Common use of Rücktritts- und Kündigungsrechte Clause in Contracts

Rücktritts- und Kündigungsrechte. 16.9.1. Wir sind über die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat; eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist; beim Lieferant der Tatbestand der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eintritt oder der Lieferant den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder ein vergleichbares Verfahren zur Schuldenbereinigung stellt; der Lieferant seine Zahlungen einstellt. 16.9.2. Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein Interesse haben. 16.9.3. Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant uns die hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten.

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Rücktritts- und Kündigungsrechte. 16.9.1. 10.1 Wir sind über die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat; , ● eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist; , ● beim Lieferant Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eintritt oder der Lieferant den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder ein vergleichbares Verfahren zur Schuldenbereinigung stellt; der Lieferant seine Zahlungen einstellt. 16.9.2. 10.2 Wir sind auch zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt, wenn der Lieferant über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt. 10.3 Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein Interesse haben. 16.9.3. 10.4 Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- Rücktritts‐ bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns die hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- Rücktritts‐ bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten. 10.5 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 10 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.

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Rücktritts- und Kündigungsrechte. 16.9.1. 12.1 Wir sind über die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn - der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat; , - eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist; , - beim Lieferant Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eintritt oder der Lieferant den Antrag auf seine Zahlung einstellt, - der Lieferant über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder ein vergleichbares Verfahren eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung stellt; der Lieferant seine Zahlungen einstellt. 16.9.2. beantragt 12.2 Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein Interesse haben. 16.9.3. 12.3 Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns die hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten. 12.4 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 12 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.

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Rücktritts- und Kündigungsrechte. 16.9.11. Wir sind über die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat; , − eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des der Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist; , − beim Lieferant Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eintritt oder der Lieferant den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder ein vergleichbares Verfahren zur Schuldenbereinigung stellt; der Lieferant seine Zahlungen einstellt. 16.9.22. Wir sind auch zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt, wenn der Lieferant über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt. 3. Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum vom Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein Interesse haben. 16.9.34. Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns die hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- Rücktritts-bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten. 5. Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziffer X. enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.

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Rücktritts- und Kündigungsrechte. 16.9.110.1. Wir sind über die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat; , oder eine wesentliche Verschlechterung Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung Lieferver- pflichtung gegenüber uns gefährdet ist; beim Lieferant der Tatbestand der Überschuldung , oder Zahlungsunfähigkeit eintritt • über das Vermögen des Lieferanten ein vor- läufiges Insolvenzverfahren oder der Lieferant den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen auch ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein vergleichbares Verfahren zur Schuldenbereinigung stellt; der Lieferant seine Zahlungen einstellt. 16.9.210.2. Wir sind auch zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt, wenn der Lieferant über sein Vermö- gen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schulden- bereinigung beantragt. 10.3. Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein Interesse Inte- resse haben. 16.9.310.4. Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen vorbenannten vertragli- chen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant die uns die hierdurch entstehenden Schäden Schä- den zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung Entste- hung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten.

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Rücktritts- und Kündigungsrechte. 16.9.1. Wir sind über die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der Lieferant die Belieferung seiner sei- ner Kunden eingestellt hat; eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten Liefe- ranten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist; beim Lieferant der Tatbestand der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eintritt oder der Lieferant den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder ein vergleichbares ver- gleichbares Verfahren zur Schuldenbereinigung stellt; der Lieferant seine Zahlungen einstellt. 16.9.2. Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so sind wir zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn wir an der Teilleistung kein Interesse haben. 16.9.3. Sofern wir aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, hat der Lieferant uns die hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten.

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