Schadensersatz und Aufwendungsersatz Musterklauseln
Schadensersatz und Aufwendungsersatz. Neben dem Rücktritt und der Minderung kann der Auftraggeber, wenn Auftragnehmer ein Verschulden trifft, Schadenersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz geltend machen.
Schadensersatz und Aufwendungsersatz. Neben dem Rücktritt und der Minderung kann der Kunde, wenn UTS ein Verschulden trifft, Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz geltend machen.
Schadensersatz und Aufwendungsersatz. 12.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers („Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechts- grund, sind ausgeschlossen.
12.2. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht im Fall von
a) Aufwendungsersatzansprüchen nach den §§ 439 Abs. 2, Abs. 3 und 445a Abs. 1 BGB;
b) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
c) einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes;
d) einer Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Le- bens, des Körpers oder der Gesundheit;
e) der Übernahme einer Garantie oder wegen Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden (§ 444 BGB);
f) einer Haftung wegen schuldhafter Verletzung wesentli- cher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Er- füllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertra- ges überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf vorhersehbare Schäden, mit deren Entste- hung typischerweise gerechnet werden muss, be- schränkt, soweit wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften.
12.3. Soweit unsere Haftung nach dieser Ziffer 12 begrenzt ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung unse- rer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Organe und gesetzlichen Vertreter.
12.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12.5. Im Fall von Verzögerungsschäden gilt Ziffer 6 vorrangig ge- genüber dieser Ziffer 12.
Schadensersatz und Aufwendungsersatz. Neben dem Rücktritt und der Minderung kann der KUNDE, wenn Aiio ein Verschulden trifft, Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz geltend machen.