Gewährleistung und Garantien Musterklauseln

Gewährleistung und Garantien. Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Beim Kauf gebrauchter Waren durch Verbraucher gilt: wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.
Gewährleistung und Garantien. 16.1. Die Annahme der Ware erfolgt unter dem Vorbehalt der Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie bei offensichtlichen Mängeln innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang, oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, bei uns abgesandt wird. Entscheidend ist das Datum des Poststempels. Bei anderen als offensichtlichen Mängeln verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge gem. §§ 377, 381 Abs. 2 HGB. Wird im Rahmen der Prüfung ein Mangel festgestellt, so trägt der Lieferant, unabhängig von der Geltendmachung sonstiger Ansprüche, auch die Kosten der Warenprüfung. 16.2. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und Mängelrechte stehen uns ungekürzt zu. Unabhängig davon sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Xxxx Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung oder die für Ersatzlieferungen erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadens-ersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten. 16.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang, soweit in der Bestellung nicht anders vereinbart. Für neu gelieferte sowie neu geleistete oder nachgebesserte Teile beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen, sofern der Lieferant den Mangel nicht ausdrücklich nur aus Kulanz beseitigt. 16.4. Nachbesserungen können ohne Fristsetzung auf Kosten des Lieferanten ausgeführt werden, wenn nach Eintritt des Verzugs geliefert wird und wir wegen der Vermeidung eigenen Verzugs oder anderer Dringlichkeit ein Interesse an sofortiger Nachbesserung haben. 16.5. Fehler bei einer Lieferung oder Leistung berechtigen uns, von allen Vertragsverhältnissen mit dem Lieferanten, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand haben, zurückzutreten, wenn die berechtigte Befürchtung besteht, dass sich Fehler oder Mängel einer Lieferung oder Leistung auch bei anderen Lieferungen oder Leistungen nachhaltig auswirken werden. Dies gilt nicht, soweit der Lieferant glaubhaft machen kann, dass Fehler dieser Art zukünftig nicht mehr zu befürchten sind. 16.6. Vom Lieferanten angegebene Leistungsparameter gelten ...
Gewährleistung und Garantien. Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzli- chen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen An- gaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden - bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist - bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) - im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart - soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen fin- den Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop. Kundendienst: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 05257/938080 sowie per E-Mail unter xxxxxxx@xxxxxxx-xxxxxx.xx.
Gewährleistung und Garantien. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.
Gewährleistung und Garantien. Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Shop.
Gewährleistung und Garantien. Wir haften für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Sachen zwei Jahre ab Ablieferung der Sache und bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn wir diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder in der Artikelbeschreibung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben haben. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien (z.B. Garantien der Hersteller) und deren genaue Bedingun- gen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.
Gewährleistung und Garantien. 6.1 Der Lieferant gewährleistet, die Mängelfreiheit der Leistungen und Arbeitsergebnisse. 6.2 Der Lieferant gewährleistet, dass die Leistungen und Arbeitsergebnisse dem anerkannten Stand der Technik und Wissenschaft entsprechen. Dabei sind allgemeine Prozessbeschreibungen und Industriestandards sowie gegebenenfalls unsere spezifischen Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken zu berücksichtigen.
Gewährleistung und Garantien. 9.1. .gfag leistet für mangelhafte Dienstleistung in ihrem Verantwortungsbereich durch Behebung des Mangels (Nachbesserung) Gewähr. Der Kunde hat Mängel sofort und unter einwandfreier Fehlerdokumentation zu reklamieren (Störungsmeldung). Der Kunde wird im Rahmen des Zumutbaren alle Massnahmen treffen, die eine Feststellung des Mangels oder von Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, vor Abgabe einer Störungsmeldung an .gfag zunächst alle Fehlerquellen in seiner Risikosphäre, wie Endgeräte (Computer, Notebooks etc.), Datenkabelanbindungen etc., zu überprüfen und eine Fehlfunktion dieser Quellen auszuschliessen. Wenn ein Mangel nicht nachweislich .gfag zuzuordnen ist, sind .gfag die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Mängelbehebung zu üblichen Honoraransätzen zu vergüten. Gelingt es .gfag nicht, den vertragsgemäss dokumentierten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Eine Behebung eines Mangels durch den Kunden selbst oder durch den Beizug eines Dritten durch den Kunden wird ausgeschlossen. 9.2. Die in der Anwenderdokumentation oder sonstigen Unterlagen enthaltenen technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen betreffend die Dienstleistung stellen keine Garantien und Gewährleistungen von .gfag dar. .gfag gibt insbesondere keine wie auch immer geartete Zusage über die Funktionsfähigkeit oder sonstige Wirtschaftlichkeit oder Vorteilhaftigkeit der Dienstleistung und kann keine Gewähr dafür bieten, dass die Dienstleistung ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen mit beliebigen Daten, Informatiksystemen und anderen Programmen eingesetzt werden kann, noch dass durch die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten weiterer Programmfehler ausgeschlossen wird. 9.3. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen von .gfag gleich welcher Art sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind und stellen keine Zusicherung oder Zusage, welcher Art auch immer dar. 9.4. Gewährleistungs- und Garantieansprüche verjähren nach Ablauf von sechs (6) Monaten seit ihrem Entstehen (absolute Verjährung). 9.5. Weitergehende Gewährleistungs- und Garantieansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Gewährleistung und Garantien. Die Gewährleistungen für unsere Kunden richten sich nach den jeweiligen deutschen gesetzlichen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie nach dem deutschen Handelsgesetzbuch befindlichen gesetzlichen Bestimmungen, sofern Käufer seitens eines Unternehmers getätigt werden.
Gewährleistung und Garantien. SBA wird die gemäss diesem Vertrag geschuldeten Online-Dienstleistung durch ausgebildetes Fachpersonal unter Einhaltung der in seinem Betrieb üblichen Sorgfalt erbringen mit dem Ziel, das SAUTER EMS Hosting in einem zum bestimmungsgemässen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und Fehler oder Mängel an den Programmen zu beheben. SAUTER kann weder eine Gewähr dafür bieten, dass die Dienstleistung ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen mit beliebigen Daten, Informatiksystemen und anderen Programmen eingesetzt werden kann, noch dass durch die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten weiterer Programmfehler ausgeschlossen wird. Weitergehende Gewährleistungs- und Garantieansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.