Rücktritts- und Kündigungsrechte. 16.9.1. Wir sind über die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat; eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist; beim Lieferant der Tatbestand der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eintritt oder der Lieferant den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder ein vergleichbares Verfahren zur Schuldenbereinigung stellt; der Lieferant seine Zahlungen einstellt.
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Rücktritts- und Kündigungsrechte. 16.9.1. Wir sind über die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte hinaus zum Rücktritt vom oder zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der Lieferant die Belieferung seiner sei- ner Kunden eingestellt hat; eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten Liefe- ranten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber uns gefährdet ist; beim Lieferant der Tatbestand der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eintritt oder der Lieferant den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder ein vergleichbares ver- gleichbares Verfahren zur Schuldenbereinigung stellt; der Lieferant seine Zahlungen einstellt.
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