Rücktritt des Teilnehmers Musterklauseln

Rücktritt des Teilnehmers. 8.1 Der Teilnehmer kann vom Vertrag mit Baden- Württemberg International zurücktreten. Der Rücktritt muss Baden-Württemberg International schriftlich mitgeteilt werden. Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis zu dem in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen angegebenen Anmeldeschluss entfällt der Teilnahmebeitrag. Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung berechnet Baden- Württemberg International 50% des Teilnahmebeitrags, bei späterem Rücktritt oder bei Fernbleiben des Teilnehmers ohne vorherige Rücktrittserklärung den gesamten Teilnahmebeitrag. Dem Teilnehmer steht das Recht zu, Im Einzelfall nachzuweisen, dass bei Baden-Württemberg International geringere Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen entstanden sind. Umgekehrt steht Baden-Württemberg International das Recht zu, im Einzelfall höhere Aufwendungen nachzuweisen und alternativ geltend zu machen. 8.2 Die Stornierung von Leistungen des Reiseveranstalters oder sonstigen Anbieters von Reiseleistungen (Ziff. 4.3) und die bei einer Stornierung dieser Leistungen anfallenden Kosten und Gebühren richten sich ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter der Reiseleistungen und dem Teilnehmer. 8.3 Wird die Veranstaltung gemäß Ziff. 7.2 in veränderter Form durchgeführt und ist eine Teilnahme an der veränderten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht mehr von Interesse, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Kenntnis schriftlich gegenüber Baden-Württemberg International erklärt werden. Soweit die Veranstaltung zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits teilweise stattgefunden hat, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung des auf diesen Teil entfallenden Teilnehmerbeitrags verpflichtet.
Rücktritt des Teilnehmers. Bis spätestens 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer durch Erklärung in Textform (E- Mail ist ausreichend) gegenüber dem Veranstalter kostenfrei zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter maßgebend. Vom 13. Tag vor Lehrgangsbeginn bis zum Tag des Lehrgangsbeginns ist ein Rücktritt nur noch kostenpflichtig mit folgender Maßgabe möglich: Die Veranstalter ist berechtigt einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von • 50% der Gebühr bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtsstunden • 30% der Gebühr bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 240 Unterrichtsstunden • 15 % der Gebühr bei Lehrgängen mit einer Dauer über 240 Unterrichtsstunden verlangen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Aufwendungsersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils. Teilnehmer, denen die Maßnahme durch die Agentur für Arbeit gefördert wird (Bildungsgutschein), haben ein Sonderkündigungsrecht bei Arbeitsaufnahme und Wegfall der Förderung gemäß den Richtlinien der Arbeitsagentur.
Rücktritt des Teilnehmers. 5.1. Der Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche Vertreter können jederzeit vor Reisebeginn die Teilnahme am Programm zurückziehen. 5.2. Im Interesse des Teilnehmers und zur Vermeidung von Irrtümern wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TASTE. 5.3. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert TASTE den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann TASTE eine angemessene Entschädigung vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von TASTE zu vertreten is t oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 5.4. Die Höhe des Entschädigungsanspruchs richtet sich nach dem Gesamtpreis unter Abzug des Wertes der von TASTE ersparten Aufwendungen sowie dessen, was TASTE durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Dementsprechend entstehen maximal folgende Rücktrittskosten: • Rücktritt innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, aber vor Erhalt der Gastfamilienadresse: 5 % des Gesamtpreises, maximal 0.000 € • Rücktritt ab 15 Tagen nach Vertragsabschluss, aber vor Erhalt der Gastfamilienadresse: 10 % des Gesamtpreises, maximal 1.500 €. • Rücktritt nach Platzierung bei einer Gastfamilie und/oder Aushändigung der Antragsformulare für das Visum bzw. für die Einreiseerlaubnis (Study Permit) bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30% des Gesamtpreises • Rücktritt ab 29 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtpreises
Rücktritt des Teilnehmers. Umbuchung, Ersatzperson: 1.) Der Teilnehmer kann bis Freizeitbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem CVJM von der Freizeitmaßnahme zurücktreten. Diese Erklärung muss schriftlich erfolgen und bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim CVJM. 2.) Tritt der Teilnehmer vom Freizeitvertrag zurück, kann der CVJM eine angemessene Entschädigung verlangen. Als Entschädigung werden folgende pauschalisierte Sätze vereinbart: - bis zum 40. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises, mindestens jedoch 25,- Euro - vom 39. - 20. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises, - vom 19. - 9. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises, - vom 8. Tag vor Reiseantritt bis zum Reiseantritt sind die tatsächlich entstandenen Kosten zu tragen. 3.) Xxxx der zurückgetretene Teilnehmer mit Zustimmung des CVJM einen Ersatzteilnehmer stellen, tritt dieser in die Rechte und Pflichten des Vertrages ein. Der Ersatzteil-nehmer muss den Bedingungen (Allgemeines, Absatz 1 und 2) entsprechen. Dem zurückgetretenen Teilnehmer wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro berechnet.
Rücktritt des Teilnehmers. Der Teilnehmer kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat die SSU anstelle des Anspruches auf den vereinbarten Teilnehmerpreis einen Anspruch auf angemessene Entschädigung, es sei denn, der Rücktritt beruht auf einem Umstand, den die SSU zu vertreten hat. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Teilnehmerpreis unter Abzug des Wertes, welche der SSU ersparten Aufwendungen und etwaiger durch andere Verwendungen erzielter Erlöse. Der SSU steht es frei, Entschädigungsansprüche wie folgt zu pauschalieren: Bei einem Rücktritt a) bis 30 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt: 10 % b) 29 bis 15 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt: 30 % c) 14 bis 7 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt: 75 % d) ab 6 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt: 80 % des vereinbarten Teilnehmerpreises, wenn und soweit der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden der SSU überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen der SSU zurückzuführen ist, die für den Besteller erheblich und unzumutbar sind. Weitergehende Rechte des Bestellers bleiben unberührt. .
Rücktritt des Teilnehmers. 6.1 Der Teilnehmer kann bis zum Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. 6.2 Der Rücktritt hat per E-Mail an die unter Ziffer 1 der Teilnahmebedingungen genannten Kontaktdaten zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Rücktritt des Teilnehmers. Sie können jederzeit vom Kurs oder freien Training zurücktreten. Können Sie einen Ersatzteilnehmer stellen, müssen Sie hierüber den Veranstalter schriftlich (per Mail) informieren. Bei Krankheit oder Verletzung von Pferd oder Reiter mit ärztlichem Attest werden Ihnen 50 % der Gebühr rückerstattet. Bei Rücktritt von Ihrem Platz ohne Ersatzteilnehmer oder entsprechendem Attest erfolgt keinerlei Rückerstattung. (Aus diesem Grund raten wir Ihnen eine Seminar-/Reiserücktrittversicherung bzw. –abbruchversicherung abzuschließen. Hier können Sie sich schon, je nach Leistungsumfang, ab ca. 10 € entsprechend absichern.) Kann der angemeldete Teilnehmer das angemeldet Pferd nicht mitbringen, so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung ein Schulpferd zu stellen. Dies muss angemeldet und bestätigt werden. Der Teilnehmer kann aber jederzeit ein anderes Pferd mitbringen. Absagen durch den Veranstalter auf Grund höherer Gewalt Wird ein Kurs oder ein freies Training auf Grund höherer Gewalt (hoheitliche Anordnungen, gefährliche Wetterlagen, Krankheit des Veranstalters oder vergleichbare Fälle) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, ist der Veranstalter berechtigt diesen abzusagen. Die Kursgebühr wird dann in voller Höhe rückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Rücktritt des Teilnehmers. Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Er verpflichtet sich jedoch dabei grundsätzlich pauschal folgende Stornierungskosten zu zahlen: Bei Rücktritt • bis zwei Wochen (15. Kalendertag) vor Angebotsbeginn 10% des Gesamtpreises • ab zwei Wochen (14 Kalendertage) vor Angebotsbeginn 30 % des Gesamtpreises • ab einer Woche (7 Kalendertage) vor Angebotsbeginn 50 % des Gesamtpreises • ab 3 Kalendertage vor Angebotsbeginn 80 % des Gesamtpreises • durch Nichterscheinen am Anreisetag 100 % des Gesamtreisepreises. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Teilnehmer wird der schriftliche Rücktritt empfohlen (E-Mail oder Postweg).
Rücktritt des Teilnehmers. 4.1. Von der Teilnahme an Veranstaltungen, die aus nur einem Termin bestehen (z.B. Tagesseminare) kann der Teilnehmer bis zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist LS berechtigt eine Kostenpauschale von 50,- € zu erheben. 4.2. Tritt der Teilnehmer von der Teilnahme an Veranstaltungen, die aus mehreren Terminen bestehen bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurück, ist LS berechtigt eine Kostenpauschale von 20 % des Teilnahmeentgelts zu erheben. Erfolgt der Rücktritt des Teilnehmers weniger als sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist LS berechtigt eine Kostenpauschale von 35 % des Teilnahmeentgelts zu erheben. Nach Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. 4.3. Die Kostenpauschalen entfallen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass LS kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 4.4. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei LS.
Rücktritt des Teilnehmers. 5.1. Der Teilnehmer kann zu jeder Zeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Muss der Teilnehmer seine verbindliche Anmeldung zurücknehmen, so hat er bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 20 % der Teilnahmegebühr zu zahlen, mindestens aber EUR 20,00. Bei späterem Rücktritt werden folgende Rücktrittskosten in Rechnung gestellt: 5.2. Erscheint der Teilnehmer nicht zum Veranstaltungsbeginn, gilt dies als Rücktritt. 5.3. Für den Fall, dass der zurücktretende Teilnehmer ersatzweise einen Ersatzteilnehmer vermittelt, verringert sich die jeweilige Rücktrittsgebühr auf EUR 20,00. Der Veranstalter kann der Teilnahme des vorgeschlagenen Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Veranstaltungserfordernissen nicht genügt. 5.4. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 5.5. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Die Rücktrittsgebühr wird sofort nach Erklärung des Rücktritts fällig. Der Veranstalter erstattet die Teilnahmegebühr, ggf. nach Abzug der Rücktrittsgebühr, unverzüglich an den Teilnehmer zurück.