Common use of Schweizer Wertpapierkonten Clause in Contracts

Schweizer Wertpapierkonten. Folgende Wertpapierkonten des Clearing-Mitglieds bei der SIX SIS AG, Schweiz („SIX SIS“) nach Schweizer Recht: (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein „Schweizer Pfanddepot“ zum Zwecke der Gewährung von: ◼ Elementary Proprietary Margin oder Elementary Omnibus Margin gemäß der Wertbasierten Zuordnung (falls anwendbar) oder ◼ Elementary Proprietary Margin in Verbindung mit der Gegenstandsbasierten Zuordnung (falls anwendbar)) (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein „Schweizer Elementary Omnibus Pfanddepot“ zum Zwecke der Gewährung von Elementary Omnibus Margin (mit Ausnahme von Omnibus Margin für CASS-Transaktionen) gemäß der Gegenstandsbasierten Zuordnung) (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein „Xxxxxxxxx XXXX Net Omnibus Pfanddepot“ zum Zwecke der Gewährung von Net Omnibus Margin für CASS- Transaktionen) (das „Schweizer Ausfallfonds Pfanddepot“ zum Zwecke der Bereitstellung von Beiträgen in der Form von Wertpapieren zum Ausfallfonds gemäß den Allgemeinen Clearing-Bestimmungen) (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein „Schweizer Clearing-Agenten Pfanddepot“ zum Zwecke der Bereitstellung von Beiträgen in der Form von Wertpapieren zum Ausfallfonds gemäß den Allgemeinen Clearing-Bestimmungen und den Basis-Clearing-Mitglied Bestimmungen in seiner Eigenschaft als Clearing Agent)

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Schweizer Wertpapierkonten. Folgende Wertpapierkonten des Clearing-Mitglieds bei der SIX SIS AG, Schweiz („SIX SIS“) nach Schweizer Recht: (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein „Schweizer Pfanddepot“ zum Zwecke der Gewährung von: ◼ Elementary Proprietary Margin oder Elementary Omnibus Margin gemäß der Wertbasierten Zuordnung (falls anwendbar) oder ◼ Elementary Proprietary Margin in Verbindung mit der Gegenstandsbasierten Zuordnung (falls anwendbar)) (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein „Schweizer Elementary Omnibus Pfanddepot“ zum Zwecke der Gewährung von Elementary Omnibus Margin (mit Ausnahme von Omnibus Margin für CASS-Transaktionen) gemäß der Gegenstandsbasierten Zuordnung) (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein „Xxxxxxxxx XXXX Net Omnibus Pfanddepot“ zum Zwecke der Gewährung von Net Omnibus Margin für CASS- Transaktionen) (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein „Schweizer ICM SK Pfanddepot“ zum Zwecke der Gewährung von Margin für ICM SK-Transaktionen (mit Ausnahme von Margin für ICM SK CASS-Transaktionen)) (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein „Schweizer ICM SK CASS Pfanddepot“ zum Zwecke der Gewährung von Margin für ICM SK CASS-Transaktionen) (das „Schweizer Ausfallfonds Pfanddepot“ zum Zwecke der Bereitstellung von Beiträgen in der Form von Wertpapieren zum Ausfallfonds gemäß den Allgemeinen Clearing-Bestimmungen) (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein „Schweizer Clearing-Agenten Pfanddepot“ zum Zwecke der Bereitstellung von Beiträgen in der Form von Wertpapieren zum Ausfallfonds gemäß den Allgemeinen Clearing-Bestimmungen und den Basis-Clearing-Mitglied Bestimmungen in seiner Eigenschaft als Clearing Agent)

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Schweizer Wertpapierkonten. Folgende Wertpapierkonten des Clearing-Mitglieds bei der SIX SIS AG, Schweiz („SIX SIS“) nach Schweizer Recht: (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein „Schweizer Pfanddepot“ zum Zwecke der Gewährung von: ◼ Elementary Proprietary Margin oder Elementary Omnibus Margin gemäß der Wertbasierten Zuordnung (falls anwendbar) oder ◼ Elementary Proprietary Margin in Verbindung mit der Gegenstandsbasierten Zuordnung (falls anwendbar)) […] (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein „Schweizer Elementary Omnibus Pfanddepot“ zum Zwecke der Gewährung von Elementary Omnibus Margin (mit Ausnahme von Omnibus Margin für CASS-Transaktionen) gemäß der Gegenstandsbasierten Zuordnung) (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein „Xxxxxxxxx XXXX Schweizer Net Omnibus Pfanddepot“ zum Zwecke der Gewährung von Net Omnibus Margin für CASS- TransaktionenMargin) (das „Schweizer Ausfallfonds Clearing-Fonds Pfanddepot“ zum Zwecke der Bereitstellung von Beiträgen in der Form von Wertpapieren zum Ausfallfonds Clearing-Fonds gemäß den Allgemeinen Clearing-Bestimmungen) (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein „Schweizer Clearing-Agenten Pfanddepot“ zum Zwecke der Bereitstellung von Beiträgen in der Form von Wertpapieren zum Ausfallfonds Clearing-Fonds gemäß den Allgemeinen Clearing-Bestimmungen und den Basis-Clearing-Mitglied Bestimmungen in seiner Eigenschaft als Clearing Agent)) […]

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Schweizer Wertpapierkonten. Folgende Wertpapierkonten oder Wertpapierunterkonten des Clearing-Mitglieds bei der SIX SIS AG, Schweiz ("SIX SIS") nach Schweizer Recht: (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein "Schweizer Pfanddepot" zum Zwecke der Gewährung von: Elementary Proprietary Margin oder Elementary Omnibus Margin gemäß der Wertbasierten Zuordnung (falls anwendbar) oder Elementary Proprietary Margin in Verbindung mit der Gegenstandsbasierten Zuordnung (falls anwendbar)) (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein "Schweizer Elementary Omnibus Pfanddepot" zum Zwecke der Gewährung von Elementary Omnibus Margin (mit Ausnahme von Omnibus Margin für CASS-Transaktionen) gemäß der Gegenstandsbasierten Zuordnung) (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein „Xxxxxxxxx XXXX "Schweizer Net Omnibus Pfanddepot" zum Zwecke der Gewährung von Net Omnibus Margin für CASS- TransaktionenMargin) (das "Schweizer Ausfallfonds Clearing-Fonds Pfanddepot" zum Zwecke der Bereitstellung von Beiträgen in der Form von Wertpapieren zum Ausfallfonds Clearing-Fonds gemäß den Allgemeinen Clearing-Clearing- Bestimmungen) (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein „Schweizer Clearing-Agenten Pfanddepot“ zum Zwecke der Bereitstellung von Beiträgen in der Form von Wertpapieren zum Ausfallfonds gemäß den Allgemeinen Clearing-Bestimmungen und den Basis-Clearing-Mitglied Bestimmungen in seiner Eigenschaft als Clearing Agent)

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Samples: Muster Sicherheitentreuhandvertrag Und Verpfändungs Und Abtretungsvertrag

Schweizer Wertpapierkonten. Folgende Wertpapierkonten oder Wertpapierunterkonten des Clearing-Mitglieds bei der SIX SIS AG, Schweiz ("SIX SIS") nach Schweizer Recht: (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein "Schweizer Pfanddepot" zum Zwecke der Gewährung von: Elementary Proprietary Margin oder Elementary Omnibus Margin gemäß der Wertbasierten Zuordnung (falls anwendbar) oder Elementary Proprietary Margin in Verbindung mit der Gegenstandsbasierten Zuordnung (falls anwendbar)) (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein "Schweizer Elementary Omnibus Pfanddepot" zum Zwecke der Gewährung von Elementary Omnibus Margin (mit Ausnahme von Omnibus Margin für CASS-Transaktionen) gemäß der Gegenstandsbasierten Zuordnung) (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein „Xxxxxxxxx XXXX "Schweizer Net Omnibus Pfanddepot" zum Zwecke der Gewährung von Net Omnibus Margin für CASS- TransaktionenMargin) (das "Schweizer Ausfallfonds Clearing-Fonds Pfanddepot" zum Zwecke der Bereitstellung von Beiträgen in der Form von Wertpapieren zum Ausfallfonds Clearing-Fonds gemäß den Allgemeinen Clearing-Bestimmungen) (jedes hier bezeichnete Konto (falls vorhanden) ein „Schweizer Clearing-Agenten Pfanddepot“ zum Zwecke der Bereitstellung von Beiträgen in der Form von Wertpapieren zum Ausfallfonds gemäß den Allgemeinen Clearing-Bestimmungen und den Basis-Clearing-Mitglied Bestimmungen in seiner Eigenschaft als Clearing Agent)

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