Common use of Rücktritt durch den Kunden Clause in Contracts

Rücktritt durch den Kunden. 6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Xxxxx innerhalb der Öffnungszeiten des Costa Kundencenters. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu erklären. 6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, steht Xxxxx unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender ersparter Aufwendungen von Costa und gewöhnlich zu erwartenden Erwerbs durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu (inklusive An- und Abreise). Diese pauschale Entschädigung trifft auch auf Fly&Cruise-Produkte (Kreuzfahrt mit im Preis inkludiertem Flug/Flügen) zu: My Cruise-, All Inclusive-, Super All Inclusive Tarif Last Minute-, Flash Tarif Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 % 30 % Vom 59 Tag bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 20 % 35 % Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 % 40 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 40 % 50 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 60 % 75 % Vom 14. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 % 95 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % 95 % Weltreisen (inkl. Teilstrecken) Grand Cruises Bis zum 270. Tag vor Reisebeginn 20 % Vom 269. Tag bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 25 % Vom 89. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 70 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 80 % Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn, Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % Prämien für über Xxxxx vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Bei einer Buchung mit inkludierten Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets): Vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom 29. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht Costa beim All Inclusive Tarif, Super All Inclusive Tarif sowie dem My Cruise Tarifs eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % des anteiligen Reisepreises, beim Last Minute Tarif und Flash Tarif eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95 % des anteiligen Reisepreises zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Daneben behält sich Xxxxx das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Die Stornierung nur der Teilleistungen Flug und Bus (An- und Abreisepaket) ist nicht möglich. 6.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Costa kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Xxxxx bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. Xxxxx ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. 6.4 Vorgenannte Entschädigungspauschalen gelten nicht für An-/ Abreisepakete im Tarif „FlexFlug“. Bei Buchung eines An- und Abreisepaktes im Rahmen des Tarifs „FlexFlug“ wird der günstigste Tarif des Tages der jeweiligen Fluglinie gewährt. Das Flugticket wird dabei von der Fluglinie gleichzeitig mit der Buchung auf den Reisenden ausgestellt, wobei gegenüber der Fluglinie jeder Rücktritt ausgeschlossen ist. Xxxxx hat im Falle von Stornierung der Reise der Fluglinie 100% des Flugpreises zu bezahlen, und zwar unabhängig davon, wann der Rücktritt erfolgt. Bei Rücktritt von einem solchen An- und Abreisepaket durch den Reisenden fallen deshalb in jedem Fall Rücktrittskosten in Höhe von 100% des Preises für das An- und Abreisepaket an. 6.5 Abweichend von Ziffer 6.2 kann Xxxxx keine Entschädigung verlangen, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen. 6.6 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. 6.7 Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei unserer Partnerversicherung Hanse Merkur eine Reise-Rücktritts- versicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie weitere Reise- versicherungen abzuschließen. Ergänzende Hinweise hierzu finden Sie auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Rücktritt durch den Kunden. 6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Xxxxx innerhalb der Öffnungszeiten des Costa Kundencenters. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu erklären. 6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, steht Xxxxx unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender erwartender, ersparter Aufwendungen von Costa und gewöhnlich zu erwartenden Erwerbs durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu (inklusive An- und Abreise). Diese pauschale Entschädigung trifft auch auf Fly&Cruise-Produkte (Kreuzfahrt mit im Preis inkludiertem Flug/Flügen) zu: My Cruise-Comfort- Preis, All Inclusive-, Super All Inclusive Tarif Last Minute-, Flash Tarif Deluxe- Preis Basic- Preis Special- Preis Weltreise Bis zum 6050. Tag vor Reisebeginn Tag* (mind. 50 Euro p. P.) 20 % 30 % Vom 59 Tag bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 35 % 20 % 35 % Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn Tag* 25 % 30 % 40 35 % 35 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn Tag* 35 % 35 % 40 % 50 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn Tag* 60 % 75 60 % Vom 60 % 60 % Ab dem 14. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn Tag* 80 % 95 80 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, 80 % 80 % Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % 95 % Weltreisen (inkl. Teilstrecken) Grand Cruises Bis zum 270. Tag vor Reisebeginn 20 % Vom 269. Tag bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 25 % Vom 89. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 70 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 80 % Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn, Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % 95 % * Vor Reisebeginn. Prämien für über Xxxxx vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Bei einer Buchung mit inkludierten Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets): Vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom Ab dem 29. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, bei Bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht Costa Xxxxx beim All Inclusive TarifComfort-, Super All Inclusive Tarif Deluxe- sowie dem My Cruise Tarifs Basic-Preis eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % des anteiligen Reisepreises, beim Last Minute Tarif und Flash Tarif Special-Preis eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95 % des anteiligen Reisepreises zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Daneben behält sich Xxxxx das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Die Stornierung nur der Teilleistungen Teilleistung Flug und Bus (An- und Abreisepaket) ist nicht möglich. Vorgenannte Entschädigungspauschalen gelten nicht für An-/Abreisepakete im Tarif Flexflug, die tagesaktuelle, nicht im Katalog ausgeschriebene Flüge beinhalten. Bei Rücktritt von einem solchen An- und Abreisepaket fallen Rücktrittskosten in Höhe von 100 % des Preises für das An- und Abreisepaket an. 6.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Costa kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Xxxxx bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. Xxxxx ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. 6.4 Vorgenannte Entschädigungspauschalen gelten nicht für An-/ Abreisepakete im Tarif „FlexFlug“. Bei Buchung eines An- und Abreisepaktes im Rahmen des Tarifs „FlexFlug“ wird der günstigste Tarif des Tages der jeweiligen Fluglinie gewährt. Das Flugticket wird dabei von der Fluglinie gleichzeitig mit der Buchung auf den Reisenden ausgestellt, wobei gegenüber der Fluglinie jeder Rücktritt ausgeschlossen ist. Xxxxx hat im Falle von Stornierung der Reise der Fluglinie 100% des Flugpreises zu bezahlen, und zwar unabhängig davon, wann der Rücktritt erfolgt. Bei Rücktritt von einem solchen An- und Abreisepaket durch den Reisenden fallen deshalb in jedem Fall Rücktrittskosten in Höhe von 100% des Preises für das An- und Abreisepaket an. 6.5 Abweichend von Ziffer 6.2 kann Xxxxx Costa keine Entschädigung verlangen, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen. 6.6 6.5 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. 6.7 6.6 Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei unserer Partnerversicherung Hanse Merkur HanseMerkur eine Reise-Rücktritts- versicherungRücktrittsversicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Unfall oder Krankheit oder Tod sowie weitere Reise- versicherungen Reiseversicherungen abzuschließen. Ergänzende Hinweise hierzu finden Sie auch auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxSeite 251.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Rücktritt durch den Kunden. 6.1 7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag nur unter den unten angeführten Bedingungen von dem mit Xxxxx geschlossenen Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Xxxxx innerhalb der Öffnungszeiten des Costa Kundencenters. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu erklären. 6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, 7.2 In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht Xxxxx unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender ersparter Aufwendungen von Costa und gewöhnlich zu erwartenden Erwerbs durch mögliche anderweitige möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person p. P. und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu (inklusive An- und Abreise). Diese pauschale Entschädigung trifft auch auf Fly&Cruise-Produkte (Kreuzfahrt mit im Preis inkludiertem Flug/Flügen) zu: My Cruise-Tarif Total Comfort (TTC), All Inclusive-Tarif Deluxe Tarif Basic Promotion Preis, Super All Inclusive Tarif Last Minute-, Flash Tarif Minute Preis Bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 10 % 20 % 50 % Vom 89. Tag bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 15 % 30 50 % 75 % Vom 59 Tag bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 20 % 35 % Vom 4959. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 25 % 40 50 % 75 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 40 % 50 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 60 50 % 75 80 % 85 % Vom 14. Tag bis zum 10. Tag vor Reisebeginn 75 % 80 % 85 % Vom 9. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 75 % 95 % 4 Tage oder weniger 95 % Ab dem 4. Tag vor Reisebeginn, Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % 95 % 95 % Weltreisen (inkl. Teilstrecken) Grand Cruises und Costa Venezia Bis zum 27050. Tag vor Reisebeginn 20 % Vom 269. Tag bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 25 % Vom 8949. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 35 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 70 50 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 80 60 % Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn, Reisebeginn 80 % Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % 95% 7.3 Prämien für ggf. über Xxxxx vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. . 7.4 Bei einer Buchung mit inkludierten Linienflügen gilt nur für das An- und Abreisepaket ergänzend abweichend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets): Vom vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 50% Vom ab dem 29. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 80% 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % 95% 7.5 Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht Costa beim All Inclusive Tarif, Super All Inclusive Tarif sowie dem My Cruise Tarifs eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % des anteiligen Reisepreises, beim Last Minute Tarif und Flash Tarif eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95 % des anteiligen Reisepreises zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Daneben behält sich Xxxxx das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung behält sich Costa das Recht vor, eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Die Stornierung nur der Teilleistungen Flug und Bus (An- und Abreisepaket) ist nicht möglich. 6.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Costa kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Xxxxx bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. Xxxxx ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. 6.4 Vorgenannte Entschädigungspauschalen gelten nicht für An-/ Abreisepakete im Tarif „FlexFlug“. Bei Buchung eines An- und Abreisepaktes im Rahmen des Tarifs „FlexFlug“ wird der günstigste Tarif des Tages der jeweiligen Fluglinie gewährt. Das Flugticket wird dabei von der Fluglinie gleichzeitig mit der Buchung auf den Reisenden ausgestellt, wobei gegenüber der Fluglinie jeder Rücktritt ausgeschlossen ist. Xxxxx hat im Falle von Stornierung der Reise der Fluglinie 100% des Flugpreises zu bezahlen, und zwar unabhängig davon, wann der Rücktritt erfolgt. Bei Rücktritt von einem solchen An- und Abreisepaket durch den Reisenden fallen deshalb in jedem Fall Rücktrittskosten in Höhe von 100% des Preises für das An- und Abreisepaket an. 6.5 Abweichend von Ziffer 6.2 kann Xxxxx keine Entschädigung verlangen, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen. 6.6 7.6 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. 6.7 7.7 Im Reisepreis sind eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit nicht eingeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei unserer Partnerversicherung Hanse Merkur HanseMerkur eine Reise-Rücktritts- versicherungReiserücktrittsversicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Unfall oder Krankheit oder Tod sowie weitere Reise- versicherungen Reiseversicherungen abzuschließen. Ergänzende Hinweise hierzu finden Sie auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Rücktritt durch den Kunden. 6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Xxxxx innerhalb der Öffnungszeiten des Costa Kundencenters. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu erklären. 6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, steht Xxxxx unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender ersparter Aufwendungen von Costa und gewöhnlich zu erwartenden Erwerbs durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu (inklusive An- und Abreise). Diese pauschale Entschädigung trifft auch auf Fly&Cruise-Produkte (Kreuzfahrt mit im Preis inkludiertem Flug/Flügen) zu: My Cruise-Comfort- Preis, All Inclusive-, Super All Inclusive Tarif Last Minute-, Flash Tarif Deluxe-Preis Basic- Preis Last-Minute- Preis und Flash-Preis Weltreisen 2021 2022 Bis zum 6050. Tag vor Reisebeginn Tag* (mind. 50 Euro p. P.) 20 % 30 % Vom 59 Tag bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 35 % 20 % 35 25 % Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn Tag* 25 % 30 % 40 35 % 30 % 50 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn Tag* 35 % 35 % 40 % 50 % 75 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn Tag* 60 % 60 % 60 % 75 % Vom 80 % Ab dem 14. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn Tag* 80 % 80 % 80 % 95 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, 95 % Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % 95 % Weltreisen (inkl. Teilstrecken) Grand Cruises Bis zum 270. Tag vor Reisebeginn 20 % Vom 269. Tag bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 25 % Vom 89. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 70 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 80 % Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn, Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % 95 % 95 % * Vor Reisebeginn. Prämien für über Xxxxx vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Bei einer Buchung mit inkludierten Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets): Vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom Ab dem 29. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, bei Bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht Costa beim All Inclusive TarifComfort-, Super All Inclusive Tarif Deluxe- sowie dem My Cruise Tarifs Basic-Preis eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % des anteiligen Reisepreises, beim Last Minute Tarif Last-Minute-Preis und Flash Tarif Flash-Preis eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95 % des anteiligen Reisepreises zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Daneben behält sich Xxxxx das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Die Stornierung nur der Teilleistungen Flug und Bus (An- und Abreisepaket) ist nicht möglich. Bei Rücktritt von einem An- und Abreisepaket im Tarif FlexFlug, der tagesaktuelle, nicht im Katalog ausgeschriebene Flüge beinhaltet, fallen Rücktrittskosten in Höhe von 100% des Preises für das An- und Abreisepaket an. 6.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Costa kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Xxxxx bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. Xxxxx ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. 6.4 Vorgenannte Entschädigungspauschalen gelten nicht für An-/ Abreisepakete im Tarif „FlexFlug“. Bei Buchung eines An- und Abreisepaktes im Rahmen des Tarifs „FlexFlug“ wird der günstigste Tarif des Tages der jeweiligen Fluglinie gewährt. Das Flugticket wird dabei von der Fluglinie gleichzeitig mit der Buchung auf den Reisenden ausgestellt, wobei gegenüber der Fluglinie jeder Rücktritt ausgeschlossen ist. Xxxxx hat im Falle von Stornierung der Reise der Fluglinie 100% des Flugpreises zu bezahlen, und zwar unabhängig davon, wann der Rücktritt erfolgt. Bei Rücktritt von einem solchen An- und Abreisepaket durch den Reisenden fallen deshalb in jedem Fall Rücktrittskosten in Höhe von 100% des Preises für das An- und Abreisepaket an. 6.5 Abweichend von Ziffer 6.2 kann Xxxxx keine Entschädigung verlangen, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen. 6.6 6.5 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. 6.7 6.6 Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei unserer Partnerversicherung Hanse Merkur HanseMerkur eine Reise-Rücktritts- versicherungRücktrittsversicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie weitere Reise- versicherungen Reiseversicherungen abzuschließen. Ergänzende Hinweise hierzu finden Sie auch auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxSeite 196.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Rücktritt durch den Kunden. 6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Xxxxx innerhalb der Öffnungszeiten des Costa Kundencentersdem Reiseveranstalter. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu erklären. 6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurückzurück oder tritt er, steht Xxxxx ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Anspruch nach Xxxx konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender ersparter Aufwendungen von Costa und gewöhnlich zu erwartenden Erwerbs durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Es entstehen folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu (inklusive An- und Abreise). Diese pauschale Entschädigung trifft auch auf Fly&Cruise-Produkte (Kreuzfahrt mit im Preis inkludiertem Flug/Flügen) zuRücktrittsgebühren: My Cruise-, All Inclusive-, Super All Inclusive Tarif Last Minute-, Flash Tarif * Bis zum 60. Tag 61 Tage vor Reisebeginn 20 % 30 % Vom 59 Tag bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 20 % 35 % Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 % 40 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 40 % 50 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 60 % 75 % Vom 14. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 % 95 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % 95 % Weltreisen (inkl. Teilstrecken) Grand Cruises Bis zum 270. Tag vor Reisebeginn 20 % Vom 269. Tag bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 25 % Vom 89. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 70 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 80 % Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn, Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % Prämien für über Xxxxx vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Bei einer Buchung mit inkludierten Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets): Vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom 29. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht Costa beim All Inclusive Tarif, Super All Inclusive Tarif sowie dem My Cruise Tarifs eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 Reiseantritt: 25% des anteiligen Reisepreises, beim Last Minute Tarif und Flash Tarif eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95 Reisepreises * Von 60 bis 46 Tage vor Reiseantritt: 35% des anteiligen Reisepreises zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Daneben behält sich Xxxxx das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Die Stornierung nur der Teilleistungen Flug * Von 45 und Bus (An- und Abreisepaket) ist nicht möglich. 6.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Costa kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Xxxxx bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. Xxxxx ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. 6.4 Vorgenannte Entschädigungspauschalen gelten nicht für An-/ Abreisepakete im Tarif „FlexFlug“. Bei Buchung eines An- und Abreisepaktes im Rahmen 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Tarifs „FlexFlug“ wird der günstigste Tarif Reisepreises * Von 29 bis 21 Tage vor Reiseantritt: 75% des Tages der jeweiligen Fluglinie gewährt. Das Flugticket wird dabei von der Fluglinie gleichzeitig mit der Buchung auf den Reisenden ausgestellt, wobei gegenüber der Fluglinie jeder Rücktritt ausgeschlossen ist. Xxxxx hat im Falle von Stornierung der Reise der Fluglinie Reisepreises * Von 20 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises * Von 14 bis 0 Tage vor Reiseantritt: 100% des Flugpreises zu bezahlen, und zwar unabhängig davon, wann Reisepreises * Nach Antritt der Rücktritt erfolgt. Bei Rücktritt von Reise verfallen bei einem solchen An- und Abreisepaket durch den Reisenden fallen deshalb in jedem Fall Rücktrittskosten in Höhe von Reiseabbruch 100% des Preises für das An- und Abreisepaket angezahlten Reisepreises. * Bei Flugbuchungen gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen der Fluggesellschaften. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, welche auch inklusive einer Reiseabbruchsversicherung direkt unter xxx.xxx.xx buchbar ist. 6.5 Abweichend von Ziffer 6.2 kann Xxxxx keine Entschädigung verlangen, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen. 6.6 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. 6.7 Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei unserer Partnerversicherung Hanse Merkur eine Reise-Rücktritts- versicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie weitere Reise- versicherungen abzuschließen. Ergänzende Hinweise hierzu finden Sie auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt durch den Kunden. 6.1 Der Kunde kann Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang Eingang der Rücktrittserklärung bei Xxxxx innerhalb uns bzw. dem buchenden Vermittler. Der erklärte Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Öffnungszeiten des Costa KundencentersReise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlenTreten Sie vom Reisevertrag/Hotelvertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert KMW den Rücktritt schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu erklären. 6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, steht Xxxxx unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender ersparter Aufwendungen von Costa und gewöhnlich zu erwartenden Erwerbs durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person und bezogen Anspruch auf den jeweiligen Reisepreis – zu (inklusive An- Reisepreis. Stattdessen kann KMW eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Abreise). Diese pauschale Entschädigung trifft auch auf Fly&Cruise-Produkte (Kreuzfahrt mit im Preis inkludiertem Flug/Flügen) zu: My Cruise-für seine Aufwendungen verlangen, All Inclusive-, Super All Inclusive Tarif Last Minute-, Flash Tarif Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 % 30 % Vom 59 Tag bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 20 % 35 % Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 % 40 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 40 % 50 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 60 % 75 % Vom 14. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 % 95 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % 95 % Weltreisen (inkl. Teilstrecken) Grand Cruises Bis zum 270. Tag vor Reisebeginn 20 % Vom 269. Tag bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 25 % Vom 89. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 70 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 80 % Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn, Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % Prämien für über Xxxxx vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Bei einer Buchung mit inkludierten Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets): Vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom 29. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht Costa beim All Inclusive Tarif, Super All Inclusive Tarif sowie dem My Cruise Tarifs eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % des anteiligen Reisepreises, beim Last Minute Tarif und Flash Tarif eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95 % des anteiligen Reisepreises zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Daneben behält sich Xxxxx das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Die Stornierung nur der Teilleistungen Flug und Bus (An- und Abreisepaket) ist nicht möglich. 6.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Costa kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Xxxxx bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. Xxxxx ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. 6.4 Vorgenannte Entschädigungspauschalen gelten nicht für An-/ Abreisepakete im Tarif „FlexFlug“. Bei Buchung eines An- und Abreisepaktes im Rahmen des Tarifs „FlexFlug“ wird der günstigste Tarif des Tages der jeweiligen Fluglinie gewährt. Das Flugticket wird dabei von der Fluglinie gleichzeitig mit der Buchung auf den Reisenden ausgestellt, wobei gegenüber der Fluglinie jeder Rücktritt ausgeschlossen ist. Xxxxx hat im Falle von Stornierung der Reise der Fluglinie 100% des Flugpreises zu bezahlen, und zwar unabhängig davon, wann soweit der Rücktritt erfolgt. Bei Rücktritt nicht von einem solchen An- und Abreisepaket durch den Reisenden fallen deshalb in jedem Fall Rücktrittskosten in Höhe von 100% des Preises für das An- und Abreisepaket an. 6.5 Abweichend von Ziffer 6.2 kann Xxxxx keine Entschädigung verlangen, wenn KMW zu vertreten ist oder am Urlaubsort Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Solche Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von KMW unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Bei Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn (Stornierung) hat KMW ein Wahlrecht zwischen der konkret ermittelten angemessenen Entschädigung (§ 651h Abs. 2 BGB) und der nachstehenden pauschalierten Entschädigung. Wählt KMW die pauschalierte Entschädigung gilt für die Abrechnung je nach Zeitpunkt des Zugangs der Rücktritterklärung folgende Stornostaffel: • Bis 30. Tag vor Reiseantritt 30% • bis 22. Tag vor Reiseantritt 40% • bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% • bis 8. Tag vor Reiseantritt 60% • bis 4. Tag vor Reiseantritt 70% • bis 2. Tag vor Reiseantritt 80% • ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 95% KMW Reisen GmbH Amtsgericht Hamburg HRB 143517 Postbank Tel.: +00 (0)000 0000 0000 Gaußstraße 120 Xxx.XX: DE 000 000 000 Kto.-Nr.: 324 946 462 xxx.xxxx-xxx-xxx.xx X-00000 Xxxxxxx Geschäftsführer: Xxxxxxx Xxxxx, BLZ: 440 100 46 xxx.xxxx-xxx-xxx.xx • Bis 30. Tag vor Reiseantritt 35% • bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% • bis 2. Tag vor Reiseantritt 80% • ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 95% • Bis 30. Tag vor Reiseantritt 70% (min. 20,– € pro Person) • bis 15. Tag vor Reiseantritt 80% • bis 2. Tag vor Reiseantritt 90% • ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 100% Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die diese Rücktrittskosten im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen übernimmt. 6.6 Bearbeitungs- 6.2 Ihr gesetzliches Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns sieben Tage vor Reisebeginn unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (bspw. E-Mail) zugeht. KMW kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich dazu berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 30 € je Reisendem. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und Rücktrittsgebühren sind sofort fälligder Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. 6.7 Wir weisen darauf hin6.3 Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, dass gehen diese vor. 6.4 Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die Möglichkeit bestehtKMW zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale. 6.5 Ist KMW infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bei unserer Partnerversicherung Hanse Merkur eine Reise-Rücktritts- versicherungwerden wir unverzüglich, eine Versicherung zur Deckung auf jeden Fall aber innerhalb von Rückführungskosten bei Unfall14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung leisten. KMW Reisen GmbH Amtsgericht Hamburg HRB 143517 Postbank Tel.: +00 (0)000 0000 0000 Gaußstraße 120 Xxx.XX: DE 000 000 000 Kto.-Nr.: 324 946 462 xxx.xxxx-xxx-xxx.xx X-00000 Xxxxxxx Geschäftsführer: Xxxxxxx Xxxxx, Krankheit oder Tod sowie weitere Reise- versicherungen abzuschließen. Ergänzende Hinweise hierzu finden Sie auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxBLZ: 440 100 46 xxx.xxxx-xxx-xxx.xx

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Samples: Reisevertrag

Rücktritt durch den Kunden. 6.1 7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Xxxxx innerhalb der Öffnungszeiten des Costa Kundencenters. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu erklären. 6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, 7.2 In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht Xxxxx unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender ersparter Aufwendungen von Costa und gewöhnlich zu erwartenden Erwerbs durch mögliche anderweitige möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person p. P. und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu (inklusive An- und Abreise). Diese pauschale Entschädigung trifft auch auf Fly&Cruise-Produkte (Kreuzfahrt mit im Preis inkludiertem Flug/Flügen) zu: My Cruise-Katalogpreis, All Inclusive-, Super All Inclusive Tarif Last Minute-, Flash Tarif Frühbucher oder Frühbucher Extra FlexPreis Weltreise Bis zum 6050. Tag vor Reisebeginn Tag* (mind. 50 € p. P.) 20 % 30 % Vom 59 Tag bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 20 % 35 % Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn Tag* 25 % 30 % 40 35 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 40 Tag* 35 % 35 % 50 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn Tag* 60 % 75 60 % Vom 60 % Ab dem 14. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn Tag* 80 % 95 80 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, 80 % Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % 95 % Weltreisen (inkl. Teilstrecken) Grand Cruises Bis zum 270. Tag vor Reisebeginn 20 % Vom 269. Tag bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 25 % Vom 89. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 70 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 80 % Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn, Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % * Vor Reisebeginn. Prämien für ggf. über Xxxxx vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Bei einer Buchung mit inkludierten Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets): Vom vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom ab dem 29. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht Costa Xxxxx beim All Inclusive TarifKatalogpreis, Super All Inclusive Tarif Frühbucher und Frühbucher Extra Preis sowie dem My Cruise Tarifs FlexPreis eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % des anteiligen Reisepreises, beim Last Minute Tarif und Flash Tarif eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95 % des anteiligen Reisepreises zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Daneben behält sich Xxxxx das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Die Stornierung nur der Teilleistungen Teilleistung Flug und Bus (An- und Abreisepaket) ist nicht möglich. Vorgenannte Stornopauschalen gelten nicht für An-/Abreisepakete im Tarif Flexflug, die tagesaktuelle, nicht im Katalog ausgeschriebene Flüge beinhalten. Bei Rücktritt von einem solchen An- und Abreisepaket fallen Rücktrittskosten in Höhe von 100 % des Preises für das An- und Abreisepaket an. 6.3 7.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Costa kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Xxxxx bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. Xxxxx ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. 6.4 Vorgenannte Entschädigungspauschalen gelten nicht für An-/ Abreisepakete im Tarif „FlexFlug“. Bei Buchung eines An- und Abreisepaktes im Rahmen des Tarifs „FlexFlug“ wird der günstigste Tarif des Tages der jeweiligen Fluglinie gewährt. Das Flugticket wird dabei von der Fluglinie gleichzeitig mit der Buchung auf den Reisenden ausgestellt, wobei gegenüber der Fluglinie jeder Rücktritt ausgeschlossen ist. Xxxxx hat im Falle von Stornierung der Reise der Fluglinie 100% des Flugpreises zu bezahlen, und zwar unabhängig davon, wann der Rücktritt erfolgt. Bei Rücktritt von einem solchen An- und Abreisepaket durch den Reisenden fallen deshalb in jedem Fall Rücktrittskosten in Höhe von 100% des Preises für das An- und Abreisepaket an. 6.5 Abweichend von Ziffer 6.2 kann Xxxxx keine Entschädigung verlangen, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen. 6.6 7.4 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. 6.7 7.5 Im Reisepreis sind eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit nicht eingeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei unserer Partnerversicherung Hanse Merkur HanseMerkur eine Reise-Rücktritts- versicherungReiserücktrittsversicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Unfall oder Krankheit oder Tod sowie weitere Reise- versicherungen Reiseversicherungen abzuschließen. Ergänzende Hinweise hierzu finden Sie auch auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxSeite 264.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Rücktritt durch den Kunden. 6.1 7.a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Xxxxx Conzepta innerhalb der Öffnungszeiten des Costa KundencentersReisebüros. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Der Rücktritt muss in jedem Falle schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu erklärenerfolgen. Der Nichtantritt der Reise steht dem Rücktritt vom Reisevertrag am Anreisetag gleich. 6.2 7.b) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurückzurück oder tritt er die Reise nicht an, steht Xxxxx unter Berücksichtigung so kann Conzepta nach § 651 h Absatz 2 (BGB) Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, Ersatzes sind gewöhnlich zu erwartender ersparter ersparte Aufwendungen von Costa und gewöhnlich zu erwartenden Erwerbs durch mögliche anderweitige Verwendung Verwendungen der Reiseleistung folgende pauschale Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Entschädigung – jeweils pro Person und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu (inklusive An- und Abreise)wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden pauschaliert wie folgt berechnet: Bis 60 Tage vor Reiseantritt 25% Ab 59. Diese pauschale Entschädigung trifft auch auf Fly&Cruise-Produkte (Kreuzfahrt mit im Preis inkludiertem Flug/Flügen) zu: My Cruise-, All Inclusive-, Super All Inclusive Tarif Last Minute-, Flash Tarif Bis zum 60bis 30. Tag vor Reisebeginn 20 Reiseantritt 30% 30 % Vom 59 Tag Ab 29. bis zum 5022. Tag vor Reisebeginn 20 Reiseantritt 35% 35 % Vom 49Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% Ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70% Ab 6. Tag vor Reiseantritt 80% No Show ( Nichterscheinen) 95% Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 % 40 % Vom des Reisepreises Ab 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 40 % 50 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 60 % 75 % Vom 14. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 % 95 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % 95 % Weltreisen (inkl. Teilstrecken) Grand Cruises Bis zum 270. Tag vor Reisebeginn 20 % Vom 269. Tag bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 25 % Vom 89. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom des Reisepreises Ab 14. Tag bis 10. Tag vor Reisebeginn75 % des Reisepreises Ab 9 Tage bis 5 Tage vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises Ab 4 Tage vor Reisebeginn 95 % des Reisepreises No-Show ( Nichterscheinen ) 95 % des Reisepreises Bis 60 Tage vor Reiseantritt 35 % Ab 59. bis 29. Tag vor Reiseantritt 60% Ab 28. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 70 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 80 Reiseantritt 80% Ab dem 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn, Nichterscheinen, Reiseantritt 85 % Ab 6. Tag vor Reiseantritt 100 % Bei Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 Abreisetag fallen 100 % Stornogebühren an. Prämien für über Xxxxx Conzepta vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. . 7.c) Bei einer Buchung mit inkludierten Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets): Vom 59. Tag bis zum 30. Tag lediglich vermittelten Eintrittskarten fallen ab 8 Wochen vor Reisebeginn 50 100% Vom 29. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht Costa beim All Inclusive Tarif, Super All Inclusive Tarif sowie dem My Cruise Tarifs eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % des anteiligen Reisepreises, beim Last Minute Tarif und Flash Tarif eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95 % des anteiligen Reisepreises zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Daneben behält sich Xxxxx das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Die Stornierung nur der Teilleistungen Flug und Bus (An- und Abreisepaket) ist nicht möglichStornokosten an. 6.3 7.d) Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Costa Conzepta kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Xxxxx bleibt es vorbehaltenConzepta behält sich vor, abweichend von den anstelle der vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. Xxxxx ist in diesem Fall verpflichtet, soweit sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegenjeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. 6.4 Vorgenannte Entschädigungspauschalen gelten nicht für An-/ Abreisepakete im Tarif „FlexFlug“7.e) Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers stehen Conzepta die Stornokosten gemäß vorstehenden Pauschalsätzen, jedoch mindestens eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80% zu. Bei Buchung eines An- und Abreisepaktes im Rahmen des Tarifs „FlexFlug“ wird der günstigste Tarif des Tages der jeweiligen Fluglinie gewährt. Das Flugticket wird dabei von der Fluglinie gleichzeitig mit Für die Umstellung der Buchung auf Einzelbelegung für den Reisenden ausgestellt, wobei gegenüber der Fluglinie jeder Rücktritt ausgeschlossen ist. Xxxxx hat im Falle von Stornierung der Reise der Fluglinie 100% des Flugpreises zu bezahlen, und zwar unabhängig davon, wann der Rücktritt erfolgt. Bei Rücktritt von einem solchen An- und Abreisepaket durch den Reisenden fallen deshalb in jedem Fall Rücktrittskosten verbleibenden Reiseteilnehmer erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100% des Preises für das An- und Abreisepaket an€ 50 pro Buchung. 6.5 Abweichend von Ziffer 6.2 kann Xxxxx keine Entschädigung verlangen7.f) Das gesetzliche Recht des Kunden, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbaregemäß §651 e (BGB) einen Ersatzteilnehmer zu stellen, außergewöhnliche Umstände auftreten, bleibt durch die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigenvorstehenden Bedingungen unberührt. 6.6 7.g) Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. 6.7 7.h) Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei unserer Partnerversicherung Hanse Merkur Europäische Reiseversicherung eine Reise-Rücktritts- versicherungRücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfallein Komplettschutzpaket, Krankheit oder Tod sowie weitere Reise- versicherungen Reiseversicherungen abzuschließen. Ergänzende Hinweise hierzu finden Sie auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt durch den Kunden. 6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Xxxxx innerhalb der Öffnungszeiten des Costa Kundencenters. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu erklären. 6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, steht Xxxxx unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender ersparter Aufwendungen von Costa und gewöhnlich zu erwartenden Erwerbs durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu (inklusive An- und Abreise). Diese pauschale Entschädigung trifft auch auf Fly&Cruise-Produkte (Kreuzfahrt mit im Preis inkludiertem Flug/Flügen) zu: My Cruise-, All Inclusive-, Super All Inclusive Tarif Last Minute-, Flash Tarif Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 % 30 % Vom 59 Tag bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 20 % 35 % Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 % 40 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 40 % 50 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 60 % 75 % Vom 14. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 % 95 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, Nichterscheinen, 95 % 95 % Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % 95 % Weltreisen (inkl. Teilstrecken) Grand Cruises Bis zum 270. Tag vor Reisebeginn 20 % Vom 269. Tag bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 25 % Vom 89. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 70 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 80 % Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn, Nichterscheinen, Stornierung am 95 % Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % Prämien für über Xxxxx vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Bei einer Buchung mit inkludierten Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets): Vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom 29. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns 95 % und bei nachträglicher Stornierung 95 % Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht Costa beim All Inclusive Tarif, Super All Inclusive Tarif sowie s owie dem My Cruise Tarifs eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % des anteiligen Reisepreises, beim Last Minute Tarif und Flash Tarif eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95 % des anteiligen Reisepreises zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Daneben behält sich Xxxxx das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Die Stornierung nur der Teilleistungen Flug und Bus (An- und Abreisepaket) ist nicht möglich. 6.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Costa kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Xxxxx bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. Xxxxx ist is t in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. 6.4 Vorgenannte Entschädigungspauschalen gelten nicht für An-/ Abreisepakete im Tarif „FlexFlug“. Bei Buchung eines An- und Abreisepaktes im Rahmen des Tarifs „FlexFlug“ wird der günstigste Tarif des Tages der jeweiligen Fluglinie gewährt. Das Flugticket wird dabei von der Fluglinie gleichzeitig mit der Buchung auf den Reisenden ausgestellt, wobei gegenüber der Fluglinie jeder Rücktritt Rückt ritt ausgeschlossen ist. Xxxxx hat im Falle von Stornierung der Reise der Fluglinie 100% des Flugpreises zu bezahlen, und zwar unabhängig davon, wann der Rücktritt erfolgt. Bei Rücktritt von einem solchen An- und Abreisepaket durch den Reisenden fallen deshalb in jedem Fall Rücktrittskosten in Höhe von 100% des Preises für das An- und Abreisepaket an. 6.5 Abweichend von Ziffer 6.2 kann Xxxxx keine Entschädigung verlangen, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen. 6.6 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. 6.7 Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei unserer Partnerversicherung Hanse Merkur eine Reise-Rücktritts- Rücktritts-versicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie weitere Reise- Reise-versicherungen abzuschließen. Ergänzende Hinweise hierzu finden Sie auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Rücktritt durch den Kunden. 6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktretenzurück- treten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Xxxxx innerhalb der Öffnungszeiten des Costa Kundencenters. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu erklären. 6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, steht Xxxxx unter Berücksichtigung Berück- sichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und ReisebeginnReisebe- ginn, gewöhnlich zu erwartender erwartender, ersparter Aufwendungen von Costa und gewöhnlich zu erwartenden Erwerbs erwartendem Erwerb durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person p. P. und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu (inklusive An- und Abreise). Diese pauschale Entschädigung trifft auch auf Fly&Cruise-Produkte (Kreuzfahrt mit im Preis inkludiertem Flug/Flügen) zu: My Cruise-Katalogpreis, All Inclusive-, Super All Inclusive Tarif Last Minute-, Flash Tarif Frühbucher oder Frühbucher-Extra FlexPreis Weltreise Bis zum 6050. Tag vor Reisebeginn Tag* (mind. 50 € p.P.) 20 % 30 % Vom 59 Tag bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 20 % 35 % Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn Tag* 25 % 30 % 40 35 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 40 Tag* 35 % 35 % 50 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn Tag* 60 % 75 60 % Vom 60 % Ab dem 14. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn Tag* 80 % 95 80 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, 80 % Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % 95 % Weltreisen (inkl. Teilstrecken) Grand Cruises Bis zum 270. Tag vor Reisebeginn 20 % Vom 269. Tag bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 25 % Vom 89. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 70 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 80 % Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn, Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % * Vor Reisebeginn. Prämien für über Xxxxx vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zusätz- lich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Bei einer Buchung mit inkludierten Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend ergän- zend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen bezo- gen auf den Preis des An- und Abreisepakets): Vom vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom ab dem 29. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht Costa Xxxxx beim All Inclusive TarifKatalogpreis, Super All Inclusive Tarif Frühbucher- und Frühbucher-Extra-Preis sowie dem My Cruise Tarifs FlexPreis eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % des anteiligen Reisepreises, beim Last Minute Tarif und Flash Tarif eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95 % des anteiligen Reisepreises zu, mindestens mindes- tens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Daneben behält sich Xxxxx Costa das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers Reiseteilneh- mers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Die Stornierung nur der Teilleistungen Teilleistung Flug und Bus (An- und Abreisepaket) ist nicht möglich. Vorgenannte Entschädigungspauschalen gelten nicht für An-/Abreisepakete im Tarif Flexflug, die tagesaktuelle, nicht im Katalog ausgeschriebene Flüge beinhalten. Bei Rücktritt von einem solchen An- und Abreisepaket fal- len Rücktrittskosten in Höhe von 100 % des Preises für das An- und Abreisepaket an. 6.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Costa kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Xxxxx bleibt es vorbehaltenvorbehal- ten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. Xxxxx ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. 6.4 Vorgenannte Entschädigungspauschalen gelten nicht für An-/ Abreisepakete im Tarif „FlexFlug“. Bei Buchung eines An- und Abreisepaktes im Rahmen des Tarifs „FlexFlug“ wird der günstigste Tarif des Tages der jeweiligen Fluglinie gewährt. Das Flugticket wird dabei von der Fluglinie gleichzeitig mit der Buchung auf den Reisenden ausgestellt, wobei gegenüber der Fluglinie jeder Rücktritt ausgeschlossen ist. Xxxxx hat im Falle von Stornierung der Reise der Fluglinie 100% des Flugpreises zu bezahlen, und zwar unabhängig davon, wann der Rücktritt erfolgt. Bei Rücktritt von einem solchen An- und Abreisepaket durch den Reisenden fallen deshalb in jedem Fall Rücktrittskosten in Höhe von 100% des Preises für das An- und Abreisepaket an. 6.5 Abweichend von Ziffer 6.2 kann Xxxxx Costa keine Entschädigung verlangen, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbareunvermeid- bare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen. 6.6 6.5 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. 6.7 6.6 Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei unserer Partnerversicherung Hanse Merkur HanseMerkur eine Reise-Rücktritts- versicherungRücktrittsversicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Unfall oder Krankheit oder Tod sowie weitere Reise- versicherungen Reiseversicherungen abzuschließen. Ergänzende Ergän- zende Hinweise hierzu finden Sie auch auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxSeite 112.

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Rücktritt durch den Kunden. 6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Xxxxx innerhalb der Öffnungszeiten des Costa Kundencenters. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu erklären. 6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, steht Xxxxx unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender ersparter Aufwendungen von Costa und gewöhnlich zu erwartenden Erwerbs durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu (inklusive An- und Abreise). Diese pauschale Entschädigung trifft auch auf Fly&Cruise-Produkte (Kreuzfahrt mit im Preis inkludiertem Flug/Flügen) zu: My Cruise-, All Inclusive-, Super All Inclusive Tarif Last Minute-, Flash Tarif Weltreisen 2023 und2024 Grand CruisesCosta Luminosa 2023 Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 Tag* 20% 30 30% 25% 20% Vom 59 Tag bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 20 Tag* 20% 35 35% 25% 20% Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 Tag* 30% 40 40% 50% 30% Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 40 Tag* 40% 50 50% 75% 40% Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 60 Tag* 60% 75 75% 80% 60% Vom 14. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 Tag* 80% 95 95% 95% 85% 4 Tage oder weniger vor Reisebeginnweniger*, Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 95% 95 95% Weltreisen (inkl. Teilstrecken) Grand Cruises Bis zum 270. Tag 95% 95% *vor Reisebeginn 20 % Vom 269. Tag bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 25 % Vom 89. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 70 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 80 % Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn, Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % Prämien für über Xxxxx vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Bei einer Buchung mit inkludierten Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets): Vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 50% Vom Ab dem 29. Tag bis zum 530. Tag vor Reisebeginn 80 80% 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, bei Bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 95% Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht Costa Xxxxx beim All Inclusive Tarif, Super All Inclusive Tarif sowie so wie dem My Cruise Tarifs eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % des anteiligen Reisepreises, beim Last Minute Tarif und Flash Tarif eine Tarifeine pauschale Entschädigung in Höhe von 95 % des anteiligen Reisepreises zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Daneben behält sich Xxxxx das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Die Stornierung nur der Teilleistungen Flug und Bus (An- und Abreisepaket) ist nicht möglich. Bei Rücktritt von einem An- und Abreisepaket im Tarif Flex Flug, der tagesaktuelle Flüge beinhaltet, fallen Rücktrittskosten in Höhe von 100 % des Preises für das An- und Abreisepaket an. 6.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Costa kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Xxxxx bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. Xxxxx ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.. Bis zum 60. Tag* 20 %30%25 %20 % 6.4 Vorgenannte Entschädigungspauschalen gelten nicht für An-/ Abreisepakete im Tarif „FlexFlug“. Bei Buchung eines An- und Abreisepaktes im Rahmen des Tarifs „FlexFlug“ wird der günstigste Tarif des Tages der jeweiligen Fluglinie gewährt. Das Flugticket wird dabei von der Fluglinie gleichzeitig mit der Buchung auf den Reisenden ausgestellt, wobei gegenüber der Fluglinie jeder Rücktritt ausgeschlossen ist. Xxxxx hat im Falle von Stornierung der Reise der Fluglinie 100% des Flugpreises zu bezahlen, und zwar unabhängig davon, wann der Rücktritt erfolgt. Bei Rücktritt von einem solchen An- und Abreisepaket durch den Reisenden fallen deshalb in jedem Fall Rücktrittskosten in Höhe von 100% des Preises für das An- und Abreisepaket an. 6.5 Abweichend von Ziffer 6.2 kann Xxxxx keine Entschädigung verlangen, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen. 6.6 6.5 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. 6.7 6.6 Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei unserer Partnerversicherung Hanse Merkur eine Reise-Rücktritts- Rücktritts-versicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie weitere Reise- Reise-versicherungen abzuschließen. Ergänzende Hinweise hierzu finden Sie auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx

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