Schwimmunterricht Musterklauseln

Schwimmunterricht. Schwimmunterricht gegen Gebühr darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Stadt Stadtbergen erteilt werden.
Schwimmunterricht. 3.1 Schwimmunterricht pro Kursus (Kurs: 10 Stunden, incl. Eintritt) 70,00 Dieser Tarif wird ab 01.01.2019 angewandt. Von diesem Zeitpunkt an verliert der Tarif vom 01.01.2014 seine Gültigkeit. (1) Während der durch Aushang ausgewiesenen Badezeiten ist jede Person im Rahmen dieser Ordnung berechtigt, die Badeeinrichtungen zu benutzen. Die Stadt behält sich jedoch vor, die Badeeinrichtungen aus besonderen Anlässen vorübergehend zu schließen oder die Badezeiten abweichend festzulegen. (2) Der Zutritt ist nicht gestattet: a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, b) Personen, die Tiere mit sich führen, c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung vom Hallenbadpersonal gefordert werden) oder an offenen Wunden leiden oder bei denen mit einem krankheitsbedingten plötzlichen Bewusstseinsverlust gerechnet werden muss. (3) Kinder unter sechs Jahren sind nur in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener benutzungsberechtigt § 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die Benutzung der städtischen Bäder • Südbad / Hallenbad, Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx • Nordbad / Hallenbad, Leopoldstr. 50 – 58, 00000 Xxxxxxxx • Westbad / Hallenbad, Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx • Freibad Stockheide, Xxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxxxx durch Einzelpersonen während der öffentlichen Badezeiten. § 2 Zweck der Bäder Die Stadt Dortmund unterhält die in § 1 genannten Badeeinrichtungen zu gemeinnützigen Zwecken, insbesondere zur Förderung der Gesundheitspflege, zur Erholung und sportlichen Betätigung der Bevölkerung. § 3 Benutzungsrecht (1) Während der durch Aushang ausgewiesenen Badezeiten ist jede Person im Rahmen dieser Ordnung berechtigt, die Badeeinrichtungen zu benutzen. Die Stadt behält sich jedoch vor, die Badeeinrichtungen aus besonderen Anlässen vorübergehend zu schließen oder die Badezeiten abweichend festzulegen. (2) Der Zutritt ist nicht gestattet: a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, b) Personen, die Tiere mit sich führen, c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung vom Hallenbadpersonal gefordert werden) oder an offenen Wunden leiden oder bei denen mit einem krankheitsbedingten plötzlichen Bewusstseinsverlust gerechnet werden muss. (3) Kinder unter sechs Jahren sind nur in Begleitung und unter Auf...
Schwimmunterricht. 3.1 Schwimmunterricht pro Kursus 70,00 € (Kurs: 10 Stunden, incl. Eintritt)
Schwimmunterricht. 3.1 Schwimmunterricht pro Kursus 70,00 € (Kurs: 10 Stunden, incl. Eintritt) Preis erhöht Preis erhöht Preis erhöht Preis erhöht Preis erhöht Preis niedriger Preis erhöht Aufgrund der §§ 7, 41 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07. 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) und der §§ 4 und 0 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx xxx Xxxx Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxx (XXX) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung vom 13.12.2018 folgende Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen der Stadt Dortmund beschlossen: (1) Diese Satzung regelt die Benutzung aller von der Stadt Dortmund betriebenen Sport- und Badeanlagen durch die in § 2 genannten Nutzungsberechtigten. (2) Für die Benutzung der Bäder durch Einzelpersonen gilt eine besondere Benutzungs- und Entgeltordnung. § 2 Nutzungsberechtigte und Nutzungsarten (1) Nutzungsberechtigt sind alle Personengruppen und juristischen Personen, deren Mitglieder sich sportlich betätigen wollen. Bevorzugt berücksichtigt werden Schulen, Sportverbände, Sportvereine, die dem StadtSportBund Dortmund angehören, als jugendpflegerisch oder jugendfördernd anerkannte Organisationen sowie Xxxxxx von Tageseinrichtungen für Kinder. (2) Eine Nutzung zu nichtsportlichen Zwecken ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmsweise können Sonderveranstaltungen gestattet werden, z.B. Festveranstaltungen, Musikveranstaltungen, Veranstaltungen von politischen Parteien, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften oder karitativen Verbänden. Einzelheiten sind durch den Abschluss eines Nutzungsvertrages zu regeln. (3) Innerhalb der Schulferien und in sonstigen schulfreien Zeiten können als jugendpflegerisch oder jugendfördernd anerkannten Organisationen Sport-, Turn- und Gymnastikhallen zu Übernachtungszwecken zur Verfügung gestellt werden, wenn die Nutzung im Zusammenhang mit einer Veranstaltung steht, die kulturellen, sportlichen Zwecken oder der Bildungsförderung dient und sonst im öffentlichen Interesse liegt und schulische Belange nicht beeinträchtigt werden.

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  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) 9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitrags- rechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versi- cherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A1 Ziff. 9.1 bis zu den vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. 9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für (1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; (3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.

  • Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  • Schweigepflicht Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach einer Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses. Ausgenommen hiervon sind Umstände, die aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls einer Behörde mitgeteilt werden müssen.

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Sie können Ihr Recht gegenüber Ihrer Bank geltend machen. Zudem können Sie sich auch an den Herausgeber wenden. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG).

  • Geheimhaltung, Datenschutz 1. Alle durch den Auftraggeber zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen insbes. auch Marktdaten, Entwicklungen und Eigenschaften von Produkten sowie Kundenbeziehungen sind, sofern sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Auftragnehmers nur solchen Personen bekannt gemacht werden, die sie zur Auftragserfüllung benötigen und ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind. 2. Auf Anforderung des Auftraggebers sind alle von ihm stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) unverzüglich und vollständig an ihn zurückzugeben oder zu vernichten. 3. Erzeugnisse, die nach vom Auftraggeber entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach seinen vertraulichen Angaben oder mit seinen Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen angefertigt sind, dürfen vom Auftragnehmer weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder geliefert werden. 4. Überlassene Gegenstände, wie Zeichnungen, Muster oder andere Vorlagen wie Modelle, Werkzeuge, Dias, Reinzeichnungen etc. bleiben Eigentum des Auftraggebers und dürfen ohne seine Einwilligung Dritten nicht zugänglich gemacht werden; sie sind dem Auftraggeber nach Erledigung des Auftrages unaufgefordert zurückzugeben. 5. Der Auftraggeber behält sich alle Rechte an solchen Informationen, Erzeugnissen und überlassenen Gegenständen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Marken etc.) vor. 6. Beim Zugriff auf personenbezogene Daten sind die geltenden Datenschutzvorschriften, z.B. die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) einzuhalten. 7. Der Auftragnehmer versichert ausdrücklich, dass er angemessene technische und organisatorische Maßnahmen und andere Schutzmaßnahmen für die ordnungsgemäße Sicherheit aller Informationen oder Daten des Auftraggebers implementiert und unterhält. 8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber so schnell wie möglich über einen Cyber- Sicherheits- Vorfall, der den Zugang zu Daten oder Informationen des Auftraggebers betrifft, zu informieren, in jedem Fall aber innerhalb von 12 Stunden nachdem der Auftragnehmer den Cyber- Sicherheits-Vorfall entdeckt. 9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten und schadlos zu stellen, sofern diese durch Informations- oder Cyber-Sicherheitsvorfälle des Informations- systems des Auftragnehmers verursacht wurden. Der Auftragsnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Datenverluste, -beschädigungen und sonstige Schäden, die durch Informations- oder Cyber- Sicherheitsvorfälle des Informationssystems des Auftragnehmers sowie Dummheit, Falschbedienung, Vorsatz verursacht wurden.

  • Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx-Xxxxxx Telefon: 0000 000 0000, Fax: 0000 000 0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxx-xxxxxx.xx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

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