsgründe“ und einer „Covid-19 bedingten Stornierung“. Eine Covid 19 bedingte Stornierung liegt dann vor, wenn die zuständige Behörde am Schulstandort oder am Sommersportstandort eine Durchführung behördlich untersagt. Dies tritt beispielsweise bei folgenden Fällen ein: • eine Klasse muss sich in Quarantäne begeben • Risikostufe 3 am Schulstandort oder am Sommersportstandort Eine "Covid-19 bedingte Stornierung" der gesamten Gruppe: • bis 30. 21 Tage vor Anreise kostenlos (Zu diesem Zeitpunkt ist aus der Erfahrung des letzten Jahres absehbar, ob eine Sportwoche möglich sein wird oder nicht) • ab 21 Tage vor Anreise fallen 15% des Buchungsbetrags an • ab 14 Tage vor Anreise fallen 25% des Buchungsbetrags an • bis 1 Tag vor Reiseantritt Anreise kostenlos möglich (bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung) • am Anreisetag selbst fallen 10% des Buchungsbetrags an dies betrifft einzelne Personen, die: • an Covid 19 erkranken (hier wird ein ärztliches Attest benötigt) • die mit einem nahen Angehörigen in einem gemeinsamen Haushalt leben und sich deshalb in Quarantäne begeben müssen (hier muss eine Bestätigung vorgelegt werden) In unmittelbarer Nähe befinden sich zwei Apotheken, die PCR und Antigen Tests durchführen können. • bis 15.12.2021 kostenlos • bis 120 Tage vor Anreise fallen 50% des Buchungsbetrags an • ab 29120 Tage bis 30 Tage vor Anreise fallen 70% des Buchungsbetrags an • ab 30 Tage vor Anreise fallen 90% des Buchungsbetrags an Bis 30 Tage vor Anreise: kostenlos. Ab 29 Tagen bis 2014 Tagen vor Anreise fallen 30% des Buchungsbetrags an. Ab 13 Tagen bis 1 Tag vor Reiseantritt 25% ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50% ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65% ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85Anreise fallen 80% des GesamtreisepreisesBuchungsbetrags an. Zusätzlich wird Am Tag der Anreise selbst in der gesamte Buchungsbetrag zu zahlen. Eine Covid-19 bedingte Stornierung ist bis zum Anreisetag selbst kostenlos möglich. Diese liegt vor, wenn ein Lockdown eintritt oder der/die Prämie der bei Buchung evTeilnehmer/in an Covid-19 erkrankt oder sich in Quarantäne begeben muss. abgeschlossenen Versicherung verrechnet. (Preis für die Versicherung lt. jeweiligem, produktbezogenem Angebot)Hier benötigen wir eine offizielle Bestätigung.

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Rücktritt des Reisenden unter Entrichtung einer Entschädigungspauschale. 12.115.1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungs- pauschale Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform empfohlen wird - zu erklärenerklären (Email, Fax). Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) zu erklären. 12.215.2. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktritts- erklärung Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 15.3. Zu berücksichtigen istJe nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen: 1. Sonderflüge (Charter), dass es sich bei einer Eventreise wie BRASS PALMAS aufgrund der Art und des einmaligen Termins der Reise selbst, sowie der angebotenen Programminhalte, um eine Reise mit eingeschränktem Adressatenkreis handelt und daher sowohl Gruppen-IT (Gruppenpauschalreisen im Hinblick auf Anzahl und Plätze eine entsprechende Kalkulation zu Grunde zu legen istLinienverkehr), da die allenfalls frei werdenden Plätze nicht anderwärtig verkauft werden können. 12.3. Pro Person ergeben sich folgende Entschädigungspauschalen: Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten) bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25% ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50% ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65% ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85% des GesamtreisepreisesReisepreises. 2. Zusätzlich wird die Prämie der bei Buchung evEinzel-IT (individuelle Pauschalreisen im Linienverkehr), Bahngesellschaftsreisen (ausgenommen Sonderzüge) bis 30. abgeschlossenen Versicherung verrechnetTag vor Reiseantritt 10% ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 15% ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 20% ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 30% ab dem 3. Tag (Preis für die Versicherung lt. jeweiligem, produktbezogenem Angebot)72 Stunden) vor Reiseantritt 45% des Reisepreises.

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