Common use of Schutz der Authentifizierungselemente Clause in Contracts

Schutz der Authentifizierungselemente. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Online Banking nur über die von der Bank gesondert mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanäle (z. B. Internetadresse) herzustellen. Zur Auslösung eines Zahlungsauftrags und zum Abruf von Informa- tionen über ein Zahlungskonto kann der Teilnehmer die technische Verbindung zum Online Banking auch über einen Zahlungsaus- lösedienst beziehungsweise einen Kontoinformationsdienst (siehe Nummer 1 Absatz 1 Satz 3) herstellen.

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Samples: b2b.dab-bank.de, www.aad-fondsdiscount.de, b2b.dab-bank.de