Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. 7.1. Bei den vom Gastwirt angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um FreizeitDienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Dem Vertragspartner steht demnach kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 Abs 1 FAGG zu. 7.2. Ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: 30% 50% 70% 90% 7.3. Bis zu einer Unterschreitung der reservierten Gästezahl im nachfolgenden Ausmaß ist ein Teilrücktritt im Ausmaß der zu reduzierenden Gästeanzahl ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung des Vertragspartners möglich: 7.4. Bei Unterschreitung der reservierten Gästezahl um mehr als die unter Punkt 7.3 genannte Gästeanzahl ist ein Teilrücktritt im Ausmaß der zu reduzierenden Gästezahl durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung der unter Punkt 7.2 angeführten Stornogebühren möglich. 7.5. Die jeweiligen Stornogebühren sind von der vereinbarten Gesamtsumme bzw dem Gesamtwert der vereinbarten Leistungen (Speisen und Getränke), etwaigen Pauschalvereinbarungen bzw mangels vereinbarter Konsumationsleistung vom Betrag in der Höhe von EUR 30,00 pro reserviertem Xxxx zu berechnen. 7.6. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf die unter 7.2 und 7.3 genannten Stornogebühren angerechnet. 7.7. Der Rücktritt des Vertragspartners entfaltet nur Wirksamkeit, wenn dieser schriftlich erklärt wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. 7.1. Bei den vom Gastwirt angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um FreizeitDienstleistungen Freizeit- Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Dem Vertragspartner steht demnach kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 Abs 1 FAGG zu.
7.2. Ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: 30% 50% 70% 90%:
7.3. Bis zu einer Unterschreitung der reservierten Gästezahl im nachfolgenden Ausmaß ist ein Teilrücktritt im Ausmaß der zu reduzierenden Gästeanzahl ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung des Vertragspartners möglich:: 40% 30% 20% 10%
7.4. Bei Unterschreitung der reservierten Gästezahl um mehr als die unter Punkt 7.3 genannte Gästeanzahl ist ein Teilrücktritt im Ausmaß der zu reduzierenden Gästezahl durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung der unter Punkt 7.2 angeführten Stornogebühren möglich.
7.5. Die jeweiligen Stornogebühren sind von der vereinbarten Gesamtsumme bzw dem Gesamtwert der vereinbarten Leistungen (Speisen und Getränke), etwaigen Pauschalvereinbarungen bzw mangels vereinbarter Konsumationsleistung vom Betrag in der Höhe von EUR 30,00 pro reserviertem Xxxx zu berechnen.
7.6. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf die unter 7.2 und 7.3 genannten Stornogebühren angerechnet.
7.7. Der Rücktritt des Vertragspartners entfaltet nur Wirksamkeit, wenn dieser schriftlich erklärt wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. 7.1. Bei den vom Gastwirt angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um FreizeitDienstleistungen Freizeit- Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Dem Vertragspartner steht demnach kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 Abs 1 FAGG zu.
7.2. Ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: 30% 50% 70% 90%möglich:
7.3. Bis zu einer Unterschreitung der reservierten Gästezahl im nachfolgenden Ausmaß ist ein Teilrücktritt im Ausmaß der zu reduzierenden Gästeanzahl ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung des Vertragspartners möglich:möglich:
7.4. Bei Unterschreitung der reservierten Gästezahl um mehr als die unter Punkt 7.3 genannte Gästeanzahl ist ein Teilrücktritt im Ausmaß der zu reduzierenden Gästezahl durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung der unter Punkt 7.2 angeführten Stornogebühren möglich.
7.5. Die jeweiligen Stornogebühren sind von der vereinbarten Gesamtsumme bzw dem Gesamtwert der vereinbarten Leistungen (Speisen und Getränke), etwaigen Pauschalvereinbarungen bzw mangels vereinbarter Konsumationsleistung vom Betrag in der Höhe von EUR 30,00 pro reserviertem Xxxx zu berechnen.
7.6. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf die unter 7.2 und 7.3 genannten Stornogebühren angerechnet.
7.7. Der Rücktritt des Vertragspartners entfaltet nur Wirksamkeit, wenn dieser schriftlich erklärt wird.
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Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr. 7.1. Bei den vom Gastwirt angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um FreizeitDienstleistungen Freizeit- Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Dem Vertragspartner steht demnach kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 Abs 1 FAGG zu.
7.2. Ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: 30% 50% 70% 90%
7.3. Bis zu einer Unterschreitung der reservierten Gästezahl im nachfolgenden Ausmaß ist ein Teilrücktritt im Ausmaß der zu reduzierenden Gästeanzahl ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung des Vertragspartners möglich:: 40% 30% 20% 10%
7.4. Bei Unterschreitung der reservierten Gästezahl um mehr als die unter Punkt 7.3 genannte Gästeanzahl ist ein Teilrücktritt im Ausmaß der zu reduzierenden Gästezahl durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung der unter Punkt 7.2 angeführten Stornogebühren möglich.
7.5. Die jeweiligen Stornogebühren sind von der vereinbarten Gesamtsumme bzw dem Gesamtwert der vereinbarten Leistungen (Speisen und Getränke), etwaigen Pauschalvereinbarungen bzw mangels vereinbarter Konsumationsleistung vom Betrag in der Höhe von EUR 30,00 pro reserviertem Xxxx zu berechnen.
7.6. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf die unter 7.2 und 7.3 genannten Stornogebühren angerechnet.
7.7. Der Rücktritt des Vertragspartners entfaltet nur Wirksamkeit, wenn dieser schriftlich erklärt wird.
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