Common use of Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise Clause in Contracts

Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise. Der Reiseveranstalter wird von der Vertragserfüllung ohne Verpflichtung zur Rückerstattung des Reiseprei- ses befreit, wenn der Reisende die Durchführung der Pauschalreise durch grob ungebührliches Verhalten (wie z.B. Alkohol, Drogen, Nichteinhalten eines Rauch- verbotes, Missachten bestimmter Bekleidungsvorschrif- ten z.B. beim Besuch religiöser Stätten oder bei der Ein- nahme von Mahlzeiten, strafbares Verhalten, störendes Verhalten gegenüber Mitreisenden, Nichteinhalten der Vorgaben des Reiseleiters wie z.B. regelmäßiges Zu- spätkommen etc.), ungeachtet einer Abmahnung stört, sodass der Reiseablauf oder Mitreisende gestört und in einem Ausmaß behindert werden, das geeignet ist, die Urlaubserholung Dritter oder Mitreisender zu bein- trächtigen oder den Reisezweck zu vereiteln. In einem solchen Fall ist der Reisende dem Reiseveranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

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