Schadensersatz Musterklauseln

Schadensersatz. 1. SynFlex ist wegen der Verletzung von Pflichten, die aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag, den mit dem Kunden geführten Vertragsverhandlungen oder der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden resultieren, ohne Verzicht auf die gesetzlichen Voraussetzungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu Schadensersatzleistungen verpflichtet. Die Bestimmungen gelten gleichermaßen für jegliche Pflicht von SynFlex zum Ersatz von Aufwendungen. a) Der Kunde ist in erster Linie zur Wahrnehmung anderer Rechtsbehelfe verpflichtet und kann Schadensersatz nur wegen verbleibender Defizite, in keinem Fall jedoch anstelle anderer Rechtsbehelfe verlangen. b) SynFlex haftet nicht für das Verhalten von Zulieferanten, Subunternehmern, Frachtführern oder Spediteuren, für von dem Kunden mitverursachte Schäden oder für die Folgen kundenseitiger Eingriffe in die Sicherheitstechnik der gelieferten Ware. SynFlex haftet nicht, wenn der Vertrag infolge späterer gesetzlicher oder hoheitlicher Maßnahmen nicht wie bei Vertragsabschluss vereinbart durchgeführt werden kann. Auch haftet SynFlex nicht für Störungen, die infolge von Natur- oder politischen Ereignissen, hoheitlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen, Sabotagen, Unglücksfällen, Terrorismus, biologischen, physikalischen oder chemischen Abläufen oder vergleichbaren Umständen eintreten und von SynFlex nicht mit angemessenen Mitteln beherrscht werden können. Im Übrigen haftet SynFlex nur, soweit der Kunde nachweist, dass die Organe oder das Personal von SynFlex schuldhaft dem Kunden gegenüber obliegende vertragliche Pflichten verletzt haben. c) Im Falle der Haftung ersetzt SynFlex im Rahmen der Grenzen nach Buchst. d) Xxxxxxx des Kunden in dem Umfang, wie der Kunde nachweist, dass ihm ein nicht anders abwendbarer Schaden entstanden ist, dieser Schaden durch die Verletzung einer SynFlex dem Kunden gegenüber obliegenden Pflicht verursacht wurde und im Hinblick auf Schadenseintritt und Schadenshöhe für SynFlex bei Vertragsabschluss als Folge der Pflichtverletzung voraussehbar war. Zudem ist der Kunde zur Schadensminderung verpflichtet, sobald eine Vertragsverletzung erkannt oder erkennbar wird. d) SynFlex haftet nicht für entgangenen Gewinn und ideelle Beeinträchtigungen. Im Übrigen ist die Höhe des Schadensersatzes wegen verspäteter oder ausbleibender Lieferung für jede volle Verspätungs- Woche auf 0,5%, maximal auf 5% und im Falle von Rechtsbehelfen wegen Lieferung vertragswidriger oder rechtsmangelhafter Ware auf 200% des Wertes d...
Schadensersatz. (1)Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. (2)Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht – für nicht autorisierte Zahlungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
Schadensersatz. 7.1 Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen wegen unvorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. 7.2. Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nach einem Jahr. 7.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 7.4. Die Verkäuferin haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über die Beschaffenheit der Ware, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung. 7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf Schadensersatz einschließlich Mangel- folgeschäden, soweit die Verkäuferin für diese haftet, beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Alle Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Haftung für Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 7.6. Sofern die Verkäuferin oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden haften, gelten zudem vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.
Schadensersatz. 11.1 Der Besteller kann Schadensersatzansprüche gleich aus welchen Rechtsgründen nur dann geltend machen, soweit auf einer vorsätz- lichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder Pflichtver- letzung bei Vertragsverhandlungen durch TSS, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von TSS beruhen. Dies gilt auch für von TSS gegebene Empfehlungen bestimmter Werkstoffe und -typen. 11.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet TSS auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens aus dem für TSS bei Vertragsabschluss erkennbaren Erfüllungsinteresse des Bestellers. 11.3 Soweit in diesen Bestimmungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden jedwelcher Art, auch von Aufwendungsersatzansprüchen und mittelbaren Schäden, wie z.B. Produktionsstillstand, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen aller Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn TSS erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingesetzt hat. 11.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produktehaftpflichtgesetz oder wenn eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstands oder des Beschaffungsrisiko übernommen wurde. Weiter gilt der Haftungsausschluss nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 11.5 Wird TSS von Dritten aus Produkthaftung oder wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aus anderen Rechtsgründen nach in- oder ausländischem Recht in Anspruch genommen, so kann TSS vom Besteller die Erstattung des entstandenen Aufwands nach den Bestimmungen des TSS gegenüber angewandten Haftungsrechts verlangen, soweit der Besteller TSS bei Vertragsabschluss nicht oder nicht vollständig über die spätere Verwendung der von TSS gelieferten Gegenstände unterrichtet hat und soweit die unterlassene Unterrichtung ursächlich für den Schaden war, es sei denn, der Besteller weist nach, dass der Schaden und die unterlassene Unterrichtung nicht von ihm zu vertreten sind.
Schadensersatz. (1)Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
Schadensersatz. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.
Schadensersatz. 1. Die Haftung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. b) für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflicht- verletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. c) in all den Fällen, in denen eine wesentliche Pflicht verletzt worden ist; soweit dies zutrifft, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. d) soweit die Haftung auf den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes beruht. 2. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Schadensersatz. 12.1 Nichtabnahmeentschädigung: Bei Nichtabnahme des Kredits infolge ernsthafter Erfüllungsverweigerung oder trotz Nachfristsetzung kann die Bank einen daraus entstehenden Schaden auf den endgültig nicht zur Auszahlung kommenden Kreditbetrag ersetzt verlangen. 12.2 Entfällt. 12.3 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung: Wird bei einem Kredit mit Sollzinssatzbindung vor Ablauf der Sollzinsbindungsfrist dieser durch die Kündigung der Bank fällig, hat der Kreditnehmer den durch die vorzeitige Rückzahlung entstehenden Schaden zu ersetzen.
Schadensersatz. Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Ikano Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Ikano Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach 2.6.3 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht - für nicht autorisierte Zahlungen, - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ikano Bank, - für Gefahren, die die Ikano Bank besonders übernommen hat, und - für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Über- weisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und