RISIKOÜBERNAHME Musterklauseln

RISIKOÜBERNAHME. Dieser Absatz gilt zusätzlich zu dem Absatz “RISIKOÜBERNAHME: LAWINEN, ALPINES GEBIET, REISEN IN DER FREIEN NATUR, WETTERBEDINGUNGEN, ETC.“. Ich bin mir darüber im klaren, dass mit Abenteuern in der freien Natur Risiken und Gefahren verbunden sind. Im Gelände, in dem die Aktivitäten stattfinden, treten häufig Lawinen auf, die durch Naturkräfte oder von Personen, die sich in dem Gelände befinden, freigetreten werden. Ich bestätige und akzeptiere, dass die Entlasteten nicht immer voraussagen können, ob das alpine Gelände sicher ist oder ob eine Lawine ausgelöst wird. Das Gelände, in dem die Aktivitäten in der freien Natur stattfinden, ist nicht kontrolliert, nicht gekennzeichnet und nicht inspiziert und birgt viele Risiken und Gefahren zusätzlich zur Lawinengefahr mit sich. Diese beinhalten, aber sind nicht beschränkt, auf die folgenden: Wechten, Gletscherspalten, Klippen, Bäume, Baumdämme und Baumstümpfe, Bäche, Steine, Geröll, Totholz, Löcher und Bodensenkungen über oder unter der Schneedecke, Klippen, variable und schwierige Schneebedingungen, Wege der Pistenfahrzeuge und Gräben, Zäune und andere von Menschenhand geschaffene Strukturen, Schneesenkungen, Aufprall oder Zusammenstoß mit anderen Personen oder Objekten, sich verirren oder von der Gruppe oder dem Reiseleiter getrennt werden, Fahrlässigkeit von anderen Personen, einschliesslich anderer Gäste und FAHRLÄSSIGKEIT SEITENS DES ENTLASTETEN. ICH VERSTEHE, DASS FAHRLÄSSIGKEIT EIN UNTERLASSEN SEITENS DER ENTLASTETEN BEINHALTET, INDEM UNZUREICHENDE SCHRITTE ZUR SICHERUNG ODER ZU MEINEM SCHUTZ VOR RISIKEN, GEFAHREN UND WAGNISSEN UNTERNOMMEN WURDEN. Eine Kommunikation im alpinen Gelände ist schwierig und falls es zu einem Unfall kommen sollte, kann es vorkommen, dass keine Bergung oder medizinische Hilfe zur Verfügung steht. Die alpinen Wetterbedingungen sind extrem und können sich schnell und ohne Vorwarnung ändern, was die Fortbewegung im Hubschrauber, im Pistenfahrzeug oder im Schneemobil gefährlich macht.
RISIKOÜBERNAHME. Du erkennst an, dass Erlebnisreisen und die vom Reiseveranstalter angebotenen Produkte und Leistungen mit erheblichen Risiken für deine Gesundheit bzw. Sicherheit verbunden sein können. Indem du die Reise mit dem Reiseveranstalter antrittst, bestätigst du, dass du mögliche Risiken für deine Gesundheit und Sicherheit in Erwägung gezogen hast. Du übernimmst hiermit sämtliche solche Risiken und stellst den Reiseveranstalter von allen Ansprüchen und Klagegründen im Zusammenhang mit Verlusten, Schäden, Verletzungen oder Todesfällen frei, die eine Folge dieser dem Reisen (insbesondere Abenteuerreisen, Reisen in fremde Länder und der Teilnahme an abenteuerlichen Aktivitäten wie jenen, die in den Reiseabläufen der Produkte inbegriffen sind oder anderweitig vom Reiseveranstalter angeboten werden) innewohnenden Risiken sind. Der Reiseveranstalter erfordert, dass du diese Verantwortung annimmst, indem du vor der Reise die Haftungsverzichtserklärung (die "Verzichtserklärung") ausfüllst. Die Haftungsverzichtserklärung kann unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx/ aufgerufen werden. Du erkennst an, dass Art und Ausmaß des mit Produkten bzw. Leistungen verbundenen persönlichen Risikos von den gebuchten Produkten bzw. Leistungen sowie den Orten, an denen diese erbracht werden, abhängen, und dass mit der Teilnahme ein beträchtliches persönliches Risiko verbunden sein kann, insbesondere wenn dies körperliche Aktivitäten, Reisen an abgelegene Orte, Beförderung per Wasserfahrzeug, Teilnahme an Extremsportarten oder sonstige mit erhöhtem Risiko verbundene Aktivitäten oder Reisen in Länder mit unterentwickelter Infrastruktur beinhaltet. Die Standards für Hygiene, Unterkunft und Transport sind in einigen von uns bereisten Ländern oft niedriger als vergleichbare Standards in deinem Heimatland oder deiner Heimatregion. Du stimmst zu, dass der Reiseveranstalter nicht dafür verantwortlich ist, Informationen oder Hilfestellung im Hinblick auf lokale Sitten und Gebräuche, Witterungsbedingungen, besondere Sicherheitsrisiken, körperliche Herausforderungen oder die geltenden Gesetze an den Orten, an denen Reisen, Produkte oder Leistungen durchgeführt bzw. erbracht werden, bereitzustellen. Du erkennst an, dass du die potenziellen Risiken, Gefahren und Herausforderungen und deine persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse abgewogen hast und nimmst die mit Reisen unter solchen Bedingungen verbundenen Risiken ausdrücklich in Kauf. Du musst stets alle...
RISIKOÜBERNAHME. NIKE hat keine Zusicherungen gemacht, was die Eignung, den Zustand oder die Sicherheit des Wettbewerbs anbelangt. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass seine Teilnahme an dem Wettbewerb das Risiko und die Gefahr von Unfällen, Verletzungen des Körpers sowie des Verlusts oder der Beschädigung von Eigentum birgt. Der Teilnehmer bestätigt, dass er bei guter Gesundheit ist und keinen gesundheitlichen oder medizinischen Einschränkungen unterliegt, die seine Fähigkeit zur Teilnahme an dem Wettbewerb gefährden oder einschränken könnten. Dem Teilnehmer sind die Art, der Umfang und das Ausmaß der Risiken seiner Teilnahme bewusst und er entscheidet sich freiwillig dazu, diese Risiken zu tragen.
RISIKOÜBERNAHME. NIKE hat mir gegenüber keine Zusicherungen gemacht, was die Eignung, den Zustand oder die Sicherheit des Wettbewerbs anbelangt. Mir ist bewusst, dass meine Teilnahme an dem Wettbewerb das Risiko und die Gefahr von Unfällen, Verletzungen des Körpers sowie des Verlusts oder der Beschädigung von Eigentum birgt. Ich bestätige, dass ich bei guter Gesundheit bin und keinen gesundheitlichen oder medizinischen Einschränkungen unterliege, die meine Fähigkeit zur Teilnahme an dem Wettbewerb gefährden oder einschränken könnten. Mir sind die Art, der Umfang und das Ausmaß der Risiken meiner Teilnahme bewusst und ich entscheide mich freiwillig dazu, diese Risiken zu tragen. Die verschuldensabhängige Haftung von NIKE wird durch die Bestimmungen dieses Abschnitts nicht eingeschränkt.
RISIKOÜBERNAHME a) Die Inhaber von bei der Bank unterhaltenen Edelmetalldepots bzw. Metallkonten tragen anteilig im Verhältnis und bis zur Höhe ihrer Guthaben alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile und Schäden, die den für Edelmetalldepots bzw. Metallkonten bei der Bank oder bei Dritten im In- oder Ausland bestehenden Deckungsbestand in dem entsprechenden Edelmetall bzw. Metall als Folge höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder ähnlichen Ereignissen oder durch von der Bank nicht verschuldete Zugriffe Dritter im Ausland oder im Zusammenhang mit Verfügungen von hoher Hand des In- und Auslandes oder aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des von der Bank sorgfältig ausgewählten und unterwiesenen Drittverwahrers oder dessen Erfüllungsge- hilfen treffen sollten. b) Im Falle des völligen oder teilweisen Verlustes des Deckungsbestandes in dem entsprechenden Edelmetall bzw. Metall durch eines der in Nr. 3 Absatz (4) (a) dieser Sonderbedingungen erwähnten Ereignisse wird die Bank dem Depot- bzw. Konto- inhaber sämtliche Rechte zum Zwecke der Wiedererlangung oder des Ersatzes des verlorengegangenen Edelmetalls bzw. Metalls abtreten.
RISIKOÜBERNAHME. Die Sicherheitsmaßnahmen, die bereits eingeführt wurden und noch werden, sollen das Risiko einer Ansteckung mit dem Covid-19-Virus minimieren. Dieses Risiko kann jedoch nicht vollständig beseitigt werden. Daher erkennt jeder, der unsere Attraktionen besucht, an, dass er dies auf eigenes Risiko tut.

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  • Übernahme Das Angebot unterliegt keinem Übernahmevertrag mit fester Übernahmeverpflichtung.

  • Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

  • Annahme Eine Bestellung eines Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Leistungsvertrages (insbesondere Kauf, Miete und sonstige Dienstleistung) zu qualifizieren ist, kann AMTANGEE innerhalb von vier Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.

  • Aufnahme 1.1 Das Kind wird mit Wirkung vom Der Xxxxxx betreibt die Kindertagesstätte/den Hort auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere - des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes (SächsKitaG) und der dazu erlassenen Verordnungen und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung, - sowie der Vereinbarung zur Betriebsführung und Betriebskostenfinanzierung mit der Landeshauptstadt Dresden und gemäß seines Selbstverständnisses in Entsprechung zum pädagogischen Rahmenkonzept. 1.2 Die Hausordnung und die Kurzkonzeption der Kindertagesstätte/Hort in der jeweils aktuellen Fassung sind Bestandteil des Vertrages. 1.3 Die für die Aufnahme in die Kindertagesstätte erforderliche ärztliche Bescheinigung gemäß § 7 Abs. 1 SächsKitaG ist Bestandteil dieses Vertrages. Die Kindertagesstätte darf nur Kinder betreuen, die nachweislich gemäß der Empfehlungen der StiKo ausreichenden Impfschutz gegen die Masern besitzen, gegen die Masern immun sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vor Betreuungsbeginn erbracht (Impfausweis, Impfbescheinigung, ärztliches Attest), kann die Betreuung nicht erfolgen. Der vertraglich vereinbarte Elternbeitrag ist in diesem Fall dennoch zu entrichten. 1.4 Das o.g. Kind ist für die Zeit des Besuchs der Kindertagesstätte/des Hortes – inklusive der Wege zu und von der Kindertagesstätte/dem Hort – durch den Sächsischen Gemeindeunfall- versicherungsverband (GUV) unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII i.V.m. § 8 Abs. 1 und 2 SBG VII). Wegeunfälle sind der Kindertagesstätte/dem Hort zwecks Inanspruchnahme der Versicherung umgehend zu melden. 1.5 Der Xxxxxx behält sich vor, Sommerschließzeiten sowie Schließtage für pädagogische Konzept- beratungen einzuplanen. Diese werden rechtzeitig mit der jeweiligen Jahresplanung der Kindertagesstätte/des Hortes bekannt gegeben.

  • Vertragsgrundlagen Die vorvertraglichen Informationen der Einrichtung nach § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sind als Anlage 1 Vertragsgrundlage, dazu gehört insbesondere die Darstellung der Wohn- und Gebäudesituation, Konzeption, Entgelte und Pflege- und Betreuungsleistung sowie die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen.

  • Maßnahmen Messwert Erhöhen des Drittmittelaufkommens entlang der Forschungs- und Transferstrategie (Im- pact-orientiert) sowohl für wissenschaftliche Forschung als auch für künstlerische Ent- wicklung Strategien erstellt: 2022 Umsetzung 2025 Indikator: Ausgehend von ca. 7,3 Mio. Euro in 2020 wird mit einer Erhöhung von 20% pro Jahr gerechnet (vorausgesetzt, dass die h_da ähnlich erfolgreich ist wie in den letzten Jahren, streben wir in 2024 das Drittmittel- aufkommen von ca. 15 Mio. Euro an) Umsetzung bzw. Einbindung in Transferpro- jekte Akademisches Controlling aufbauen Konzeption: 2023 Umsetzung: 2024 | 6 Wenn im Folgenden die Begriffe „Forschung“, „Forschungstätigkeit“, „Forschungsstrukturen“, „Forschungs- ergebnisse“, „Forschungsunterstützung“ etc. verwendet werden, ist stets dieser umfassende Bezug von forschender und künstlerisch-gestalterischer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit gemeint. Wissenschaftlichen Mittelbau aufbauen Maßnahmen Messwert Konzept zur strukturellen Verankerung eines wissenschaftlichen / künstlerisch-gestalteri- schen Mittelbaus als Bestandteil einer h_da- typischen Forschungs- und Entwicklungsinf- rastruktur erarbeiten und umsetzen Konzeption 2022 umgesetzt: 2024 Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern Maßnahmen Messwert Anzahl der Promotionen in den Promotions- zentren und als kooperative Promotionen verstetigen Ausgehend von 80 Promovierenden in 2021 wird mit eingeworbenen Drittmitteln und dem Mittelbau-Programm eine Steigerung von etwa 20% pro Jahr erwartet, d.h. wir erwar- ten eine Anzahl von ca. 140 Promovieren- den in 2024 Transparenz und Sichtbarkeit von Forschung und Entwicklung an der h_da erhöhen Maßnahmen Messwert h_da Austauschformate (interne sowie ex- terne) und Kommunikationsstrukturen opti- mieren, stärken und ausbauen Konzeption: 2022 Umsetzung: 2023

  • Annahmeverzug 12.1. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen in Annah- meverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen oder anders), und hat der Kunde trotz ange- messener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 zusteht. 12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- gen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängig. 12.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

  • Vertragsinhalt Die Vodafone GmbH, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Platz 1, 40549 Düsseldorf („Vodafone“) erbringt Dienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.

  • Vertragsbeendigung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.

  • Vertragsgrundlage Dem Versicherungsvertrag liegen die – R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (R+V AUB 2000, Ausgabe 01/16) – R+V Besondere Bedingungen für Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 70 Prozent (R+V BB Mehrleistung 100) – R+V Besondere Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit Direktanspruch der versicherten Person (R+V BB Direktanspruch) zugrunde, die im Folgenden auszugsweise wiedergegeben werden.