Schutz vor Malware. Der Lieferant wird alle Leistungen und Datenträger bzw. elektronisch (z.B. per E-Mail oder Datentransfer) übermittelte Leistungen vor deren Erbringung bzw. Nutzung nach dem Stand der Technik durch Test- und Analyseverfahren auf Schadprogramme (z.B. Trojaner, Viren, Spyware) untersuchen. Datenträger, auf denen Schadsoftware festgestellt wird, dürfen nicht genutzt werden. Der Anbieter wird den Besteller unverzüglich informieren, wenn er feststellt, dass der Kunde durch Schadsoftware kompromittiert ist. Die gleichen Verpflichtungen gelten für alle Formen der elektronischen Kommunikation.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Schutz vor Malware. Der Lieferant Auftragnehmer wird alle Leistungen und Datenträger bzw. elektronisch (z.B. per E-Mail oder Datentransfer) übermittelte Leistungen vor deren Erbringung Er- bringung bzw. Nutzung nach dem Stand der Technik durch Test- und Analyseverfahren Ana- lyseverfahren auf Schadprogramme (z.B. Trojaner, Viren, Spyware) untersuchenuntersu- chen. Datenträger, auf denen Schadsoftware festgestellt wird, dürfen nicht genutzt werden. Der Anbieter wird den Besteller Kunden unverzüglich informieren, wenn er feststellt, dass der Kunde durch Schadsoftware kompromittiert ist. Die gleichen Verpflichtungen gelten für alle Formen der elektronischen Kommunikation.
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