Rücktritt durch den Kunden. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Diese Rücktrittserklärung ist schriftlich vorzunehmen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er aus sonstigen Gründen, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, die Reise nicht an, so steht der FBS Studienreisen eine angemessene Entschädigung zu. Bei einem Rücktritt wird eine Verwaltungsgebühr von Jeder Teilnehmer ist persönlich dafür verantwortlich, dass er im Besitz der notwendigen Reisedokumente, Reisepapiere und insbesondere Visa ist, die ihn zur Einreise in alle Länder der gebuchten Reise berechtigen. FBS-Studienreisen haftet nicht für Schäden, die einem Reiseteilnehmer dadurch entstehen, dass ihm die Einreise in ein Reiseland wegen fehlender persönlicher Papiere oder sonstiger in seiner Person liegender Umstände verweigert wird, insbesondere besteht insoweit kein Anspruch auf Rückzahlung des entrichteten Reisepreises mit Ausnahme tatsächlich ersparter Aufwendungen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Die Mindestentschädigung wird unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen durch die nachfolgend genannten Vom-Hundertsätze des Gesamtreisepreises pauschaliert vereinbart, sofern der Reisende nicht einen niedrigeren Schaden nachweist: bis zum 24. August 2022 10 % bis zum 01. September 2022 25 %, bis zum 08. September 2022 40 %, bis zum 16. September 2022 50 % bis zum 22. September 2022 60 % ab dem 23. September 2022 80 %, des Reisepreises In Ausnahmefällen können bei besonderen Reisen die Stornopauschalen auch höher oder niedriger liegen. Dies wird dann bei der Ausschreibung oder auf dem Anmeldeformular ausgewiesen.
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Samples: Reisevertrag
Rücktritt durch den Kunden. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von 5.1 Als Rücktritt gilt nur, wenn die Reise komplett für alle Teilnehmer abgesagt wird. Bei Nichtantreten der Reise durch Einzelne erfolgt keine Reisepreisminderung. Auf das Übertragungsrecht des Kunden nach Ziffer 6.6 dieser Reisebedingungen wird verwiesen.
5.2 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde jederzeit durch Erklärung gegenüber der EN-Agentur, die zu Nachweiszwecken in speicherbarer Form erfolgen sollte, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Diese Rücktrittserklärung ist schriftlich vorzunehmen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er aus sonstigen Gründen, Im Falle des Rücktritts verliert die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, die Reise nicht an, so steht der FBS Studienreisen eine angemessene Entschädigung zu. Bei einem Rücktritt wird eine Verwaltungsgebühr von Jeder Teilnehmer ist persönlich dafür verantwortlich, dass er im Besitz der notwendigen Reisedokumente, Reisepapiere und insbesondere Visa ist, die ihn zur Einreise in alle Länder der gebuchten Reise berechtigen. FBSEN-Studienreisen haftet nicht für Schäden, die einem Reiseteilnehmer dadurch entstehen, dass ihm die Einreise in ein Reiseland wegen fehlender persönlicher Papiere oder sonstiger in seiner Person liegender Umstände verweigert wird, insbesondere besteht insoweit kein Agentur den Anspruch auf Rückzahlung Er- halt des entrichteten Reisepreises mit Ausnahme tatsächlich Reisepreises. Stattdessen steht ihr eine Entschädigung ge- mäß Ziffer 5.3 zu.
5.3 In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen der EN- Agentur unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kannfolgende pauschale Entschädigungen zu:
a) bis 11 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
b) vom 10. Die Mindestentschädigung wird unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen durch die nachfolgend genannten Vom-Hundertsätze des Gesamtreisepreises pauschaliert vereinbart, sofern der Reisende nicht einen niedrigeren Schaden nachweist: Tag bis zum 245. August 2022 10 Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
c) vom 4. Tag bis einen Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
d) bei Rücktritt am Anreisetag oder bei Nichtanreise 90% des Reise- preises
5.4 Dem Kunden ist es gestattet, der EN-Agentur nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
5.5 Die EN-Agentur behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Ent- schädigung entsprechend ihr entstandener, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender, Kosten, zu berechnen.
5.6 Die Tagestouren finden bei jedem Wetter statt; Witterungs- gründe – solange sie nicht zu einer Gefährdung von Leib und Leben führen – berechtigen nicht zum 01. September 2022 25 %, bis zum 08. September 2022 40 %, bis zum 16. September 2022 50 % bis zum 22. September 2022 60 % ab dem 23. September 2022 80 %, des Reisepreises In Ausnahmefällen können bei besonderen Reisen die Stornopauschalen auch höher kostenlosen Rücktritt oder niedriger liegen. Dies wird dann bei der Ausschreibung oder auf dem Anmeldeformular ausgewiesenzur Absage.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Rücktritt durch den Kunden. 4.1. Der Kunde Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit vor Reisebeginn von der Reise durch Erklärung gegenüber dem RV, die vorzugsweise schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Zugang Eingang der Rücktrittserklärung beim ReiseveranstalterRV.
4.2. Diese Rücktrittserklärung ist schriftlich vorzunehmen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er aus sonstigen Gründen, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, die Reise nicht an, so steht der FBS Studienreisen eine angemessene Entschädigung zu. Bei einem Rücktritt wird eine Verwaltungsgebühr von Jeder Teilnehmer ist persönlich dafür verantwortlich, dass er im Besitz der notwendigen Reisedokumente, Reisepapiere und insbesondere Visa Soweit nichts anderes abweichend vereinbart ist, stehen in jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden dem RV, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die ihn zur Einreise in alle Länder der gebuchten Reise berechtigen. FBS-Studienreisen haftet nicht für Schäden, die einem Reiseteilnehmer dadurch entstehen, dass ihm die Einreise in ein Reiseland wegen fehlender persönlicher Papiere oder sonstiger in seiner Person liegender Umstände verweigert wird, insbesondere besteht insoweit kein Anspruch auf Rückzahlung des entrichteten Reisepreises mit Ausnahme tatsächlich ersparter Aufwendungen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kannfolgende, pauschale Entschädigungen zu: ab dem 90. Die Mindestentschädigung wird unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen durch Tag bis zum 50. Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises vom 49. bis 11. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
4.3. Dem Reisenden ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die nachfolgend genannten Vom-Hundertsätze des Gesamtreisepreises pauschaliert vereinbart, sofern geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nicht einen niedrigeren Schaden nachweist: bis zum 24nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4.4. August 2022 10 % bis zum 01. September 2022 25 %, bis zum 08. September 2022 40 %, bis zum 16. September 2022 50 % bis zum 22. September 2022 60 % ab dem 23. September 2022 80 %, des Reisepreises In Ausnahmefällen können bei besonderen Reisen die Stornopauschalen auch höher oder niedriger liegen. Dies wird dann bei der Ausschreibung oder auf dem Anmeldeformular ausgewiesen.Der RV empfiehlt den Reisenden dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!
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Rücktritt durch den Kunden. 4.1 Der Kunde Reiseteilnehmer kann bis Reisebeginn jederzeit vor Reisebeginn von der Reise durch Erklärung gegenüber dem RV, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Zugang Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Diese Rücktrittserklärung ist schriftlich vorzunehmen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurückRV.
4.2 Soweit, oder tritt er aus sonstigen Gründeninsbesondere bei Verträgen mit Gruppen, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, die Reise nicht an, so steht der FBS Studienreisen eine angemessene Entschädigung zu. Bei einem Rücktritt wird eine Verwaltungsgebühr von Jeder Teilnehmer ist persönlich dafür verantwortlich, dass er im Besitz der notwendigen Reisedokumente, Reisepapiere und insbesondere Visa Einzelfalls nichts anderes abweichend vereinbart ist, stehen In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer, dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die ihn zur Einreise in alle Länder der gebuchten Reise berechtigen. FBS-Studienreisen haftet nicht für Schäden, die einem Reiseteilnehmer dadurch entstehen, dass ihm die Einreise in ein Reiseland wegen fehlender persönlicher Papiere oder sonstiger in seiner Person liegender Umstände verweigert wird, insbesondere besteht insoweit kein Anspruch auf Rückzahlung des entrichteten Reisepreises mit Ausnahme tatsächlich ersparter Aufwendungen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kannfolgende pauschale Entschädigungen zu: ab dem 90. Die Mindestentschädigung wird unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen durch die nachfolgend genannten Vom-Hundertsätze des Gesamtreisepreises pauschaliert vereinbart, sofern der Reisende nicht einen niedrigeren Schaden nachweist: Tag bis zum 2450. August 2022 10 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises vom 49. bis zum 0111. September 2022 25 %, bis zum 08. September 2022 40 %, bis zum 16. September 2022 Tag vor Reisebeginn 50 % bis zum 22. September 2022 60 % ab dem 2310. September 2022 80 Tag vor Reisebeginn70 %
4.3 Dem Reiseteilnehmer, des Reisepreises bzw. Gruppenverantwortlichen ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In Ausnahmefällen können bei besonderen Reisen die Stornopauschalen auch höher oder niedriger liegendiesem Fall ist der Reiseteilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4.4 Der RV behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Reiseteilnehmer, bzw. Dies wird dann bei der Ausschreibung oder auf dem Anmeldeformular ausgewiesenGruppenverantwortlichen gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
4.5 Der RV empfiehlt den Reiseteilnehmern dringend den Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten-Versicherung!!!
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Samples: Pauschalreisevertrag