Common use of Sachverständige und Zeugen Clause in Contracts

Sachverständige und Zeugen. Beamten der ersuchten Behörde kann es gestattet werden, nach Massgabe der erteil- ten Genehmigung in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, die unter diesen Anhang fallende Angelegenheiten betreffen, im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats als Sachverständige oder Zeugen aufzutreten und Gegenstände und Schriftstücke oder beglaubigte Kopien davon vorzulegen, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist. In der Ladung ist genau anzugeben, in welcher Angelegenheit und in welcher Eigen- schaft oder mit welcher Berechtigung die Beamten befragt werden sollen.

Appears in 3 contracts

Samples: fedlex.data.admin.ch, www.lexfind.ch, www.fedlex.admin.ch

Sachverständige und Zeugen. Beamten der ersuchten Behörde kann es gestattet werden, nach Massgabe der erteil- ten er- teilten Genehmigung in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, die unter diesen Anhang An- hang fallende Angelegenheiten betreffen, im Gebiet eines einer anderen Mitgliedstaats Vertragspartei als Sachverständige oder Zeugen aufzutreten und Gegenstände und Schriftstücke oder beglaubigte Kopien davon vorzulegen, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist. In der Ladung ist genau anzugeben, in welcher Angelegenheit und in welcher Eigen- schaft oder mit welcher Berechtigung die Beamten befragt werden sollen.

Appears in 1 contract

Samples: bundesblatt.weblaw.ch

Sachverständige und Zeugen. Beamten der ersuchten Behörde kann es gestattet werden, nach Massgabe im Rahmen der erteil- ten erteilten Genehmigung in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, die unter diesen Anhang fallende Angelegenheiten betreffen, im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats als Sachverständige oder Zeugen aufzutreten und Gegenstände und dabei Gegenstände, Schriftstücke oder beglaubigte Kopien davon von Schriftstücken vorzulegen, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist. In der Ladung ist genau anzugeben, vor welcher Justiz- oder Verwaltungsbehörde der Beamte aussagen soll und in welcher Angelegenheit und in welcher Eigen- schaft Eigenschaft oder mit welcher Berechtigung die Beamten der Beamte befragt werden sollensoll.

Appears in 1 contract

Samples: dserver.bundestag.de

Sachverständige und Zeugen. Beamten der ersuchten Behörde kann es gestattet werden, nach Massgabe der erteil- ten Genehmigung in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, die unter diesen Anhang dieses Protokoll fallende Angelegenheiten betreffen, im Gebiet eines einer anderen Mitgliedstaats Vertragspartei als Sachverständige oder Zeugen aufzutreten und Gegenstände und Schriftstücke oder beglaubigte Kopien davon vorzulegen, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist. In der Ladung ist genau anzugeben, in welcher Angelegenheit und in welcher Eigen- schaft oder mit welcher Berechtigung die Beamten befragt werden sollen.

Appears in 1 contract

Samples: www.fedlex.admin.ch

Sachverständige und Zeugen. Beamten der ersuchten Behörde kann es gestattet werden, nach Massgabe im Rahmen der erteil- ten erteilten Genehmigung bei Behörden der anderen Vertragspartei in Gerichts- oder VerwaltungsverfahrenAngelegenheiten, die unter diesen Anhang fallende Angelegenheiten betreffendieses Abkommen fallen, im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats als Sachverständige oder Zeugen aufzutreten und Gegenstände und Gegenstände, Schriftstücke oder vertrauliche oder beglaubigte Kopien davon von Schriftstücken vorzulegen, sofern dies für das Verfahren diese Zwecke erforderlich ist. In der Ladung ist genau anzugeben, in vor welcher Angelegenheit Behörde der Beamte aussagen soll und in welcher Eigen- schaft Angelegenheit, in welcher Eigenschaft oder mit welcher Berechtigung die Beamten der Beamte befragt werden sollensoll.

Appears in 1 contract

Samples: eur-lex.europa.eu

Sachverständige und Zeugen. Beamten der ersuchten Behörde kann es gestattet werden, nach Massgabe der erteil- ten Genehmigung in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, die unter diesen Anhang fallende Angelegenheiten betreffen, im Gebiet eines Rahmen der erteilten Genehmigung vor einer Behörde der anderen Mitgliedstaats Vertragspartei in unter dieses Abkommen fallenden Angelegenheiten als Sachverständige oder Zeugen aufzutreten und Gegenstände und dabei Gegenstände, Schriftstücke oder vertrauliche oder beglaubigte Kopien davon von Schriftstücken vorzulegen, sofern dies für das Verfahren diesen Zweck erforderlich ist. In der Ladung ist genau anzugebenanzu- geben, vor welcher Behörde der Beamte aussagen soll und in welcher Angelegenheit und in welcher Eigen- schaft Eigenschaft oder mit welcher Berechtigung die Beamten der Beamte befragt werden sollensoll.

Appears in 1 contract

Samples: eur-lex.europa.eu