Sach- und Rechtsmängel bei Werkleistungen. (1) Die AN hat dem AG das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Insbesondere hat die Werkleistung der vereinbarten Leis- tungsbeschreibung und dem vereinbarten Leistungsumfang zu entspre- chen. (2) Ist das Werk mangelhaft, haftet die AN wie folgt: a) Nach Xxxx der AN ist der Mangel zu beseitigen oder ein neues Werk herzustellen. b) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Zeit fehl, kann der AG unbeschadet etwaiger Schadens und Aufwendungser- satzansprüche nach seiner Xxxx die Vergütung mindern oder, sofern der Wert oder die Tauglichkeit des Werkes nicht unerheblich gemin- dert ist, von dem Vertrag zurücktreten. c) Der AG hat Sach- und Rechtsmängel gegenüber der AN unverzüglich schriftlich zu rügen. (3) Sach- und Rechtsmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab der Er- bringung der jeweiligen Dienstleistung bzw. der Abnahme des Werkes. Dies gilt nicht soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 479 Abs. 1 oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt. (4) Angaben in Dokumentationen, Prospekten, Projektbeschreibungen etc. sind keine Garantiezusagen. Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die AN. (5) Offenbare Unrichtigkeiten, wie Schreibfehler, Rechenfehler, formelle Mängel etc., die in einem Bericht, Gutachten oder einer sonstigen be- ruflichen Äußerung von Mitarbeitern der AN enthalten sind, können je- derzeit durch die AN berichtigt werden.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Sach- und Rechtsmängel bei Werkleistungen. (1) Die AN TUIS hat dem AG Auftraggeber das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Insbesondere hat die Werkleistung der vereinbarten Leis- tungsbeschreibung Leistungsbeschreibung und dem vereinbarten Leistungsumfang zu entspre- chen.
(2) entsprechen. Ist das Werk mangelhaft, haftet die AN TUIS wie folgt:
: a) Nach Xxxx der AN TUIS ist der Mangel zu beseitigen oder ein neues Werk herzustellen.
b) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Zeit fehl, kann der AG Auftraggeber unbeschadet etwaiger Schadens und Aufwendungser- satzansprüche Schadensersatzansprüche nach seiner Xxxx die Vergütung mindern oder, sofern der Wert oder die Tauglichkeit des Werkes nicht unerheblich gemin- dert gemindert ist, von dem Vertrag zurücktreten.
. c) Der AG Auftraggeber hat Sach- und Rechtsmängel gegenüber der AN TUIS unverzüglich schriftlich zu rügen.
(3) . Sach- und Rechtsmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab der Er- bringung der jeweiligen Dienstleistung bzw. der Abnahme des WerkesMonaten. Dies gilt nicht soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 479 Abs. 1 oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt.
(4) . Angaben in Dokumentationen, Prospekten, Projektbeschreibungen etc. sind keine Garantiezusagen. Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die AN.
(5) TUIS. Offenbare Unrichtigkeiten, wie Schreibfehler, Rechenfehler, formelle Mängel etc., die in einem Bericht, Gutachten oder einer sonstigen be- ruflichen beruflichen Äußerung von Mitarbeitern der AN TUIS enthalten sind, können je- derzeit jederzeit durch die AN TUIS berichtigt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sach- und Rechtsmängel bei Werkleistungen. (1) Die AN BSS hat dem AG Auftraggeber das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Insbesondere hat die Werkleistung der vereinbarten Leis- tungsbeschreibung Leistungsbeschreibung und dem vereinbarten Leistungsumfang zu entspre- chenentsprechen.
(2) Ist das Werk mangelhaft, haftet die AN BSS wie folgt:
a) Nach Xxxx der AN BSS ist der Mangel zu beseitigen oder ein neues Werk herzustellen.
b) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Zeit fehl, kann der AG Auftraggeber unbeschadet etwaiger Schadens Schadens- und Aufwendungser- satzansprüche Aufwendungsersatzansprüche nach seiner Xxxx die Vergütung mindern oder, sofern der Wert oder die Tauglichkeit des Werkes nicht unerheblich gemin- dert gemindert ist, von dem Vertrag zurücktreten.
c) Der AG Auftraggeber hat Sach- und Rechtsmängel gegenüber der AN BSS unverzüglich schriftlich zu rügen.
(3) Sach- und Rechtsmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab der Er- bringung Erbringung der jeweiligen Dienstleistung bzw. der Abnahme des Werkes. Dies gilt nicht soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 479 Abs. 1 oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt.
(4) Angaben in Dokumentationen, Prospekten, Projektbeschreibungen etc. sind keine Garantiezusagen. Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die ANBSS.
(5) Offenbare Unrichtigkeiten, wie Schreibfehler, Rechenfehler, formelle Mängel etc., die in einem Bericht, Gutachten oder einer sonstigen be- ruflichen beruflichen Äußerung von Mitarbeitern der AN BSS enthalten sind, können je- derzeit jederzeit durch die AN BSS berichtigt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Dienst Und Werkleistungen