Nutzungszeiten Musterklauseln

Nutzungszeiten. Die Electronic Banking-Nutzungszeiten sind im Internet auf der Homepage der VKB-Bank unter xxx.xxx-xxxx.xx bzw xxx.xxx.xx angeführt. Eine aus- nahmslose Verfügbarkeit des Systems kann jedoch von der VKB-Bank nicht gewährleistet werden. Die VKB-Bank informiert den Verfüger im Vorhinein, in der Regel mittels Banknachricht, E-Mail oder auf der Homepage der VKB- Bank unter xxx.xxx-xxxx.xx bzw xxx.xxx.xx über wartungsbedingte Ein- schränkungen, Abschaltungen und Änderungen der Nutzungszeit, wobei zwischen 00:00 Uhr und 05:00 Uhr (MEZ) auch unangekündigte Wartungs- arbeiten durchgeführt werden können. In Zeiten, in denen das Rechenzen- trum nicht besetzt ist, kann bei einem Ausfall der IT keine Systembetreuung vorgenommen werden.
Nutzungszeiten. Generell stehen die Dienste 24 Stunden, 7 Tage die Woche zur Verfügung. Jedoch sichert C&P die Verfügbarkeit nur zu den genannten Nutzungszeiten zu. Diese sind für die einzelnen Rechenzentrumsstandorte gesondert ausgewiesen.
Nutzungszeiten. 2.1. Liegeplätze werden für Dauerlieger, Gastlieger und Tageslieger vergeben. Abweichende individuelle Vereinbarungen zwischen der Rügener Hafen- und Touristik GmbH und seinen Gästen sind ausdrücklich zulässig. a) Als Dauerlieger werden Anlieger bezeichnet, die den Hafen ständig und zwar länger als ein Jahr nutzen. b) Gastlieger sind Anlieger, die den Hafen bis zu einem Jahr benutzen. Tageslieger nutzen den Hafen nicht länger als 14 Tage. 2.2. Dauerliegeplätze verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertragspartner der Verlängerung nicht ausdrücklich schriftlich bis zum 30.09 des laufenden Jahres widerspricht.
Nutzungszeiten. 2.2.1 Den Benutzern stehen die Sporthallen in der Regel zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Schulen Montag - Xxxxxxx 07.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung Sportvereine Montag - Xxxxxxx 17.00 - 22.30 Uhr Samstag - Sonntag 08.00 - 22.30 Uhr Die Veranstaltungsräume der Sporthallen ste- hen Nutzern bis 24 Uhr zur Verfügung. Kulturelle und sonstige Veranstaltungen sind grundsätzlich mit der Stadt Markranstädt bzw. dem Verwalter abzustimmen. Sonstige Benutzung erfolgt grundsätzlich nur nach Vereinbarung.
Nutzungszeiten. 3.1 Die Nutzungszeiten werden durch die Gemeinde Schöneiche bei Berlin, vertreten durch den Bürgermeister, festgelegt und öffentlich bekannt gemacht. 3.2 Die Benutzung über einen längeren Zeitraum in der Regel ein Schuljahr, ist rechtzeitig jährlich bis 31. Mai eines Jahres schriftlich bei der Gemeinde zu beantragen. 3.3 Die Benutzung über einen kürzeren Zeitraum oder für einen Termin ist rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor der geplanten Nutzung, schriftlich bei der Gemeinde zu beantragen. 3.4 Die Benutzungsordnung ist zu beachten.
Nutzungszeiten. 5.1 Die Raumnutzung beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Bereitstellung des Raumes und umfasst auch die Vorbe- reitungszeiten für Aufbau, Dekoration, Soundcheck etc. Die Ausführung von Auf- und Abbauarbeiten im Rahmen von Nebenleistungen durch den Vermieter hat keinen Einfluss auf diese Definition der Raumnutzungszeit. 5.2 Ist die tatsächliche Raumnutzungszeit kürzer als die in der Preisliste für den Basispreis zugrunde gelegte Raumnutzungsdauer (Preis für Nutzung bis zu ... Stunden), berechtigt dies nicht zu einer Minderung des vereinbarten Mietpreises. 5.3 Mit Ende der vertraglich vereinbarten Mietzeit ist die Mietsache vom Mieter im geräumten Zustand zurückzugeben. Einer gesonderten Aufforderung zum Verlassen der Räume bedarf es nicht. Eine stillschweigende Verlängerung des Nutzungsverhältnisses, insbesondere die Rechtsfolgen des § 545 BGB, werden ausgeschlossen auch ohne dass es eines dahingehenden Widerspruchs bedarf. 5.4 Vom Mieter oder in seinem Auftrag von Dritten während der Mietdauer eingebrachte Gegenstände, Einbauten, Aufbauten und ähnliches sind vom Mieter bis zum Mietende restlos zu entfernen und der alte Zustand wiederherzustellen. Nach Ablauf der Mietzeit können die Gegenstände zu Lasten des Mieters kostenpflichtig entfernt werden. 5.5 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Mietsache in der Regel unmittelbar nach Ablauf der im Mietvertrag festgelegten Mietzeit für andere Veranstaltungen benötigt wird. Wird die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter in jedem Fall eine der Miete entsprechende Nutzungsentschädigung als Mindestschaden zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen verspäteter Rückgabe der Mietsache bleibt vorbehalten. 5.6 Der Mieter kann keine Rechte daraus ableiten oder Einwände dagegen erheben, dass gleichzeitig oder zeitnah zu seiner Veranstaltung andere - auch ähnliche oder gleichartige Veranstaltungen - in den Räumlichkeiten des Vermieters stattfinden.
Nutzungszeiten. Alle Preise gelten zu jeder Zeit (montags bis sonntags jeweils 00:00 Uhr – 24:00 Uhr) soweit nicht abweichend bei den jeweiligen Leistungen angegeben.
Nutzungszeiten. Alle Räume können von Montag bis Xxxxxxx für folgende Zeiten gebucht werden: • WDF19 EU.13 und ROT03 AU.03 von 10:00 - 07:00 Uhr • WDF05 AU.41a nur in der Zeit von 18:00-07:00Uhr An Wochenenden können alle Räume für die Zeiten von 10:00 – 07:00 Uhr gebucht werden.
Nutzungszeiten. Das VHV Kreditportal steht dem VN grundsätzlich ohne zeitliche Einschränkung zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten, in denen notwendige Systemwartungs- oder Programmpflegearbeiten durchgeführt werden. Die VHV übernimmt daher keine Gewähr oder Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit des VHV Kreditportals.
Nutzungszeiten. Der Kunde kann Business Banking EBICS zwischen 0:00 und 24:00 Uhr, 7 Tage die Woche verwenden. Eine etwaige Änderung der angeführten Nutzungszeiten bleibt BAWAG vorbehalten.