Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen). (2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten: (a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking und Fingerabdrucksensor) dient. (b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers aktivieren. (c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement. (3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden. (4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt. (5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 5 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Das Online Banking, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • – nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • – nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • – sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • – ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen Perso- nen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking Ban- king das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TANmobileTAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz Abs. 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 4 contracts
Samples: Sonderbedingungen Für Das Online Banking, Sonderbedingungen Für Das Online Banking, Sonderbedingungen Für Das Online Banking
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat - alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • - nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • - nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • - nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im in Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard BankCard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking und Fingerabdrucksensor) Fingerabdrucksensor dient).
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard BankCard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, Endgerät sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • - sind die girocard BankCard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • - ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • - ist dafür Sorge zu tragen, dass das andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • - ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des MobiltelefonsMobilte- lefons), • - dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • - muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr das Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, wird Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online-Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TANmobileTAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 4 und 4 5 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Vereinbarung Über Das Online Banking
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements Seinselementes (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Online- Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz Abs. 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem unbefug- tem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Online Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern vergleiche Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. z.B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • insbe- sondere nicht mündlich (z. z.B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • nicht außerhalb des Online-Online Banking in Textform (z. z.B. per E-Mail, MessengerMessen- ger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. z.B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. z.B. girocard mit TAN- Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements Sein- selements (z. z.B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Online Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. z.B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten unbe- fugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. z.B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. z.B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online Banking (z. z.B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online-Online Banking (z. z.B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivierende- aktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. z.B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. z.B. TAN) nicht außerhalb des Online-Online Banking mündlich (z. z.B. per Telefon) oder in Textform (z. z.B. per E- Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden und • muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. z.B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Online Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. z.B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Online Banking nur dann als Authentifizierungselement Authenti- fizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Online Banking das von der Bank ausgegebene ausgegebe- ne Wissenselement (z. z.B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät Endge- rät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Online Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer Teilneh- mer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser BedingungenBedin- gungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erforderli- xxxx Xxxxxxxx auszuwählen.
Appears in 3 contracts
Samples: Online Banking Agreement, Online Banking Agreement, Online Banking Agreement
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Online Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • ° nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • ° nicht außerhalb des Online-Online Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • ° nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • ° nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Online Banking und FingerabdrucksensorFingerabdruck- sensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • ° sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ° ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ° ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online Banking (z. B. Online-Online Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ° ist die Anwendung für das Online-Online Banking (z. B. Online-Online Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • ° dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Online Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • ° muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Online Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Online Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Online Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TANmobileTAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Online Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 3 contracts
Samples: Vorvertragliche Informationen, Sonderbedingungen Für PSD Onlinebanking, Kundenstammvertrag
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem unbefug- tem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Online Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern vergleiche Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. z.B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere insbe- sondere • nicht mündlich (z. z.B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • nicht außerhalb des Online-Online Banking in Textform (z. z.B. per E-Mail, MessengerMessen- ger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. z.B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. z.B. girocard mit TAN- Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements Sein- selements (z. z.B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Online Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. z.B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten unbe- fugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. z.B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. z.B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online Banking (z. z.B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online-Online Banking (z. z.B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivierende- aktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. z.B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. z.B. TAN) nicht außerhalb des Online-Online Banking mündlich (z. z.B. per Telefon) oder in Textform (z. z.B. per E- Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden und • muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. z.B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Online Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. z.B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Online Banking nur dann als Authentifizierungselement Authenti- fizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Online Banking das von der Bank ausgegebene ausgegebe- ne Wissenselement (z. z.B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät Endge- rät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Online Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer Teilneh- mer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser BedingungenBedin- gungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erforderli- xxxx Xxxxxxxx auszuwählen.
Appears in 3 contracts
Samples: Online Banking Agreement, Online Banking Agreement, Vereinbarung Über Die Nutzung Des Onlinebanking
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser BedingungenBedingun- gen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die GefahrGe- fahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise sons- xxxxx Xxxxx nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer Teil- nehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • – nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • – nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard giro- card mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • – sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät End- gerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen mobi- len Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- On- line-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • – ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-Banking- App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers Teil- nehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- On- line-Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer an- derer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt ge- nutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das OnlineOn- line-Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte SeinselementSeins- element.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- On- line-Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TANmobileTAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz Ab- satz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente Authen- tifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Messenger- Dienst) weitergegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard Debitkarte [girocard] mit TAN- Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking und FingerabdrucksensorFingerab- drucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard Debitkarte [girocard] mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard Debitkarte [girocard] mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online-Banking (z. B. Online-Online- Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, AuthentifizierungsAuthen- tifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Online- Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Messenger- Dienst) weitergegeben werden und • muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements Besitz- elements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online-Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement Authentifizierungs- element verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online-Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TANmobileTAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Online Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten Schutzpftichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer Teilneh- mer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst Dritt- dienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffentreden, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff Zugrid zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Online Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. z.B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • nicht mündlich (z. z.B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • nicht außerhalb des Online-Online Banking in Textform (z. z.B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. z.B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. z.B. girocard mit TAN- Generator, mobiles Endgerät, SignaturkarteEnd- gerät) oder zur Prüfung des Seinselements (z. z.B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Online Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. z.B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. z.B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. z.B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online Banking (z. z.B. Online-Online Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online-Online Banking (z. z.B. Online-Online Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. z.B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. z.B. TAN) nicht außerhalb des Online-Online Banking mündlich (z. z.B. per Telefon) oder in Textform (z. z.B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. z.B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff Zugrid anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Online Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. z.B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Online Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Online Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. z.B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte SeinselementSeins- element.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TANmobileTAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Online Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste Drittdienste, die weder über eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis noch Registrierung verfügen, hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 2 contracts
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer Nutzer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 4 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking der MLP Financepilot missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 vergleiche Nummer 5 und 4 6 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer Nutzer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • – nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • – nicht außerhalb des Online-Banking MLP Financepilot in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung Speiche- rung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen EndgerätEnd- gerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, SignaturkarteSigna- turkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking den MLP Financepilot und FingerabdrucksensorFin- gerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • - sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahrenver- wahren, • - ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile mo- bile Endgerät des Teilnehmers Nutzers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • - ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung An- wendung für das Online- Banking den MLP Financepilot (z. B. Online-BankingFinancepilot-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • - ist die Anwendung für das Online-Banking den MLP Financepilot (z. B. Online-BankingMLP Fi- nancepilot-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers Nutzers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer Nutzer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf Ver- kauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • - dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking MLP Financepilot mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter- gegeben werden und • - muss der TeilnehmerNutzer, der von der Bank MLP Banking AG einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Bankingden MLP Financepilot) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahrenver- wahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen Per- sonen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking den MLP Financepilot des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking den MLP Financepilot nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt den MLP Financepilot ge- nutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking den MLP Financepilot das von der Bank ausgegebene MLP Banking AG aus- gegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking den MLP Financepilot genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TANmobileTAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer Telefonnum- mer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer Nutzer diese Telefonnummer für das Online-Banking den MLP Financepilot nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer Nutzer seine Authentifizierungselemente gegenüber gegen- über einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst Dritt- dienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer Nutzer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Nutzungsbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente Authentifizierungsele- mente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen2) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking der KSO missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen4).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • – nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • – nicht außerhalb des Online-Banking KSO in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- Generator, ein mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking KSO und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. MobiltelefonMobilte- lefon) befindliche Anwendung für das Online- Banking den KSO (z. B. OnlineBW-Banking-App, AuthentifizierungsSecure-App) nicht nutzen können, • – ist die Anwendung für das Online-Banking den KSO (z. B. OnlineBW-Banking-App, AuthentifizierungsSecure-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers Teilneh- mers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • ) – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking KSO mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Bankingden KSO) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer an- derer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking den KSO des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking den KSO nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking den KSO genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichertgespei- chert, ist für das Online-Banking den KSO das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PINPIN in der Anwen- dung BW-Secure) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten An-sonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern vergleiche Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. z.B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • nicht -nicht mündlich (z. z.B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • nicht -nicht außerhalb des Online-Banking Bankings in Textform (z. z.B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden, • nicht -nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. z.B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht -nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. z.B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. z.B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking und Fingerabdrucksensor) dient.. Teilnahmevereinbarung Online-Banking 07/2020
(b) Besitzelemente, wie z. z.B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind -sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ist -ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. z.B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist -ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. z.B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online-Banking (z. z.B. Online-Banking-Banking- App, AuthentifizierungsAu-thentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ist -ist die Anwendung für das Online-Banking (z. z.B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. z.B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen -dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. z.B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking Bankings mündlich (z. z.B. per Telefon) oder in Textform (z. z.B. per E- E-Mail, Messenger-Messenger- Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden und • muss -muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. z.B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online-Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. z.B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet Authentifizierungs- element ver-wendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. z.B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online-Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Online Banking Terms and Conditions
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente Authentifi- zierungselemente (siehe Nummer Nr. 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vglvergleiche Nr. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt aufbe- wahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles EndgerätEnd- gerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers Teilneh- mers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online-Banking (z. B. Online-Banking-Banking- App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, AuthentifizierungsAuthentifizie- rungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Online- Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Messenger- Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden und • muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online-Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen Perso- nen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online-Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten Zahlungsauslösedienst ausgewählten Zahlungsauslöse- dienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer Nr. 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer Teilneh- mer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Online Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen)wird.
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • ° nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • ° nicht außerhalb des Online-Online Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • ° nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • ° nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Online Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • ° sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ° ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ° ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online Banking (z. B. Online-Online Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ° ist die Anwendung für das Online-Online Banking (z. B. Online-Online Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • ° dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Online Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • ° muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Online Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Online Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Online Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 2 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Nutzungserklärung PSD Onlinebanking
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer Kunde hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente Authen- tifizierungselemente (siehe Nummer 2 3 Absatz 3 dieser BedingungenVereinbarungen) vor unbefugtem unbe- fugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking Internetbanking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 vergleiche Nummer 4 und 4 5 dieser BedingungenVereinbarungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer Kunde vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PINPIN oder die mobilePIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • › nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • › nicht außerhalb des Online-Banking Internetbanking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Messenger- Dienst) weitergegeben werden, • › nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • › nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt aufbe- wahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking to go App und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit der TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch Miss- brauch zu schützen, insbesondere • › sind die girocard mit der TAN-Generator oder die Signaturkarte das mobile Endgerät vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • › ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers Teil- nehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • › ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. MobiltelefonSmartphone, Tablet) befindliche Anwendung befindlichen Anwendungen für das Online- Banking Internetbanking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-Banking to go App) nicht nutzen können, • › ist die Anwendung für das Online-Banking Internetbanking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-Banking to go App) auf dem mobilen mobi- len Endgerät des Teilnehmers Kunden zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer Kunde den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • › dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking Internet- banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Messenger- Dienst) weitergegeben werden und • muss › hat der Teilnehmer, der Kunde von der Bank ING einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Banking) erhalten haterhalten, muss er diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking Internetbanking des Teilnehmers Kunden aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. der Fingerabdruck des TeilnehmersKunden, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers Kunden für das Online-Banking Internetbanking nur dann als Authentifizierungselement Authentifizierungsele- ment verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking Internetbanking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking Internetbanking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PINmobilePIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte SeinselementSeinselement (z. B. Fingerabdruck).
(3) Beim mobileTANmTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN mTAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking Internetbanking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TANmTAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer Kunde diese Telefonnummer für das OnlinemTAN-Banking Verfahren nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer Kunde seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten Zahlungsauslösedienst ausgewählten Zahlungs- auslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden ver- wenden (siehe Nummer 1 2 Absatz 1 Sätze Satz 3 und 4 dieser BedingungenVereinbarungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer Kunde mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Immobilienfinanzierung
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente Authentifizie- rungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützenschüt- zen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern vergleiche Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • – nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • – nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung Anwen- dung für das Online-Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • – sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers Teilneh- mers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • – ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-Authentifizierungs- App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking Ban- king mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden und • – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online-Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers Teil- nehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement Authentifizierungsele- ment verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online-Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten Zahlungsauslösedienst ausgewählten Zahlungsauslöse- dienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Vollmacht
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Online Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern vergleiche Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • – nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • – nicht außerhalb des Online-Online Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Online Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • – sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online Banking (z. B. Online-Banking-Banking- App, Authentifizierungs-Authentifizierungs- App) nicht nutzen können, • – ist die Anwendung für das Online-Online Banking (z. B. Online-Banking-Online- Banking- App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Online Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden und • – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Online Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Online Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Online Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Online Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente Authentifizie- rungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützenschüt- zen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern vergleiche Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • – nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • – nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung Anwen- dung für das Online-Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • – sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers Teilneh- mers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • – ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-Authentifizierungs- App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking Ban- king mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden und • – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online-Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten unbefug- ten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen Perso- nen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online-Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten Zahlungsauslösedienst ausgewählten Zahlungsauslöse- dienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Geschäftsbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Online Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • ° nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • ° nicht außerhalb des Online-Online Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • ° nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • ° nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Online Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • ° sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ° ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ° ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online Banking (z. B. Online-Online Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ° ist die Anwendung für das Online-Online Banking (z. B. Online-Online Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • ° dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Online Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • ° muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Online Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Online Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Online Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TANmobileTAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Online Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente Authentifizie- rungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützenschüt- zen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern vergleiche Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • – nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • – nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung Anwen- dung für das Online-Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • – sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers Teilneh- mers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • – ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-Authentifizierungs- App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking Ban- king mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden und • – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online-Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers Teilneh- mers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen Per- sonen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online-Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten Zahlungsauslösedienst ausgewählten Zahlungsauslöse- dienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Sonderbedingungen Für Das Sparkonto
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Online Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen)wird.
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • ° nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • ° nicht außerhalb des Online-Online Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • ° nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • ° nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Online Banking und FingerabdrucksensorFingerabdruck- sensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • ° sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ° ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ° ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online Banking (z. B. Online-Online Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ° ist die Anwendung für das Online-Online Banking (z. B. Online-Online Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • ° dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Online Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • ° muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Online Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Online Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Online Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 2 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente Authentifizie- rungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützenschüt- zen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern vergleiche Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt aufbe- wahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard Debitkarte mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard Debitkarte mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard Debitkarte mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers Teilneh- mers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche befindliche Anwendung für das Online- Online-Banking (z. B. Online-Banking-Banking- App, AuthentifizierungsAuthentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, AuthentifizierungsAuthentifizie- rungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking Ban- king mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden und • muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements Besitzele- ments (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online-Banking) erhalten hat, diesen die- sen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Online- Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement Authentifizierungsele- ment verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer ande- rer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Online- Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Online- Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online-Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten Zahlungsauslösedienst ausgewählten Zahlungsauslöse- dienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente Authenti- fizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser BedingungenNr. 2) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vglvergleiche Nr. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen4).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • ins- besondere ■ nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • ■ nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Messenger- Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden, • ■ nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • ■ nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt auf- bewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät End- gerät mit Anwendung für das Online-Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles EndgerätEnd- gerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • ■ sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ■ ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers Teil- nehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ■ ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online-Banking (z. B. Online-Online- Banking-App, Authentifizierungs-AppAuthentifizierungsApp) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • ■ dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Online- Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Messenger- Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden und • ■ muss der Teilnehmer, der von der Bank UmweltBank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online-Banking) erhalten er- halten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement Authentifizierungs- element verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank UmweltBank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online-Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten Zahlungsauslösedienst ausgewählten Zah- lungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer Nr. 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen4). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer Teil- nehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser BedingungenBedingun- gen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die GefahrGe- fahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise sons- xxxxx Xxxxx nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer Teil- nehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen dür- fen insbesondere • – nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • – nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard giro- card mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • – sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen könnenkön- nen, • – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen mo- bilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, – ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking- App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers Teil- nehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem die- sem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb außer- halb des Online-Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform Text- form (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- On- line-Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer an- derer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Online- Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert gespei- chert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte gespeicher- te Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- On- line-Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TANmobileTAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst Kontoinformations- dienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz Abs. 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) 8.1.1. Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützenAuthen-
8.1.2. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:vor
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • » nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • » nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Messenger- Dienst) weitergegeben werden, • » nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • » nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • insbesondere: » ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • » ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • » ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • » dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Online- Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • » muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements Besitz- elements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online-Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers aktivieren.
8.1.3. Das mobile Endgerät (c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck Mobiltelefon), mit dem die Authentifizierungs-App zur Generierung des Teilnehmerszeitbasierten Einmalpassworts (TOTP - Time-based One-time Password Algorithmus) genutzt wird, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das darf nicht gleichzeitig für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Online Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen)wird.
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • § nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • § nicht außerhalb des Online-Online Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • § nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • § nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Online Banking und FingerabdrucksensorFingerabdruck- sensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • § sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • § ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • § ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online Banking (z. B. Online-Online Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • § ist die Anwendung für das Online-Online Banking (z. B. Online-Online Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • § dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Online Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • § muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Online Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Online Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Online Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 2 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Banking Access Agreement
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • – nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • – nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements Seinselementes (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Online- Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • – sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • – ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TANmobileTAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz Abs. 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer Kunde hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 3 Absatz 3 dieser BedingungenVerein- barungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking Internet- und Telebanking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 vergleiche Num- mer 4 und 4 5 dieser BedingungenVereinbarungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer Kunde vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PINX. XXX, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werdenwerden (ausgenommen sind die Abfrage der Telebanking PIN durch den Sprachcomputer im Telebanking System und die Abfrage von maximal 2 Stellen der Telebanking PIN im Gespräch mit einem Kundenbetreuer), • nicht außerhalb des Online-Banking Internet- und Telebanking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Messenger Dienst) weitergegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking to go App und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit der TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard mit der TAN-Generator oder die Signaturkarte das mobile Endgerät vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät End- gerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. MobiltelefonSmartphone, Tablet) befindliche Anwendung befindlichen Anwendungen für das Online- Banking Internetbanking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-Banking to go App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online-Banking Internetbanking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-Banking to go App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers Kunden zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer Kunde den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN, Einmalpasswort) nicht außerhalb des Online-Banking Internetbanking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • muss hat der Teilnehmer, der Kunde von der Bank ING einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Banking) erhalten hatBesitzele- ments erhalten, muss er diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking Internetbanking des Teilnehmers Kunden aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. der Fingerabdruck des TeilnehmersKunden, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers Kunden für das Online-Banking Internetbanking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen mobi- len Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking Internetbanking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking Internet- banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. mobile- PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte SeinselementSeinselement (z. B. Fingerabdruck).
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 und 2 darf der Teilnehmer Kunde seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 2 Absatz 1 Sätze Satz 3 und 4 dieser BedingungenVereinbarungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer Kunde mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
(4) Einer Aufforderung per elektronischer Nachricht (z. B. E-Mail), einen damit übersandten Link zum (vermeintlichen) Internetbanking der ING anzuklicken und darüber persönliche Zugangsdaten einzugeben, darf nicht gefolgt werden.
(5) Anfragen außerhalb der von der ING zur Verfügung gestellten origi- nären Zugangswege zum Internet- und Telebanking, in denen nach vertraulichen Daten wie z. B. PIN und TAN gefragt wird, dürfen nicht beantwortet werden. Die Nutzung von Zahlungsauslösediensten und Kontoinformationsdiensten (gemäß § 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) bleibt hiervon unberührt.
(6) Der Kunde hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Internetbanking sicherzustellen, dass auf dem verwendeten System handelsübliche Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) instal- liert sind und diese ebenso wie die verwendete System- und Anwen- dungssoftware regelmäßig aktualisiert werden.
Appears in 1 contract
Samples: Girokonto Geschäftsbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Online Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen)wird.
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • nicht außerhalb des Online-Online Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Online Banking und FingerabdrucksensorFingerabdruck- sensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online Banking (z. B. Online-Online Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online-Online Banking (z. B. Online-Online Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Online Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Online Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Online Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Online Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 2 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Online Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen)wird.
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • ▪ nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • ▪ nicht außerhalb des Online-Online Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • ▪ nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • ▪ nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Online Banking und FingerabdrucksensorFingerabdruck- sensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • ▪ sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ▪ ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ▪ ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online Banking (z. B. Online-Online Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ▪ ist die Anwendung für das Online-Online Banking (z. B. Online-Online Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • ▪ dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Online Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • ▪ muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Online Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Online Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Online Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 2 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen2) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen4).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • – nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • – nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard BW-BankCard/ BW-BankCard plus (Debitkarte) mit TAN- TAN-Generator, ein mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking und FingerabdrucksensorFingerabdruck- sensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard BW-BankCard/BW-BankCard plus (Debitkarte) mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind – ist die girocard BW-BankCard (plus) (Debitkarte) mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online-Banking (z. B. Online-Banking-Banking- App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • – ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Online- Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Messenger- Dienst) weitergegeben werden und • – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online-Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Online- Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 und 2 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen4). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Bedingungen Für Das Online Banking
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser BedingungenBedingun- gen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger sons- tiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer Teil- nehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • – nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • – nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard giro- card mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • – sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät End- gerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen mobi- len Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • – ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-Banking- App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem die- sem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online-Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Online- Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online-Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TANmobileTAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz Abs. 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Agb Und Sonderbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Online Banking missbräuchlich verwendet verwen- det oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern vergleiche Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. z.B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • - nicht mündlich (z. z.B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • - nicht außerhalb des Online-Online Banking in Textform (z. z.B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden, • - nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. z.B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • - nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werdenwer- den, das als Besitzelement (z. z.B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. z.B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Online Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. z.B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard mit - ist der TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • - ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. z.B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • - ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. z.B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online Banking (z. z.B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • - ist die Anwendung für das Online-Online Banking (z. z.B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-Authentifizierungs- App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. z.B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • - dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. z.B. TAN) nicht außerhalb des Online-Online Banking mündlich (z. z.B. per Telefon) oder in Textform (z. z.B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter gege- ben werden und • - muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. z.B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Online Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. z.B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Online Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Online Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. z.B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Online Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente Authentifizierungs- elemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert genutzt autorisiert ge- nutzt wird (vgl. Nummern Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • werden nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, MessengerMes- senger-Dienst) weitergegeben werden, • werden nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • –nicht auf einem dem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements Seinselementes (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TANdas apoTan-Generator Lesegerät oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard mit TANist das apoTan-Generator oder die Signaturkarte Lesegerät vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • verwahren ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • können ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen Personen, die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät End- gerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • ) dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit der Anwendung für das Online- Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen Perso- nen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen Per- sonen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Online Banking nur dann als Authentifizierungselement Au- thentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert gesichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank ausgegebene ausgege- bene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 2 darf der Teilnehmer Teil- nehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausge- wählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Telefon Banking Vereinbarung
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer Num- mer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützenschüt- zen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser BedingungenBedin- gungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu haltenhal- ten; sie dürfen insbesondere • – nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt mitge- teilt werden, • – nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung Speiche- rung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen zusam- men mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement Besitz- element (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles EndgerätEnd- gerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Online- Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • – sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte Signatur- karte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung An- wendung für das Online- Online-Banking (z. B. Online-Banking-Banking- App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • – ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Online- Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer Teil- nehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Messenger- Dienst) weitergegeben werden und • – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online-Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahrenver- wahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen Per- sonen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet ver- wendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement Wissens- element (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online-Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TANmobileTAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer Telefonnum- mer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber ge- genüber einem von ihm aus- gewählten Zahlungsauslösedienst ausgewählten Zahlungsauslöse- dienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz Abs. 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer Teilneh- mer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser BedingungenBe- dingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht be- steht die Gefahr, dass das Online-Online Banking missbräuchlich verwendet verwen- det oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • nicht außerhalb des Online-Online Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, SignaturkarteSigna- turkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Online Banking und FingerabdrucksensorFinger abdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere insbeson- dere • sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahrenver- wahren, • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung Anwen- dung für das Online- Online Banking (z. B. Online-Online Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online-Online Banking (z. B. Online-BankingOnline Ban- king-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät Endge- rät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb au- ßerhalb des Online-Online Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiterge- geben werden und • muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung Akti- vierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung Anwen- dung für das Online- Online Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten an- sonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Online Banking des Teilnehmers aktivierenakti- vieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen dür- fen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Online Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werdenwer- den, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer ande- rer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Online Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig gleich- zeitig für das Online- Online Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TANmobileTAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer Telefon- nummer für das Online-Online Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst Konto- informationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen er- forderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer Kunde hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 3 Absatz 3 dieser BedingungenVerein- barungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking Internet- und Telebanking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 vergleiche Num- mer 4 und 4 5 dieser BedingungenVereinbarungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer Kunde vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PINX. XXX, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werdenwerden (ausgenommen sind die Abfrage der Telebanking PIN durch den Sprachcomputer im Telebanking System und die Abfrage von maximal 2 Stellen der Tele-banking PIN im Gespräch mit einem Kunden- betreuer), • nicht außerhalb des Online-Banking Internet- und Telebanking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Messenger Dienst) weitergegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking to go App und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit der TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard mit der TAN-Generator oder die Signaturkarte das mobile Endgerät vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät End- gerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. MobiltelefonSmartphone, Tablet) befindliche Anwendung befindlichen Anwendungen für das Online- Banking Internetbanking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-Banking to go App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online-Banking Internetbanking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-Banking to go App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers Kunden zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer Kunde den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN, Einmalpasswort) nicht außerhalb des Online-Banking Internetbanking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • muss hat der Teilnehmer, der Kunde von der Bank ING einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Banking) erhalten hatBesitzele- ments erhalten, muss er diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking Internetbanking des Teilnehmers Kunden aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. der Fingerabdruck des TeilnehmersKunden, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers Kunden für das Online-Banking Internetbanking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen mobi- len Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking Internetbanking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking Internet- banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. mobile- PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte SeinselementSeinselement (z. B. Fingerabdruck).
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 und 2 darf der Teilnehmer Kunde seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 2 Absatz 1 Sätze Satz 3 und 4 dieser BedingungenVereinbarungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer Kunde mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
(4) Einer Aufforderung per elektronischer Nachricht (z. B. E-Mail), einen damit übersandten Link zum (vermeintlichen) Internetbanking der ING anzuklicken und darüber persönliche Zugangsdaten einzugeben, darf nicht gefolgt werden.
(5) Anfragen außerhalb der von der ING zur Verfügung gestellten origi- nären Zugangswege zum Internet- und Telebanking, in denen nach vertraulichen Daten wie z. B. PIN und TAN gefragt wird, dürfen nicht beantwortet werden. Die Nutzung von Zahlungsauslösediensten und Kontoinformationsdiensten (gemäß § 1 Zahlungsdiensteaufsichts- gesetz) bleibt hiervon unberührt.
(6) Der Kunde hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Internetbanking sicherzustellen, dass auf dem verwendeten System handelsübliche Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) instal- liert sind und diese ebenso wie die verwendete System- und Anwen- dungssoftware regelmäßig aktualisiert werden.
Appears in 1 contract
Samples: Komfort Depot Geschäftsbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffentref- fen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich miss- bräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern vergleiche Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PINdas Online-Banking Passwort, sind geheim zu halten; , sie dürfen insbesondere • – nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt weiterge- geben werden, • – nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-E- Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden (z. B. Speicherung der PIN Spei- cherung des Online-Banking Passworts im Klartext im Computer Com- puter oder im mobilen Endgerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard Postbank Card mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles mo- biles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard Postbank Card mit TAN-Generator Gene- rator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützenschüt- zen, insbesondere • – sind die girocard Postbank Card mit TAN-Generator oder die Signaturkarte Signatur- karte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online-Banking (z. B. Online-Banking-Banking App, AuthentifizierungsAuthentifi- zierungs-App) nicht nutzen können, • – ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-Online- Banking App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät End- gerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter- gegeben werden und • – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung Akti- vierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung Anwen- dung für das Online- Online-Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten an- sonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet ver- wendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente Seins- elemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank ausgegebene zu verwendende Wissenselement (z. B. PINOnline-Banking Passwort) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online-Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TANmobileTAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer Telefonnum- mer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer zur Auslösung eines Zahlungsauftrags und zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausge- wählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze Satz 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen) ver- wenden.
Appears in 1 contract
Samples: Privat Girokonto
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen)wird.
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • – nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • – nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • – sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • – ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Sonderbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente Authentifizie rungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützenschüt zen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking OnlineBanking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern vergleiche Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • – nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • – nicht außerhalb des Online-Banking OnlineBanking in Textform (z. B. per E-MailEMail, Messenger-DienstMessengerDienst) weitergegeben weiter gegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- GeneratorTANGenerator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung Anwen dung für das Online-Banking OnlineBanking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator TANGenerator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • – sind die girocard mit TAN-Generator TANGenerator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers Teilneh mers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Banking OnlineBanking (z. B. Online-Banking-AppOnlineBankingApp, Authentifizierungs-AppAuthentifizierungsApp) nicht nutzen können, • – ist die Anwendung für das Online-Banking OnlineBanking (z. B. Online-Banking-AppOnlineBankingApp, Authentifizierungs-Authentifizierungs App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking OnlineBan king mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- MailEMail, Messenger-DienstMessengerDienst) weitergegeben weiter gegeben werden und • – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- BankingOnlineBanking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking OnlineBanking des Teilnehmers Teilneh mers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking OnlineBanking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen Perso nen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking OnlineBanking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking OnlineBanking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren mobileTANVerfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking OnlineBanking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren mobileTANVerfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking OnlineBanking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten Zahlungsauslösedienst ausgewählten Zahlungsauslöse dienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer Kunde hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 3 Absatz 3 dieser BedingungenVerein- barungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking Internet- und Telebanking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 vergleiche Nummer 4 und 4 5 dieser BedingungenVereinbarungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer Kunde vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PINX. XXX, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking und Fingerabdrucksensor) dient.insbesondere
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit der TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online-Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers aktivieren.insbesondere
(c) Seinselemente, wie z. B. der Fingerabdruck des TeilnehmersKunden, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers Kunden für das Online-Banking Internetbanking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking Internetbanking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking Internetbanking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.Wissenselement
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 und 2 darf der Teilnehmer Kunde seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 2 Absatz 1 Sätze Satz 3 und 4 dieser BedingungenVereinbarungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer Kunde mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
(4) Einer Aufforderung per elektronischer Nachricht (z. B. E-Mail), einen damit übersandten Link zum (vermeintlichen) Internetbanking der ING anzuklicken und darüber persönliche Zugangsdaten einzugeben, darf nicht gefolgt werden.
(5) Anfragen außerhalb der von der ING zur Verfügung gestellten origi- nären Zugangswege zum Internet- und Telebanking, in denen nach vertraulichen Daten wie z. B. PIN und TAN gefragt wird, dürfen nicht beantwortet werden. Die Nutzung von Zahlungsauslösediensten und
(6) Der Kunde hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Internetbanking sicherzustellen, dass auf dem verwendeten System handelsübliche Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) instal- liert sind und diese ebenso wie die verwendete System- und Anwen- dungssoftware regelmäßig aktualisiert werden.
Appears in 1 contract
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente Authentifizierungsinstrumente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern vergleiche Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. Wissenselemente (z.B. die PINPasswort), sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • – nicht mündlich (z. z.B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werdenwer- den, • – nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z. z.B. per E-Mail, ; Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. z.B. Speicherung der PIN des Passworts im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. z.B. girocard mit TAN- Generator, mobiles mo- biles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. z.B. mobiles mobi- les Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking und FingerabdrucksensorFinger- abdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. Besitzelemente (z.B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, ) sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. z.B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die eine etwaige auf dem mobilen Endgerät (z. z.B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung Anwen- dung für das Online- Online-Banking (z. z.B. Online-Banking-App, AuthentifizierungsAuthen- tifizierungs-App) nicht nutzen können, • – ist die eine etwaige Anwendung für das Online-Banking (z. z.B. Online-Online- Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät Endge- rät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. z.B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. z.B. TAN) nicht außerhalb außer- halb des Online-Online Banking mündlich (z. z.B. per Telefon) oder in Textform Text- form (z. z.B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung Aktivie- rung des Besitzelements (z. z.B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online-Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. z.B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking Ban- king nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen Per- sonen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichertge- speichert, ist für das Online-Online Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. z.B. PINPasswort) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile EndgerätGerät, mit dem die TAN empfangen wird werden (z. z.B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online-Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TANmobileTAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer Telefon- nummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst Konto- informationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen erfor- derlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente Authentifizie- rungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützenschüt- zen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern vergleiche Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • – nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • – nicht außerhalb des Online-Online Banking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung Anwen- dung für das Online-Online Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • – sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers Teilneh- mers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online- Online Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • – ist die Anwendung für das Online-Online Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-Authentifizierungs- App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking Online Ban- king mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben weiter gegeben werden und • – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Online Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Online Banking des Teilnehmers Teilneh- mers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Online Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen Perso- nen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Online Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Online Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Online Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten Zahlungsauslösedienst ausgewählten Zahlungsauslöse- dienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Geschäftsbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente Authentifizierungsele- mente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen2) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking der KSO missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen4).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • – nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • – nicht außerhalb des Online-Banking KSO in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- Generator, ein mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking KSO und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard mit TAN-Generator oder die Signaturkarte vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. MobiltelefonMobil- telefon) befindliche Anwendung für das Online- Banking den KSO (z. B. OnlineBW-Banking-App, AuthentifizierungsSecure-App) nicht nutzen können, • – ist die Anwendung für das Online-Banking den KSO (z. B. OnlineBW-Banking-App, AuthentifizierungsSecure-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers Teilneh- mers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • ) – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Online-Banking KSO mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Bankingden KSO) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer an- derer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking den KSO des Teilnehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online-Banking den KSO nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking den KSO genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichertgespei- chert, ist für das Online-Banking den KSO das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PINPIN in der Anwen- dung BW-Secure) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
Appears in 1 contract
Samples: Corporate Credit Card Agreement
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer Kunde hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 3 Absatz 3 dieser BedingungenVerein barungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking Internet und Telebanking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 vergleiche Nummer 4 und 4 5 dieser BedingungenVereinbarungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer Kunde vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PINX. XXX, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werdenwerden (ausgenommen sind die Abfrage der Telebanking PIN durch den Sprachcomputer im Telebanking System und die Abfrage von maximal 2 Stellen der Telebanking PIN im Gespräch mit einem Kundenbetreuer), • nicht außerhalb des Online-Banking Internet und Telebanking in Textform (z. B. per E-MailEMail, Messenger-Messenger Dienst) weitergegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- GeneratorTANGenerator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking to go App und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit TAN-Generator der TANGenerator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard mit TAN-Generator der TANGenerator oder die Signaturkarte das mobile Endgerät vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät End gerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. MobiltelefonSmartphone, Tablet) befindliche Anwendung befindlichen Anwendungen für das Online- Banking Internetbanking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-Banking to go App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online-Banking Internetbanking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-Banking to go App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers Kunden zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer Kunde den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN, Einmalpasswort) nicht außerhalb des Online-Banking Internetbanking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- MailEMail, Messenger-DienstMessengerDienst) weitergegeben werden und • muss hat der Teilnehmer, der Kunde von der Bank ING einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Banking) erhalten hatBesitzele ments erhalten, muss er diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking Internetbanking des Teilnehmers Kunden aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. der Fingerabdruck des TeilnehmersKunden, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers Kunden für das Online-Banking Internetbanking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking Internetbanking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking Internetbanking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PINmobilePIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselementgespei cherte Seinselement (z. B. Fingerabdruck).
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 und 2 darf der Teilnehmer Kunde seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 2 Absatz 1 Sätze Satz 3 und 4 dieser BedingungenVereinbarungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer Kunde mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
(4) Einer Aufforderung per elektronischer Nachricht (z. B. EMail), einen damit übersandten Link zum (vermeintlichen) Internetbanking der ING anzuklicken und darüber persönliche Zugangsdaten einzugeben, darf nicht gefolgt werden.
(5) Anfragen außerhalb der von der ING zur Verfügung gestellten origi nären Zugangswege zum Internet und Telebanking, in denen nach ver traulichen Daten wie z. B. PIN und TAN gefragt wird, dürfen nicht beant wortet werden. Die Nutzung von Zahlungsauslösediensten und Konto informationsdiensten (gemäß § 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) bleibt hiervon unberührt.
(6) Der Kunde hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Internetbanking sicherzustellen, dass auf dem verwendeten System handelsübliche Sicherheitsvorkehrungen (wie AntiVirenProgramm und Firewall) instal liert sind und diese ebenso wie die verwendete System und Anwen dungssoftware regelmäßig aktualisiert werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer Kunde hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 3 Absatz 3 dieser BedingungenVerein- barungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking Internet- und Telebanking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 vergleiche Num- mer 4 und 4 5 dieser BedingungenVereinbarungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer Kunde vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PINX. XXX, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werdenwerden (ausgenommen sind die Abfrage der Telebanking PIN durch den Sprachcomputer im Telebanking System und die Abfrage von maximal 2 Stellen der Telebanking PIN im Gespräch mit einem Kundenbetreuer), • nicht außerhalb des Online-Banking Internet- und Telebanking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Messenger Dienst) weitergegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. girocard mit TAN- TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online-Banking to go App und Fingerabdrucksensor) dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. die girocard mit der TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • sind die girocard mit der TAN-Generator oder die Signaturkarte das mobile Endgerät vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät End- gerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z. B. MobiltelefonSmartphone, Tablet) befindliche Anwendung befindlichen Anwendungen für das Online- Banking Internetbanking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-Banking to go App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online-Banking Internetbanking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-Banking to go App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers Kunden zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer Kunde den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN, Einmalpasswort) nicht außerhalb des Online-Banking Internetbanking mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E- E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • muss hat der Teilnehmer, der Kunde von der Bank ING einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online- Banking) erhalten hatBesitz- elements erhalten, muss er diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online-Banking Internetbanking des Teilnehmers Kunden aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. der Fingerabdruck des TeilnehmersKunden, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers Kunden für das Online-Banking Internetbanking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen mobi- len Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online-Banking Internetbanking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online-Banking Internet- banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PINmobilePIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte SeinselementSeins- element (z. B. Fingerabdruck).
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online- Banking genutzt werden.
(4) Die für das mobile-TAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online-Banking nicht mehr nutzt.
(5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 und 2 darf der Teilnehmer Kunde seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus- gewählten ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 2 Absatz 1 Sätze Satz 3 und 4 dieser BedingungenVereinbarungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer Kunde mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
(4) Einer Aufforderung per elektronischer Nachricht (z. B. E-Mail), einen damit übersandten Link zum (vermeintlichen) Internetbanking der ING anzuklicken und darüber persönliche Zugangsdaten einzugeben, darf nicht gefolgt werden.
(5) Anfragen außerhalb der von der ING zur Verfügung gestellten origi- nären Zugangswege zum Internet- und Telebanking, in denen nach ver- traulichen Daten wie z. B. PIN und TAN gefragt wird, dürfen nicht beant- wortet werden. Die Nutzung von Zahlungsauslösediensten und Konto- informationsdiensten (gemäß § 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) bleibt hiervon unberührt.
(6) Der Kunde hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Internetbanking sicherzustellen, dass auf dem verwendeten System handelsübliche Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) instal- liert sind und diese ebenso wie die verwendete System- und Anwen- dungssoftware regelmäßig aktualisiert werden.
Appears in 1 contract