Schadensersatzansprüche Musterklauseln

Schadensersatzansprüche. Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Verletzung einer Vertragspflicht, aus Verschulden anlässlich von Vertragsverhandlungen und aus außervertraglicher Haftung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen von uns beruht oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung oder durch einen von uns arglistig verschwiegenen Mangel verursacht ist oder in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt. Bei Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung haften wir nicht für bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Schäden. Eine Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
Schadensersatzansprüche. 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche. 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung, haften wir – auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Dieser berechnet sich bei Zirka Liefermengen auf der Grundlage der Mindestmenge von 90 % der im Vertrag vorgesehenen Liefermenge.
Schadensersatzansprüche a) Schadensersatzansprüche aus von der Alcon oder ihren Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursachten Vertragsverletzungen und Verletzungen bei Vertragsverhandlungen sowie Ansprüche gegen Alcon aus unerlaubter Handlung sind auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten), im Falle des Leistungsverzuges oder einer von der Alcon oder seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Unmöglichkeit haftet Alcon auch für einfache Fahrlässigkeit, wobei die Haftung auf den Ersatz typischer und vorhersehbarer Schäden begrenzt ist.
Schadensersatzansprüche a. Die Tagespflegeperson □ schließt eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung der Aufsichtspflichten für das Tages- pflegekind / die Tagespflegekinder ab. □ hat eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung der Aufsichtspflichten für das Tagespflege- kind / die Tagespflegekinder abgeschlossen.
Schadensersatzansprüche. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung von WOLTERS KLUWER nicht nach Maßgabe der folgenden Bestimmung ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Schadensersatzansprüche. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Teil A Ziff. 9.
Schadensersatzansprüche. 9.1 Wir haften auf Schadensersatz und Ersatz der vergeb- lichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichtennur
Schadensersatzansprüche. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung von DVDB nicht nach Maßgabe der folgenden Bestimmung ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Schadensersatzansprüche. 8.1 Schadensersatzansprüche der Vertragspartner oder des oder der Teilnehmenden gegen die VHS sind außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.