Schadensersatz Musterklauseln

Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
Schadensersatz. Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Ikano Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ikano Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Ikano Bank hat hierbei ein Verschul- den, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach Abs. 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autorisierte Überweisungen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ikano Bank, für Gefahren, die die Ikano Bank besonders über- nommen hat, und für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.3.2 und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.3.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisungen oder bei nicht autorisierten Überweisungen neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: Die Ikano Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit- verschuldens, in welchem Umfang die Ikano Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Für das Verschulden von der Ikano Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Ikano Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Ikano Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag). Schadensersatzansprüche des Kunden sind der Höhe nach auf den Überweisungsbetrag zu- züglich der von der Ikano Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Überweisung begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Vorsatz o...
Schadensersatz. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.
Schadensersatz. 12.1 Nichtabnahmeentschädigung: Bei Nichtabnahme des Kredits infolge ernsthafter Erfüllungsverweigerung oder trotz Nachfristsetzung kann die Bank einen daraus entstehenden Schaden auf den endgültig nicht zur Auszahlung kommenden Kreditbetrag ersetzt verlangen.
Schadensersatz. 1. Die Haftung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften
Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisier- ten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei- sung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetzt ver- langen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Schadensersatz. (1) Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaft ausge- führten autorisierten Zahlung oder nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank den Ersatz eines hierdurch ent- stehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen.
Schadensersatz. 1. Ausgenommen die Haftung - nach dem Produkthaftungsgesetz, - wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, - wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache, - für Xxxxxxx aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie - für Xxxxxxx, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, ist SynFlex wegen der Verletzung von Pflichten, die aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und/oder den mit dem Kunden geführten Vertragsverhandlungen resultieren, ohne Verzicht auf die gesetzlichen Voraussetzungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu Schadensersatzleistungen verpflichtet. Die nach- folgenden Bestimmungen gelten auch bei Verletzung von Gewährleistungsverpflichtungen sowie im Fall des Verzuges:
Schadensersatz. 1. Ausgenommen die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, we- gen arglistigen Verschweigens eines Mangels, wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist OPTIBELT wegen der Verletzung von Pflichten, die aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und/oder den mit dem Xxxxxx geführten Vertragsverhandlungen resultieren, ohne Verzicht auf die gesetzlichen Voraussetzungen nur nach Maßgabe der nach- folgenden Bestimmungen zu Schadensersatzleistungen verpflichtet. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch bei Verletzung von Gewährleistungsverpflichtungen sowie im Fall des Verzuges:
Schadensersatz. (1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern