Rücktritts- und Kündigungsrechte. 11.1 Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns ge- fährdet ist. 11.2 Wir sind weiter zum Rücktritt vom Vertrags berechtigt, wenn • beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit eintritt, • der Lieferant seine Zahlungen einstellt, • beim Lieferant der Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO eintritt oder sich eine Überschuldung des Lieferanten abzeichnet, • vom Lieferanten über das Vermögen oder den Betrieb des Lieferanten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt wird oder • wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferanten mangels Masse abgewiesen wird. 11.3 Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses finden die Ziffern 11.1 und 11.2 analog mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des Rück- trittsrechts ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht tritt. 11.4 Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein In- teresse haben. 11.5 Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten. 11.6 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 11 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 11.1 10.1 Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom Vertrag oder Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn - der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat, - eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns ge- fährdet gefährdet ist.
11.2 Wir sind weiter zum Rücktritt vom Vertrags berechtigt, wenn • - beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit eintritt, • oder der Überschuldung eintritt oder - der Lieferant seine Zahlungen einstellt.
10.2 Wir sind auch zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt, • beim wenn der Lieferant der Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO eintritt oder sich eine Überschuldung des Lieferanten abzeichnet, • vom Lieferanten über das sein Vermögen oder den Betrieb des Lieferanten die Eröffnung eines des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt wird oder • wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferanten mangels Masse abgewiesen wirdbeantragt.
11.3 Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses finden die Ziffern 11.1 und 11.2 analog mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des Rück- trittsrechts ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht tritt.
11.4 10.3 Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein In- teresse Interesse haben.
11.5 10.4 Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten.
11.6 10.5 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 11 10 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 11.1 Wir sind über 11.13 In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr 14.1 Wegen einer Pflichtverletzung unsererseits, die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt nicht in einem Mangel besteht, ist der unverhältnismäßiger Schäden, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu Besteller nur dann berechtigt, vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns ge- fährdet ist.
11.2 Wir sind weiter zum Rücktritt vom Vertrags berechtigt, wenn • beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit eintritt, • der Lieferant seine Zahlungen einstellt, • beim Lieferant der Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO eintritt oder sich eine Überschuldung des Lieferanten abzeichnet, • vom Lieferanten über das Vermögen oder den Betrieb des Lieferanten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt wird oder • wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferanten mangels Masse abgewiesen wird.
11.3 Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses finden die Ziffern 11.1 und 11.2 analog mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des Rück- trittsrechts ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht tritt.
11.4 Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigtzurückzutreten, wenn wir an der Teilleistung kein In- teresse die Pflichtverletzung zu vertreten haben. verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit 14.2 Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Werkvertrag oder einen vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
11.5 Sofern wir aufgrund 11.14 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte Besteller nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag Kaufvertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzenden Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
11.15 Ansprüche des Bestellers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, er hat der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Entstehung der Rücktritts- bzwBereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. Kündigungsrechte 5 , 327u BGB). Ansprüche des Werklieferungsvertrag über bewegliche, nicht zu vertretenvertretbare Sachen, ist das freie Kündigungsrecht des Bestellers (§§ 651, 649 BGB) ausgeschlossen.
11.6 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 11 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 11.1 Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns ge- fährdet gefährdet ist.
11.2 Wir sind weiter zum Rücktritt vom Vertrags berechtigt, wenn • beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit eintritt, • der Lieferant seine Zahlungen einstellt, • beim Lieferant der Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit Zahlungsun- fähigkeit gemäß § 18 InsO eintritt oder sich eine Überschuldung Überschul- dung des Lieferanten abzeichnet, • vom Lieferanten über das Vermögen oder den Betrieb des Lieferanten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt wird oder • wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferanten mangels Masse abgewiesen wird.
11.3 Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses finden die Ziffern Zif- fern 11.1 und 11.2 analog mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des Rück- trittsrechts Rücktrittsrechts ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht tritt.
11.4 Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein In- teresse Interesse haben.
11.5 Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- Rück- tritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns hierdurch entstehenden entstehen- den Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten.
11.6 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. Ziffer 11 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 11.1 Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns ge- fährdet gefährdet ist.
11.2 Wir sind weiter zum Rücktritt vom Vertrags Vertrag berechtigt, wenn • beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit eintritt, • der Lieferant seine Zahlungen einstellt, • beim Lieferant Lieferanten der Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO eintritt oder sich eine Überschuldung des Lieferanten abzeichnet, • vom Lieferanten über das Vermögen oder den Betrieb des Lieferanten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt wird oder • wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferanten mangels Masse abgewiesen wird.
11.3 Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses finden die Ziffern 11.1 und 11.2 analog mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des Rück- trittsrechts Rücktrittsrechts ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht tritt.
11.4 Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein In- teresse Interesse haben.
11.5 Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten.
11.6 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 11 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 11.1 Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns ge- fährdet gefährdet ist.
11.2 Wir sind weiter zum Rücktritt vom Vertrags Vertrag berechtigt, wenn • beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunfähig-keit eintritt, • der Lieferant seine Zahlungen einstellt, • beim Lieferant der Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO eintritt oder sich eine Überschuldung des Lieferanten abzeichnet, • vom Lieferanten über das Vermögen oder den Betrieb des Lieferanten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt wird oder • wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferanten mangels Masse abgewiesen wird.
11.3 Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses finden die Ziffern 11.1 und 11.2 analog mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des Rück- trittsrechts Rücktrittsrechts ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht tritt.
11.4 Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein In- teresse Interesse haben.
11.5 Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten.
11.6 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 11 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 11.1 Wir sind 17.1 Der Besteller kann jederzeit den Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen kündigen, ohne dass es hierfür eines Grundes bedarf. Dem Lieferanten steht in diesem Fall der Preis für die bis zum Datum der Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen gegen entsprechen- den Nachweis zu, wobei ersparte Aufwendungen in Abzug gebracht wer- den müssen.
17.2 Der Besteller ist über die gesetzlichen Rücktrittsrechte Rücktritts- bzw. Kündigungs- rechte hinaus zum Rücktritt bzw. Kündigung vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten Liefe- ranten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns ge- fährdet Liefer- und Leistungsverpflichtung gefährdet ist.
11.2 Wir sind . Der Besteller ist weiter zum Rücktritt bzw. zur Kündigung vom Vertrags Vertrag berechtigt, wenn • beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit eintritt, • der Lieferant seine Zahlungen einstelltunter den beherrschenden Einfluss eines Wettbewerbers des Bestellers gerät.
17.3 Das Recht der Parteien zur Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Fall, • beim Lieferant der Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO eintritt dass Lie- ferant, ein Organmitglied, ein Mitarbeiter oder sich eine Überschuldung ein sonstiger Erfüllungsgehilfe des Lieferanten abzeichnetoder eine Person, • vom Lieferanten über das Vermögen derer sich Lieferant zur Vermarktung seiner Pro- dukte bedient, gegen die Vorgaben in Ziffer 18.1, den VOITH Code of Conduct oder den Betrieb des Lieferanten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Ziffer 18.3 genannten menschenrechts- und umweltbezogenen Vor- gaben verstoßen hat oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt wird oder • wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferanten mangels Masse abgewiesen wird.
11.3 Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses finden die Ziffern 11.1 und 11.2 analog mit der Maßgabe Anwendungein entsprechender, dass anstelle des Rück- trittsrechts ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht tritt.
11.4 Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein In- teresse haben.
11.5 Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzendurch Tatsachen erhärteter Ver- dacht besteht, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertretenVerstoß ist unwesentlich und wird vom Lieferan- ten sofort und dauerhaft abgestellt.
11.6 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 11 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 11.1 12.1. Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt oder Kündigung vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns ge- fährdet gefährdet ist.
11.2 12.2. Wir sind weiter zum Rücktritt oder Kündigung vom Vertrags berechtigt, wenn • wenn
a) beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit eintritt, • ,
b) der Lieferant seine Zahlungen einstellt, • ,
c) beim Lieferant der Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO eintritt oder sich eine Überschuldung des Lieferanten abzeichnet, • ,
d) vom Lieferanten über das Vermögen oder den Betrieb des Lieferanten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt wird oder • oder
e) wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferanten mangels Masse abgewiesen wird.
11.3 Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses finden die Ziffern 11.1 und 11.2 analog mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des Rück- trittsrechts ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht tritt.
11.4 12.3. Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein In- teresse Interesse haben.
11.5 12.4. Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten.
11.6 12.5. Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 11 12 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 11.1 9.1. Wir sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns ge- fährdet gefährdet ist.
11.2 9.2. Wir sind weiter zum Rücktritt vom Vertrags Vertrag berechtigt, wenn • beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit eintritt, • der Lieferant seine Zahlungen einstellt, • beim Lieferant Lieferanten der Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO eintritt oder sich eine Überschuldung des Lieferanten abzeichnet, • vom Lieferanten über das Vermögen oder den Betrieb des Lieferanten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt wird oder • wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferanten mangels Masse abgewiesen wird.
11.3 9.3. Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses finden die Ziffern 11.1 9.1 und 11.2 9.2 analog mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des Rück- trittsrechts Rücktrittsrechts ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht tritt.
11.4 Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein In- teresse haben.
11.5 9.4. Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten.
11.6 9.5. Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 11 9 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für Reparaturen an Kraftfahrzeugen
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 11.1 Wir 1. Unabhängig von den gesetzlichen Rücktrittsrechten sind über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom Vertrag wir berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung von geschlossenen Verträgen zurückzutreten oder diese mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn: ▪ der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch Lieferant die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns ge- fährdet ist.
11.2 Wir sind weiter zum Rücktritt vom Vertrags berechtigtBelieferung seiner Kunden eingestellt hat, wenn • ▪ beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit eintritt, • oder der Überschuldung eintritt oder ▪ der Lieferant seine Zahlungen einstellt.
2. Das Gleiche gilt, • beim Lieferant der Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO eintritt wenn gegen den Lieferanten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden; es sei denn, es handelt sich hierbei um völlig unwesentliche Beträge.
3. Wir sind auch zum Rücktritt oder sich eine Überschuldung des Lieferanten abzeichnetzur Kündigung berechtigt, • vom Lieferanten über das Vermögen oder wenn gegen den Betrieb des Lieferanten die Eröffnung eines des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt wird oder • wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferanten mangels Masse abgewiesen wird.
11.3 Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses finden die Ziffern 11.1 und 11.2 analog mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des Rück- trittsrechts ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht tritt.
11.4 4. Hat der Lieferant bereits eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein In- teresse Interesse haben.
11.5 5. Sofern wir aufgrund auf Grund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom den Vertrag zurücktreten oder ihn kündigenbeenden, hat der Lieferant die uns hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, sofern er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertretenvertreten hat.
11.6 6. Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 11 N enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.
2. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, oder werden, so bemühen sich die Vertragspartner unverzüglich, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Rücktritts- und Kündigungsrechte. 11.1 Wir sind über 12.1 Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte Kündigungsrechte hinaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung hat jeder Vertragspartner das Recht diese Einkaufsbedingungen aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns ge- fährdet ist.
11.2 Wir sind weiter zum Rücktritt vom Vertrags berechtigtKündigungsfrist zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn • beim Lieferanten der Tatbestand andere Vertragspartner mit zwei oder mehr Einzellieferungen bzw. mit der Zahlungsunfähigkeit eintrittBezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät und der Verzug mehr als zwei Wochen nach Zugang einer Abmahnung des kündigenden Vertragspartners andauert, • der Lieferant seine Zahlungen einstellt, • beim Lieferant der Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO eintritt in welcher dieser die Kündigung angedroht oder sich eine Überschuldung des Lieferanten abzeichnet, diese vorbehalten hat • vom Lieferanten über das Vermögen oder den Betrieb des Lieferanten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt wird oder • wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferanten mangels Masse abgewiesen wirdanderen Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt oder hinsichtlich seines Vermögens Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO angeordnet werden • einem Vertragspartner ein Festhalten an diesem Vertrag aus einem sonstigen, in der Person des anderen Vertragspartners liegenden Grund unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere, wenn Umstände in der Person des anderen Vertragspartners vorliegen, welche erwarten lassen, dass dieser seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag dauerhaft nicht mehr nachkommen kann.
11.3 Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses finden die Ziffern 11.1 und 11.2 analog mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des Rück- trittsrechts ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht tritt.
11.4 Hat 12.2 Wenn der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein In- teresse haben.
11.5 Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigenwiederholt gegen vertragswesentliche Pflichten verstößt und dies zu einer wesentlichen Betriebsstörung führt, hat der Besteller das Recht, diesen Vertrag mit angemessener Frist zu kündigen, nachdem Sie dem Lieferanten schriftlich eine angemessene Frist zur Beseitigung der Pflichtverletzung eingeräumt hat und diese Frist abgelaufen ist, ohne dass der Lieferant die uns hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertretenseinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
11.6 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 11 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen