Rücktritts- und Kündigungsrechte. 10.1 Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn - der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat, - eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist, - beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung eintritt oder - der Lieferant seine Zahlungen einstellt.
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Rücktritts- und Kündigungsrechte. 10.1 Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn - der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat, - eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung Erfül- lung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet istgefährdetist, - beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung eintritt oder - der Lieferant seine Zahlungen einstellt.
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Rücktritts- und Kündigungsrechte. 10.1 Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn - ● der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat, - ● eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist, - ● beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung eintritt oder - ● der Lieferant seine Zahlungen einstellt.
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Rücktritts- und Kündigungsrechte. 10.1 1. Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn - der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat, - eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist, - beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung eintritt oder - der Lieferant seine Zahlungen einstellt.
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Rücktritts- und Kündigungsrechte. 10.1 10.1. Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn - • der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat, - oder eine wesentliche Verschlechterung Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung Lieferver- pflichtung gegenüber uns gefährdet ist, - beim oder • über das Vermögen des Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit ein vor- läufiges Insolvenzverfahren oder der Überschuldung eintritt auch ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder - • der Lieferant seine Zahlungen einstellt.
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Rücktritts- und Kündigungsrechte. 10.1 7.1 Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn - der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat, - eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist, - beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung eintritt oder - der Lieferant seine Zahlungen einstellt.
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Rücktritts- und Kündigungsrechte. 10.1 1. Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn - − der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat, - − eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des der Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist, - − beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung eintritt oder - − der Lieferant seine Zahlungen einstellt.
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