Rücktritt und Nichtanreise. 4.1. Der Xxxx kann bis zum Beherbergungsbeginn jederzeit mit formloser Erklärung gegenüber dem Gastgeber vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Es wird al- lerdings empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Gastgeber. 4.2. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen. Der Gastgeber hat sich jedoch eine an- derweitige Belegung und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 4.3. Kommt eine anderweitige Belegung nicht zustande, kann der Gastgeber den Ab- zug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Dem Gastgeber steht in diesem Fall Ersatz für getroffene Beherbergungsvorkehrungen und Aufwendungen wie folgt zu, wobei der vereinbarte Aufenthaltspreis einschließlich des Verpflegungs- anteils und der Entgelte für Zusatzleistungen zugrunde gelegt wird, jedoch ohne Berücksichtigung der Kurtaxe. Bei Rücktritt des Gasts sind zu zahlen a) bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90 % b) bei Übernachtung/Frühstück 80 % c) bei Halbpension 70 % d) bei Vollpension 60 % 4.4. Dem Xxxx bleibt es vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Aufwendungen entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unter- kunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Xxxx nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 4.5. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
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Samples: Gastaufnahmevertrag, Gastaufnahmebedingungen
Rücktritt und Nichtanreise. 4.1. Der Xxxx kann bis zum Beherbergungsbeginn jederzeit mit formloser Erklärung gegenüber dem Gastgeber vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Es wird al- lerdings empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Gastgeber.
4.26.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen Zusatzleistungen, bestehen.
6.2. Der Gastgeber BHB hat sich jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine an- derweitige anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3. Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4.36.4. Kommt eine anderweitige Belegung nicht zustandeDer Xxxx bzw. der Auftraggeber h a t an den BHB die folgende Beträgen zu bezahlen, kann jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Gastgeber den Ab- zug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Dem Gastgeber steht in diesem Fall Ersatz für getroffene Beherbergungsvorkehrungen und Aufwendungen wie folgt zu, wobei der vereinbarte Aufenthaltspreis Unterkunftsleistungen (einschließlich des Verpflegungs- anteils und der Entgelte für Zusatzleistungen zugrunde gelegt wirdaller Neben- kosten), jedoch ohne Berücksichtigung der etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe. Bei Rücktritt des Gasts sind zu zahlen
a) bei Ferienwohnungen/Unterkünften : ohne Verpflegung 90 90%
b) bei Übernachtung/Frühstück 80 %
c) bei Halbpension 70 %
d) bei Vollpension 60 %
4.46.5. Dem Xxxx Xxxx/dem Auftraggeber bleibt es vorbehaltenausdrücklich vor- behalten, dem Gastgeber BHB nachzuweisen, dass ihm keine oder seine ersparten Aufwendungen wesentlich geringere Aufwendungen entstanden höher sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalenberücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung Ver- wendung der Unter- kunftsleistungen oder sonstigen Leistungen Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist sind der Xxxx Xxxx, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.56.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung Reiserrücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
6.7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die TPL (nicht an den BHB) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
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Rücktritt und Nichtanreise. 4.1. Der Xxxx kann bis zum Beherbergungsbeginn jederzeit mit formloser Erklärung gegenüber dem Gastgeber vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Es wird al- lerdings allerdings empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Gastgeber.
4.2. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen. Der Gastgeber hat sich jedoch eine an- derweitige anderweitige Belegung und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4.3. Kommt eine anderweitige Belegung nicht zustande, kann der Gastgeber den Ab- zug Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Dem Gastgeber steht in diesem Fall Ersatz für getroffene Beherbergungsvorkehrungen und Aufwendungen wie folgt zu, wobei der vereinbarte Aufenthaltspreis einschließlich des Verpflegungs- Verpflegungs-anteils und der Entgelte für Zusatzleistungen zugrunde gelegt wird, jedoch ohne Berücksichtigung der Kurtaxe. Bei Rücktritt des Gasts sind zu zahlen
a) bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90 %
b) bei Übernachtung/Frühstück 80 %
c) bei Halbpension 70 %
d) bei Vollpension 60 %
4.4. Dem Xxxx bleibt es vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Aufwendungen entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unter- kunftsleistungen Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Xxxx nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.5. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
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Samples: Gastaufnahmevertrag
Rücktritt und Nichtanreise. 4.1. Der Xxxx kann bis zum Beherbergungsbeginn jederzeit mit formloser Erklärung gegenüber dem Gastgeber vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Es wird al- lerdings empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Gastgeber.
4.26.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises Auf- enthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen Zusatzleistungen, bestehen.
6.2. Der Gastgeber hat sich jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstren- gungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine an- derweitige anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen anrech- nen zu lassen.
4.36.4. Kommt eine anderweitige Belegung nicht zustandeNach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozent- sätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, kann hat der Xxxx, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den Ab- zug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Dem Gastgeber steht in diesem Fall Ersatz für getroffene Beherbergungsvorkehrungen und Aufwendungen wie folgt zugesamten Preis der Unterkunftsleistungen, wobei der vereinbarte Aufenthaltspreis einschließlich des Verpflegungs- anteils und der Entgelte für Zusatzleistungen zugrunde gelegt wird, jedoch ohne Berücksichtigung der Kurtaxe. aller Nebenkosten: Bei Rücktritt des Gasts sind zu zahlen
a) bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90 %
b) bei 90% Bei Übernachtung/Frühstück 80 80% Bei Halbpension 70% Bei Vollpension 60%
c) bei Halbpension 70 %
d) bei Vollpension 60 %
4.46.5. Dem Xxxx Xxxx/dem Auftraggeber bleibt es vorbehaltenausdrücklich vorbe- halten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass ihm keine oder seine ersparten Aufwendungen wesentlich geringere Aufwendungen entstanden höher sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalenbe- rücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung Verwen- dung der Unter- kunftsleistungen oder sonstigen Leistungen Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines ei- nes solchen Nachweises ist sind der Xxxx Xxxx, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlenbezah- len.
4.56.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
6.7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Grün- den rechtswirksam nujr unmittelbar an den Gastgeber, nicht die LTM zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich mit Zugangsnachweis erfolgen.
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Samples: Gastaufnahmevertrag
Rücktritt und Nichtanreise. 4.1. Der Xxxx kann bis zum Beherbergungsbeginn jederzeit mit formloser Erklärung gegenüber dem Gastgeber vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Es wird al- lerdings empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Gastgeber.
4.26.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises Aufenthalts- preises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen Zusatzleistungen, bestehen.
6.2. Der Gastgeber hat sich jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine an- derweitige anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4.36.4. Kommt eine anderweitige Belegung nicht zustandeNach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, kann hat der Xxxx, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den Ab- zug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Dem Gastgeber steht in diesem Fall Ersatz für getroffene Beherbergungsvorkehrungen und Aufwendungen wie folgt zu, wobei gesamten Preis der vereinbarte Aufenthaltspreis Unterkunftsleis- tungen (einschließlich des Verpflegungs- anteils und der Entgelte für Zusatzleistungen zugrunde gelegt wirdaller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung der etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabga- be oder Kurtaxe. Bei Rücktritt des Gasts sind zu zahlen
a) bei Ferienwohnungen/Unterkünften : ohne Verpflegung 90 90%
b) bei Übernachtung/Frühstück 80 %
c) bei Halbpension 70 %
d) bei Vollpension 60 %
4.46.5. Dem Xxxx Xxxx/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass ihm keine oder seine ersparten Aufwen- dungen wesentlich geringere Aufwendungen entstanden höher sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalenberücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unter- kunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist sind der Xxxx Xxxx, bzw. der Auftrag- geber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.56.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
6.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
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Samples: Gastaufnahmevertrag
Rücktritt und Nichtanreise. 4.1. Der Xxxx kann bis zum Beherbergungsbeginn jederzeit mit formloser Erklärung gegenüber dem Gastgeber vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Es wird al- lerdings empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Gastgeber.
4.2. 6.1 Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen Zusatzleistungen, bestehen. .
6.2 Der Gastgeber hat sich jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine an- derweitige anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3 Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4.36.4 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Xxxx, bzw. Kommt eine anderweitige Belegung nicht zustandeder Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, kann jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Gastgeber den Ab- zug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Dem Gastgeber steht in diesem Fall Ersatz für getroffene Beherbergungsvorkehrungen und Aufwendungen wie folgt zu, wobei der vereinbarte Aufenthaltspreis Unterkunftsleistungen (einschließlich des Verpflegungs- anteils und der Entgelte für Zusatzleistungen zugrunde gelegt wirdaller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung der etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe. : Bei Rücktritt des Gasts sind zu zahlen
a) bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90 %
b) bei 90% Bei Übernachtung/Frühstück 80 80% Bei Halbpension 70% Bei Vollpension 60%
c) bei Halbpension 70 %
d) bei Vollpension 60 %
4.4. 6.5 Dem Xxxx Xxxx/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass ihm keine oder seine ersparten Aufwendungen wesentlich geringere Aufwendungen entstanden höher sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalenberücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unter- kunftsleistungen Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist sind der Xxxx Xxxx, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.5. 6.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
6.7 Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die RTKT (nicht an den Gastgeber) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
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Samples: Vereinbarung Über Die Vermittlung Touristischer Leistungen
Rücktritt und Nichtanreise. 4.1. Der Xxxx kann bis zum Beherbergungsbeginn jederzeit mit formloser Erklärung gegenüber dem Gastgeber vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Es wird al- lerdings empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Gastgeber.
4.26.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Gastgebers BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen Zusatzleistungen, bestehen.
6.2. Der Gastgeber BHB hat sich jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine an- derweitige anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3. Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4.36.4. Kommt eine anderweitige Belegung nicht zustande, kann der Gastgeber In jedem Fall des Rücktritts durch den Ab- zug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Dem Gastgeber Reiseteilnehmer steht in diesem Fall dem BHB Ersatz für getroffene Beherbergungsvorkehrungen die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen der TOR wie folgt zu, wobei der vereinbarte Aufenthaltspreis einschließlich des Verpflegungs- anteils gewöhnlich ersparte Aufwendungen und der Entgelte für Zusatzleistungen zugrunde gelegt wird, jedoch ohne Berücksichtigung der Kurtaxe. Bei Rücktritt des Gasts sind zu zahlendie gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:
a) bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90 %bis zum 25. Tag vor Reisebeginn kostenfreie Stornierung
b) bei Übernachtung/Frühstück 80 %vom 24. Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
c) bei Halbpension 70 %vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Vollpension 60 %Nichtanreise 80 % des Reisepreises
4.46.5. Dem Xxxx Xxxx/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber BHB nachzuweisen, dass ihm keine oder seine ersparten Aufwendungen wesentlich geringere Aufwendungen entstanden höher sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalenberücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unter- kunftsleistungen oder sonstigen Leistungen Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist sind der Xxxx Xxxx, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.56.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlenempfohlen und kann mittels bei der Buchung beigefügten Reiserücktrittsscheines über die TOR abgeschlossen werden.
6.7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die TOR (nicht an den Beherbergungsbetrieb) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
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Samples: Unterkunftsvermittlung