Teilnahme an Veranstaltungen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Teilnahme des im Versicherungsschein bezeichneten Reit- oder Zugtiers an Pferdesportver- anstaltungen (beispielsweise Reit- und Fahrsport, Voltigieren, Bodenarbeit), Rennen, Turnieren, Schauvorführungen, Reitunterricht und Prüfungen in Reitschulen oder Reitvereinen sowie Vorbereitungen hierzu (Training). Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der anderen Veranstaltungsteilnehmer.
Teilnahme an Veranstaltungen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Schäden aus der Teilnah- me an Veranstaltungen wie Schauvorführungen, Rennen (mit und ohne Schlitten/Wagen) und Turnie- ren sowie den Vorbereitungen hierzu (Training).
Teilnahme an Veranstaltungen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Schäden aus der privaten Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführun- gen, Rennen (mit und ohne Schlitten/Wagen) und Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu (Training).
Teilnahme an Veranstaltungen. Das Freiwilligenzentrum Offenbach bietet einige Veranstaltungen an, die für die Unterstützung Ihrer Arbeit hilfreich sein könnten: Marktplatz Stadt und Kreis Offenbach – Plattform für Engagementvereinbarungen zwischen Unternehmen und Gemeinnützigen (alle 2 Jahre im Wechsel mit dem Freiwilligentag) Freiwilligentag – Freiwillige unterstützen Projekte für einen Tag (alle 2 Jahre im Wechsel mit dem Freiwilligentag) Das Hessische Sozialministerium fördert Aus- und Weiterbildung für ehrenamtliche Arbeit im Sozialbereich. Maßnahmen können mit bis zu 35 Euro pro Unterrichtseinheit für externe Referentenkosten bezuschusst werden. Die Anträge werden über das Freiwilligenzentrum Offenbach
Teilnahme an Veranstaltungen. Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind an Spaziergängen, Waldtagen, Ausflügen, Besichtigungen, Schwimmveranstaltungen und spontanen Aktivitäten, die durch die Kindertagesstätte angeboten werden, teilnimmt. • Im Rahmen dieser Aktivitäten darf das Kind auch in Privatfahrzeugen von Mitar- beitenden befördert werden. Der Unfallversicherungsschutz bleibt unberührt. • Im Rahmen dieser Aktivitäten darf das Kind auch in Privatfahrzeugen von Eltern befördert werden. Der Unfallversicherungsschutz bleibt dadurch unberührt. Ja Nein
Teilnahme an Veranstaltungen. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Teilnahme an
(1) Hundesportveranstaltungen (z.B. Turniere, Hunde-/ Hundeschlittenrennen, Agility-Sport),
(2) Schauvorführungen,
(3) Hundelehrgängen und –prüfungen, sowie den Vor- bereitungen hierzu (Training). Erlangen Sie oder eine mitversicherte Person Versiche- rungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversiche- rungsvertrag (z.B. Vereinshaftpflicht), so entfällt der Ver- sicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Teilnahme an Veranstaltungen. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht und die des be- rechtigten Reiters aus der privaten Teilnahme an Rennen, Tunieren, sowie den Vorbereitungen hierzu (Training). Erlangen Sie oder eine mitversicherte Person Versiche- rungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversiche- rungsvertrag (z.B. Vereinshaftpflicht), so entfällt der Ver- sicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Teilnahme an Veranstaltungen. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten Teilnahme an Veranstal- tungen wie Schauvorführungen, Rennen (mit und ohne Schlitten/Wagen) und Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu (Training).
Teilnahme an Veranstaltungen. Die teilnehmenden Unternehmen erteilen schon jetzt mit ihrer Unterschrift die Zustimmung bei Ausstellungen, Messen oder Veranstaltungen mitzumachen, wobei jedes einzelne teilnehmende Unternehmen die entsprechenden Verantwortungen und Haftungen, auch was die Einhaltung der Arbeitssicherheit (G.v.D. 81/2008) anbelangt, übernimmt und die anderen Vertragsparteien auch in diesen Fällen schad- und klaglos halten muss. Dies gilt auch für alle anderen Veranstaltungen, Dienstleistungen und/oder Aktionen die in jeglicher Form in Zusammenhang mit der Vereinbarung stehen. Die Unternehmen, welche an besagten Ausstellungen, Messen oder Veranstaltungen teilnehmen oder Dienstleistungen und/oder Aktionen die in jeglicher Form in Zusammenhang mit der Vereinbarung stehen anbieten/durchführen, verpflichten sich für geltend gemachte Schadensansprüche, auch seitens Dritter, solidarisch zu haften und dadurch den lvh schad- und klaglos zu halten.
Teilnahme an Veranstaltungen