Sorgfaltspflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde und der Karteninhaber werden die bp Tankkarten vor unberechtigtem Zugriff schützen. Die physische bp Tankkarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren und zu verwenden, um zu verhindern, dass sie abhandenkommt und/oder missbräuchlich genutzt wird. Unmittelbar nach Erhalt der bp Tankkarte haben der Kunde und der Karteninhaber alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die bp Tankkarte, etwaige PINs der bp Tankkarten und etwaige mit der virtuellen bp Tankkarte zu nutzenden Apps gegen unberechtigten Zugriff zu schützen. 11.2 Insbesondere gilt: (a) Unterschrift: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die als Karteninhaber vorgesehene Person unverzüglich die physische bp Tankkarte an der dafür vorgesehenen Stelle unterzeichnet. Bei einer fahrzeugbezogenen bp Tankkarte muss das Unterschriftsfeld mit dem behördlichen Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs ausgefüllt werden. (b) Geheimhaltung der PINs und Kennwörter: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass nur die vom Kunden als Karteninhaber vorgesehenen Personen Kenntnis von den PINs und dem Kennwort erlangen. Eine PIN darf insbesondere nicht auf der bp Tankkarte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit der bp Tankkarte oder im Fahrzeug des Kunden aufbewahrt werden. Dem Kunden ist bekannt, dass jeder, der im Besitz der bp Tankkarte ist und die PIN bzw. das Kennwort kennt, Leistungen bei Akzeptanzstellen zu Lasten des Kunden in Anspruch nehmen kann. Dies gilt auch, wenn die bp Tankkarte des Kunden kopiert wird und die kopierte Karte mit der PIN eingesetzt wird, da für diesen Fall vermutet wird, dass eine Sorgfaltspflichtverletzung des Kunden jedenfalls bei der Aufbewahrung der PIN vorlag. Die kopierte bp Tankkarte wird in diesem Fall ebenfalls als bp Tankkarte des Kunden behandelt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, vorgenannte Vermutung zu entkräften.
Sorgfaltspflichten des Kunden. 11.1 Der Kunde und der Karteninhaber werden die bp Tankkarten vor unberechtigtem Zugriff schützen. Die physische bp Tankkarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren 11. Customer's duty of care 11.1 The customer and the Cardholder shall protect the bp Fuel Cards against unauthorised access. All due care shall be exercised in using and safekeeping the
Sorgfaltspflichten des Kunden. Der Kunde hat das Elektrofahrzeug auf dem Stellplatz vor der Ladestation ordnungsgemäß abzustellen. Die Ladeinfrastruktur ist so zu nutzen, dass keine Schä- den entstehen und Dritte nicht gefährdet werden. Insbesondere hat der Kunde - vor jedem Vorgang das Ladekabel auf Beschädigungen zu prüfen. Im Falle einer Beschädigung des Ladekabels darf dieses keinesfalls verwendet werden. - das Elektroauto so abzustellen, dass eine sichere Verbindung zur Ladestation hergestellt werden kann. Ein „Spannen“ des Ladekabels unter Ausnutzung der vollen Länge des Kabels ist jedenfalls untersagt. - die berechtigten Interessen Dritter zu wahren. Weder das Elektrofahrzeug noch das Ladekabel dürfen für Dritte eine Behinderung oder Gefahr darstellen.
Sorgfaltspflichten des Kunden. 18.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte zu schützen. Er muss das Passwort regelmässig ändern, insbesondere aber bei Kenntnis oder Verdacht einer Verwendung oder Kenntnisnahme durch Unbefugte. Der Kunde haftet für Risiken, die sich aus einer missbräuchlichen Verwendung der den Bevollmächtigten ausgehändigten Identifikationsmerkmale (Benutzer-ID und Passwort) ergeben. Der Kunde muss den Zugang über den Schalter «Abmelden» auf dem e-Services- Portal trennen, um vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
18.2 Bei Weitergabe der Zugriffsdaten ist zwingend das Dokument "Vereinbarung betreffend Einsichtnahme in Daten über CIS- online" anzuwenden. Formular Downloaden unter: xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/xxx/xxxxxxxx/xxxxx/xxx/xxxxx ncenter/eservices/de/Formular_Drittberechtigung.pdf.sbbdownlo ad.pdf
Sorgfaltspflichten des Kunden. 7.1 Der Kunde darf die Bluecode App ausschließlich selbst nutzen und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen. Die Bluecode App darf weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen bzw. zur Nutzung über- lassen werden.
7.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN, siehe oben Ziffer 2.3) erlangt. Eine Weitergabe der PIN an Dritte ist nicht zulässig. Denn jede Person, die die PIN kennt und das Smartphone in den Händen hält, kann für den Kunden Zahlungsaufträge erteilen. Insbesondere ist Folgendes zum Schutz der PIN zu beachten:
(a) Bei der Eingabe der PIN beim Händler ist darauf zu achten, dass Dritte diese nicht einsehen können. Ebenso dürfen die Bezahlcodes auf dem Smartphone nicht fotografiert oder auf sonstigem Weg an Dritte weiter übermittelt werden. Ausgenommen davon ist die Vorlage des Bezahlcodes beim Kassenpersonal im Zuge des Bezahlvorgan- ges.
(b) Die PIN darf nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden.
(c) Bei Eingabe der PIN ist sicherzustellen, dass andere Personen diese nicht ausspähen können.
(d) Die PIN darf nicht per E-Mail oder mit anderen Telekommunikations- mitteln weitergegeben werden.
(e) Die PIN darf nicht auf dem Smartphone gespeichert oder zusammen mit dem Smartphone verwahrt werden.
7.3 Der Kunde muss die jeweils mitgeteilten Sicherheitshinweise der Sparkasse betreffend Bluecode sowie diejenigen des Anbieters der Blue- code App (d. h. Sicherheitshinweise der Secure Payment Technologies GmbH, der Blue Code International AG bzw. der ggf. an deren Stelle tre- tenden Unternehmen) beachten, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software.
7.4 Soweit dem Kunden Daten aus seinem Zahlungsauftrag (z. B. Betrag und Name des Zahlungsempfängers) im Rahmen der Bluecode App zur Bestätigung angezeigt werden (siehe Ziffer 3.5), ist der Kunde verpflich- tet, vor der Bestätigung die Übereinstimmung der angezeigten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten zu prüfen. Bei Feststellung von Abweichungen ist die Transaktion abzubrechen. Der Kunde ist nicht davon befreit, Kontoauszüge bzw. Rechnungsabschlüsse für das Giro- konto zu prüfen, über das die mittels Bluecode getätigten Zahlungen abgerechnet werden. In der Vergangenheit getätigte Transaktionen kann der Kunde den Kontoauszügen dieses Girokontos entnehmen.
7.5 Das Betriebssystem des Smartphones, mit dem die Bluecode App verwendet wird, ist ebenso wie die Bluecode App selbst jeweils auf ...
Sorgfaltspflichten des Kunden. Den Kunden treffen die in Punkt 10. der Besonderen Geschäftsbedingungen genannten Sorgfaltspflichten; auf die Verpflich- tung zu deren Einhaltung wird hingewiesen.
Sorgfaltspflichten des Kunden. Der Kunde ist im eigenen Interesse verpflichtet, das mobile Endgerät, mit dem die Blue Code App(s) genutzt werden kann (können), sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Vor Weitergabe des mobilen Endgerätes an dritte Personen, hat der Kunde die Blue Code App(s) zu deregistrieren. Die PIN ist geheim zu halten, sie darf niemanden, insbesondere auch nicht Mitarbeitern des Kreditinstitutes bekannt gegeben werden und nicht am mobilen Endgerät abgespeichert werden. Bei der Verwendung der PIN ist darauf zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht wird. Ebenso dürfen die Bezahlcodes bzw. Zahlen-Codes auf dem mobilen Endgerät nicht eingesehen, fotografiert oder auf sonstigem Weg an Dritte weiter übermittelt werden. Ausgenommen davon ist die Präsentation des Bezahlcodes oder Zahlen-Codes vor dem Kassenpersonal sowie die Übertragung des Bezahlcodes an einen Automaten jeweils im Zuge des Bezahlvorganges.
Sorgfaltspflichten des Kunden. (1) Die Autorisierung und Authentifizierung erfolgt über die von der Bank für das Online- Banking zur Verfügung gestellten Authentifizierungsinstrumente. Es gelten insofern ins- besondere die Sorgfaltspflichten gemäß Ziffer 7. der Bedingungen für die Teilnahme am Online-Banking.
(2) Der Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise auf der Internetseite der Bank zum Online-Banking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz des eingesetzten Kunden- systems beachten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, in eigener Verantwortung die Sicher- heitshinweise der Anbieter des von ihm eingesetzten Kundensystems zu beachten (zum Beispiel Installation von Sicherheitsupdates für Systemsoftware).
Sorgfaltspflichten des Kunden. 1. Der Kunde haftet für die Einhaltung der geltenden technischen Bestimmungen hinsichtlich des Fahrzeugs und des Ladekabels. Dies gilt ebenso für die Einhaltung sämtlicher elektrotechnischen Schutzvorschriften.
2. Die Auswahl einer Ladestation mit dem für das Elektrofahrzeug passenden Steckertyp und geeigneter Leistung obliegt dem Kunden. Zur Durchführung eines Ladevorgangs hat der Kunde das Elektrofahrzeug auf dem Stellplatz ordnungsgemäß abzustellen, ohne dass Dritte an der Nutzung weiterer Ladesäulen am Standort oder durch das Ladekabel behindert werden. Allfällige Anweisungen an der jeweiligen Ladestation sind vom Kunden ebenfalls zu befolgen. Der Kunde verpflichtet sich die E-Ladestationen möglichst schonend zu behandeln, ohne Dritte zu gefährden oder Schäden an der Ladestation zu verursachen, und nach Beendigung der Ladung den Ladeplatz so schnell wie möglich zu verlassen, um auch anderen Kunden die Nutzung des jeweiligen Ladeplatzes zu ermöglichen. Jedenfalls nicht gestattet ist der Verbleib des Elektrofahrzeuges an der E-Ladestation nach Abstecken des Ladekabels.
3. Im Falle von widerrechtlicher Nutzung der E-Ladesäulen, hat der Kunde der EKG den ihr hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
4. Die Kundenkarte bzw. Zugangsdaten zur App sind vom Kunden sicher zu verwahren. Der Verlust bzw. Diebstahl der Kundenkarte bzw. Zugangsdaten zur App sind der EKG unter xxxxxx@xxx.xx bzw. der Telefonnummer 0000 000-000 unverzüglich nach Kenntnis bekanntzugeben. Für allfälligen Missbrauch der Kundenkarte oder App durch Verlust, Diebstahl oder Überlassung an Dritte und daraus entstehenden Schaden haftet der Kunde. Allfällige Gebühren für die Sperre der Kundenkarte/App bzw. der Ausstellung einer Ersatzkarte sind dem gültigen Tarifblatt zu entnehmen.
Sorgfaltspflichten des Kunden. 3.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Legitimationsmittel (vgl. Ziff. 1.1) von den Benutzern geheimgehalten werden und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte geschützt sind. Insbeson- dere dürfen Passwörter nach ihrer Änderung (Ziff. 1.2) nicht aufgezeich- net oder ungeschützt auf dem Endgerät abgelegt werden. Der Kunde
3.2 Besteht Anlass zur Befürchtung, dass unberechtigte Drittpersonen Kenntnis von einem unter Ziff. 1.1 genannten Legitimationsmittel gewon- nen haben, so ist das betroffene Legitimationsmittel zu wechseln.
3.3 Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der – auch miss- bräuchlichen – Verwendung seiner oder der Legitimationsmittel der Benutzer ergeben.