Gewährleistung und Garantien Musterklauseln

Gewährleistung und Garantien. Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Beim Kauf gebrauchter Waren durch Verbraucher gilt: wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.
Gewährleistung und Garantien. Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop. Kundendienst: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 00000- 0000 sowie per E-Mail unter xxxx@xxxxx-xxxxx.xx
Gewährleistung und Garantien. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.
Gewährleistung und Garantien. 16.1. Die Annahme der Ware erfolgt unter dem Vorbehalt der Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie bei offensichtlichen Mängeln innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang, oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, bei uns abgesandt wird. Entscheidend ist das Datum des Poststempels. Bei anderen als offensichtlichen Mängeln verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge gem. §§ 377, 381 Abs. 2 HGB. Wird im Rahmen der Prüfung ein Mangel festgestellt, so trägt der Lieferant, unabhängig von der Geltendmachung sonstiger Ansprüche, auch die Kosten der Warenprüfung.
Gewährleistung und Garantien. Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängel- haftungsrecht. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei Verbrauchsartikeln und Lebensmitteln ist die Gebrauchsanweisung und das Haltbar- keitsdatum des Herstellers zu beachten und entsprechend zu befolgen. Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt.
Gewährleistung und Garantien. 6.1 Der Lieferant gewährleistet, die Mängelfreiheit der Leistungen und Arbeitsergebnisse. 6.2 Der Lieferant gewährleistet, dass die Leistungen und Arbeitsergebnisse dem anerkannten Stand der Technik und Wissenschaft entsprechen. Dabei sind allgemeine Prozessbeschreibungen und Industriestandards sowie gegebenenfalls unsere spezifischen Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken zu berücksichtigen. 6.3 Der Lieferant garantiert, dass durch die Erbringung der Leistung oder die Arbeitsergebnisse keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Lieferant stellt uns in vollem Umfang und auf eigene Kosten von allen wegen etwaigen Verletzungen von Schutzrechten Dritter gelten gemachten Ansprüchen und daraus resultierenden Kosten frei. 6.4 Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Gewährleistungsfristen und Ansprüche. Im Falle von Mängel beginnt die Gewährleistungsfrist nach erfolgter Mängelbeseitigung neu zu laufen. 6.5 Der Lieferant sichert zu, eine für seinen Betrieb und sein Geschäftsfeld angemessene Haftpflichtversicherung einschließlich einer Produkthaftpflichtversicherungen bei einem renommierten Versicherungsunternehmen abgeschlossen zu haben und verpflichtet sich, diese aufrecht zu erhalten, solange potentielle Ansprüche unsererseits entstehen können und noch nicht verjährt sind. Eine solche Versicherung hat sich auf mit dem Lieferanten verbundene Unternehmen zu erstrecken, soweit diese mit der Leistungserbringung uns gegenüber befasst sind.
Gewährleistung und Garantien. Wir haften für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Sachen zwei Jahre ab Ablieferung der Sache und bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn wir diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder in der Artikelbeschreibung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben haben. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien (z.B. Garantien der Hersteller) und deren genaue Bedingun- gen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.
Gewährleistung und Garantien. 8.1. Mängelhaftungsrecht. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Gewährleistung und Garantien. Umfang Die AN leistet Gewähr für die vollständige, mängelfreie und auftragsgemäße Erfüllung sämtlicher von ihr nach diesem Vertrag direkt oder indirekt zu erbringenden Leistungen; für die vertragsgemäße, ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Bauausführung, Bauabwicklung und Baufertigstellung des Gebäudes, insbesondere für die technisch und fachlich sichere, sorgfältige und einwandfreie Durchführung der Errichtung des Gebäudes gemäß der Baugenehmigung (Anlage ./3.1.14) und der Bau- und Ausstattungsbeschreibung (Anlage ./3.1.5), der von der AN herzustellenden Einrichtung und des Inventars (Anlage ./3.1.6), sowie sonstigen Muster und Unterlagen; für das Vorhandensein aller vereinbarten Eigenschaften des Gebäudes sowie, dass dieses gemäß dem Stand der Technik und der geltenden Rechtslage, insbesondere unter Beachtung der in den iZm der Leistungserbringung nach diesem Vertrag ergangenen Bescheiden vorgeschriebenen Auflagen, errichtet ist und die im Zuge der Errichtung verwendeten Materialen dem Stand der Technik und den geltenden Vorschriften entsprechen und nicht gesundheitsgefährdend sind; für die gesetzeskonforme Bauüberwachung und sichert die Behebung aller Mängel am Gebäude sowie das Vorliegen aller erforderlichen, behördlichen Genehmigungen zu; für die volle und uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit sämtlicher gemäß diesem Vertrag erbrachter Leistungen bzw des Gebäudes sowie aller seiner (Bestand)Teile, Anlagen, Installationen und Einrichtungen; für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Pläne, Berechnungen, Leistungsverzeichnisse, sonstiger Ausfertigungen und Anordnungen an Dritte sowie dafür, dass diese die vertraglich zugesicherten und gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und allen behördlichen Genehmigungen und Auflagen entsprechen; für die Xxxx jeweils geeigneter Materialien zur Errichtung des Gebäudes sowie insbesondere dafür, dass keine gesetzlich verbotenen Baustoffe oder Materialien, insbesondere Asbest, verwendet wurden und dass anlässlich der Errichtungsarbeiten entdecktes verunreinigtes Material im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß entsorgt wird. Die AN garantiert, eine eingehende und umfassende Prüfung insbesondere der Bestimmungen der Werk- und Subunternehmerverträge, aller Pläne (jeglichen Detailgrads), technischer Berichte und der Bau- und Ausstattungsbeschreibungen (Anlage ./3.1.5) iZm der Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen vorzunehmen bzw. vorgenommen zu haben und dass sie alle für eine ...
Gewährleistung und Garantien. SBA wird die gemäss diesem Vertrag geschuldeten Online-Dienstleistung durch ausgebildetes Fachpersonal unter Einhaltung der in seinem Betrieb üblichen Sorgfalt erbringen mit dem Ziel, das SAUTER EMS Hosting in einem zum bestimmungsgemässen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und Fehler oder Mängel an den Programmen zu beheben. SAUTER kann weder eine Gewähr dafür bieten, dass die Dienstleistung ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen mit beliebigen Daten, Informatiksystemen und anderen Programmen eingesetzt werden kann, noch dass durch die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten weiterer Programmfehler ausgeschlossen wird. Weitergehende Gewährleistungs- und Garantieansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.