Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise. Der Reiseveranstalter wird von der Vertragserfüllung ohne Verpflichtung zur Rückerstattung des Reiseprei- ses befreit, wenn der Reisende die Durchführung der Pauschalreise durch grob ungebührliches Verhalten (wie z.B. Alkohol, Drogen, Nichteinhalten eines Rauch- verbotes, Missachten bestimmter Bekleidungsvorschrif- ten z.B. beim Besuch religiöser Stätten oder bei der Ein- nahme von Mahlzeiten, strafbares Verhalten, störendes Verhalten gegenüber Mitreisenden, Nichteinhalten der Vorgaben des Reiseleiters wie z.B. regelmäßiges Zu- spätkommen etc.), ungeachtet einer Abmahnung stört, sodass der Reiseablauf oder Mitreisende gestört und in einem Ausmaß behindert werden, das geeignet ist, die Urlaubserholung Dritter oder Mitreisender zu bein- trächtigen oder den Reisezweck zu vereiteln. In einem solchen Fall ist der Reisende dem Reiseveranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Appears in 5 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen