Rücktritts- und Kündigungsrechte. 17.1 Der Besteller kann jederzeit den Vertrag schriftlich unter Einhaltung ei- ner Frist von vier Wochen kündigen, ohne dass es hierfür eines Grundes be- darf. Dem Lieferanten steht in diesem Fall der Preis für die bis zum Datum der Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen gegen entsprechenden Nachweis zu, wobei ersparte Aufwendungen in Abzug gebracht werden müssen. 17.2 Der Besteller ist über die gesetzlichen Rücktritts- bzw. Kündigungs- rechte hinaus zum Rücktritt bzw. Kündigung vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferan- ten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Liefer- und Leistungs- verpflichtung gefährdet ist. Der Besteller ist weiter zum Rücktritt bzw. zur Kündigung vom Vertrag berechtigt, wenn der Lieferant unter den beherr- schenden Einfluss eines Wettbewerbers des Bestellers gerät. 17.3 Das Recht der Parteien zur Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Fall, dass Lieferant, ein Organmitglied, ein Mitarbeiter oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe des Lieferanten oder eine Person, derer sich Lieferant zur Vermarktung seiner Produkte bedient, gegen die Vorgaben in Ziffer 18.1, den VOITH Code of Conduct oder die in Ziffer 18.3 genannten menschenrechts- und umweltbezogenen Vorgaben verstoßen hat oder ein entsprechender, durch Tatsachen erhärteter Verdacht besteht, es sei denn, der Verstoß ist unwesentlich und wird vom Lieferanten sofort und dauerhaft abgestellt.
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Rücktritts- und Kündigungsrechte. 17.1 (1) Der Besteller kann jederzeit den Vertrag schriftlich unter Einhaltung ei- ner Frist von vier Wochen kündigen, ohne dass es hierfür eines Grundes be- darf. Dem Lieferanten steht in diesem Fall der Preis für die bis zum Datum der Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen gegen entsprechenden Nachweis zu, wobei ersparte Aufwendungen in Abzug gebracht werden müssen.
17.2 Der Besteller Auftraggeber ist über die gesetzlichen Rücktritts- bzw. Kündigungs- rechte Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt bzw. Kündigung vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferan- ten Auftragnehmers eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Liefer- und Leistungs- verpflichtung Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber dem Auftraggeber gefährdet ist. Der Besteller Auftraggeber kann sich weiter auf seine ihm nach Art. 71 CISG zustehenden Rechte berufen.
(2) Der Auftraggeber ist weiter zum Rücktritt bzw. zur Kündigung vom Vertrag berechtigt, wenn
a. beim Auftragnehmer der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit eintritt,
b. der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt,
c. beim Auftragnehmer der Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO eintritt oder sich eine Überschuldung des Auftragnehmers abzeichnet,
d. vom Auftragnehmer über das Vermögen oder den Betrieb des Auftragnehmers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt wird oder
e. wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers mangels Masse abgewiesen wird.
f. Embargovorschriften für voraussichtlich mehr als 3 Monate eine Durchführung des Vertrages unmöglich machen.
(3) Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses finden die vorstehenden Ziffern IX (1) und (2) analog mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des Rücktrittsrechts ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht tritt.
(4) Hat der Auftragnehmer eine Teilleistung bewirkt, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn der Lieferant unter den beherr- schenden Einfluss eines Wettbewerbers des Bestellers gerätAuftraggeber an der Teilleistung kein Interesse hat.
17.3 Das Recht (5) Xxxxxx der Parteien zur Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührtAuftraggeber aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein FallKündigungsrechte vom Ver trag zurücktritt oder ihn kündigt, dass Lieferant, ein Organmitglied, ein Mitarbeiter oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe des Lieferanten oder eine Person, derer sich Lieferant zur Vermarktung seiner Produkte bedient, gegen hat der Auftragnehmer die Vorgaben in Ziffer 18.1, den VOITH Code of Conduct oder die in Ziffer 18.3 genannten menschenrechts- und umweltbezogenen Vorgaben verstoßen hat oder ein entsprechender, durch Tatsachen erhärteter Verdacht bestehtdem Auftraggeber hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Verstoß ist unwesentlich Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten.
(6) Gesetzliche Rechte und wird vom Lieferanten sofort und dauerhaft abgestellt.Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. IX. enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt
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Rücktritts- und Kündigungsrechte. 17.1 Der Besteller kann jederzeit den Vertrag schriftlich unter Einhaltung ei- ner Frist von vier Wochen kündigen, ohne dass es hierfür eines Grundes be- darf. Dem Lieferanten steht in diesem Fall der Preis für die bis zum Datum der Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen gegen entsprechenden Nachweis zu, wobei ersparte Aufwendungen in Abzug gebracht werden müssen.
17.2 Der Besteller 13.1 HÖRL ist über die gesetzlichen Rücktritts- bzw. Kündigungs- rechte Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt bzw. vom oder Kündigung vom Vertrag des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn wenn
a) der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat,
b) eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferan- ten Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Liefer- und Leistungs- verpflichtung Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber HÖRL gefährdet ist. Der Besteller ,
c) beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung eintritt,
d) der Lieferant seine Zahlungen einstellt oder
e) der Lieferant über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenz- verfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schul- denbereinigung beantragt.
13.2 Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so ist weiter HÖRL zum Rücktritt bzw. zur Kündigung vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn HÖRL an der Teilleistung kein Interesse hat.
13.3 Sofern HÖRL aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktritt oder ihn kündigt, hat der Lieferant unter den beherr- schenden Einfluss eines Wettbewerbers des Bestellers gerät.
17.3 Das Recht der Parteien zur Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Fall, dass Lieferant, ein Organmitglied, ein Mitarbeiter oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe des Lieferanten oder eine Person, derer sich Lieferant zur Vermarktung seiner Produkte bedient, gegen HÖRL die Vorgaben in Ziffer 18.1, den VOITH Code of Conduct oder die in Ziffer 18.3 genannten menschenrechts- und umweltbezogenen Vorgaben verstoßen hat oder ein entsprechender, durch Tatsachen erhärteter Verdacht bestehthierdurch entstehenden Schäden zu erset- zen, es sei denn, er hat die Entstehung der Verstoß ist unwesentlich Rücktritts- bzw. Kündi- gungsrechte nicht zu vertreten.
13.4 Gesetzliche Rechte und wird vom Lieferanten sofort und dauerhaft abgestelltAnsprüche werden durch die in dieser Ziffer 13 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
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Rücktritts- und Kündigungsrechte. 17.1 Der Besteller kann jederzeit den Vertrag schriftlich unter Einhaltung ei- ner einer Frist von vier Wochen kündigen, ohne dass es hierfür eines Grundes be- darfbedarf. Dem Lieferanten steht in diesem Fall der Preis für die bis zum Datum der Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen gegen entsprechenden entsprechen- den Nachweis zu, wobei ersparte Aufwendungen in Abzug gebracht werden wer- den müssen.
17.2 Der Besteller ist über die gesetzlichen Rücktritts- bzw. Kündigungs- rechte hinaus zum Rücktritt bzw. Kündigung vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferan- ten Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Liefer- und Leistungs- verpflichtung Leistungsver- pflichtung gefährdet ist. Der Besteller ist weiter zum Rücktritt bzw. zur Kündigung Kündi- gung vom Vertrag berechtigt, wenn der Lieferant unter den beherr- schenden beherrschenden Einfluss eines Wettbewerbers des Bestellers gerät.
17.3 Das Recht der Parteien zur Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Fall, dass LieferantLie- ferant, ein Organmitglied, ein Mitarbeiter oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe des Lieferanten oder eine Person, derer sich Lieferant zur Vermarktung seiner Produkte Pro- dukte bedient, gegen die Vorgaben in Ziffer 18.1, den VOITH Code of Conduct oder die in Ziffer 18.3 genannten menschenrechts- und umweltbezogenen Vorgaben Vor- gaben verstoßen hat oder ein entsprechender, durch Tatsachen erhärteter Verdacht Ver- dacht besteht, es sei denn, der Verstoß ist unwesentlich und wird vom Lieferanten Lieferan- ten sofort und dauerhaft abgestellt.
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Rücktritts- und Kündigungsrechte. 17.1 Der Besteller kann jederzeit den Vertrag schriftlich unter Einhaltung ei- ner Frist von vier Wochen kündigen, ohne dass es hierfür eines Grundes be- darf12.1. Dem Lieferanten steht in diesem Fall der Preis für die bis zum Datum der Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen gegen entsprechenden Nachweis zu, wobei ersparte Aufwendungen in Abzug gebracht werden müssen.
17.2 Der Besteller ist über Über die gesetzlichen Rücktritts- bzw. Kündigungs- rechte Rücktrittsrechte hinaus ist XXXX zum Rücktritt bzw. vom, o- der zur Kündigung vom Vertrag des, Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn wenn
a) der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat,
b) eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferan- ten Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch oder aus ande- ren Gründen die Liefer- und Leistungs- verpflichtung Erfüllung einer Lie- ferverpflichtung gegenüber EBRO gefährdet ist,
c) beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung eintritt,
d) Vollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Lieferanten eingelei- tet werden,
e) der Lieferant wiederholt verspätet oder nicht vertragsgemäß liefert, oder
f) bei Verletzung sonstiger wesentli- cher Vertragspflichten.
12.2. Der Besteller ist weiter zum Rücktritt Sofern EBRO aufgrund der vorstehen- den vertraglichen Rücktritts- bzw. zur Kündigung Kün- digungsrechte vom Vertrag berechtigtzurücktritt oder ihn kündigt, wenn hat der Lieferant unter den beherr- schenden Einfluss eines Wettbewerbers des Bestellers gerät.
17.3 Das Recht der Parteien zur Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Fall, dass Lieferant, ein Organmitglied, ein Mitarbeiter oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe des Lieferanten oder eine Person, derer sich Lieferant zur Vermarktung seiner Produkte bedient, gegen die Vorgaben in Ziffer 18.1, den VOITH Code of Conduct oder die in Ziffer 18.3 genannten menschenrechts- und umweltbezogenen Vorgaben verstoßen hat oder ein entsprechender, durch Tatsachen erhärteter Verdacht bestehtEBRO hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Ent- stehung der Verstoß ist unwesentlich Rücktritts- bzw. Kündi- gungsrechte nicht zu vertreten.
12.3. Gesetzliche Rechte und wird vom Lieferanten sofort und dauerhaft abgestelltAnsprüche bleiben durch die in dieser Ziffer 12 ent- haltenen Regelungen unberührt.
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