Common use of Schäden am Mietwagen Clause in Contracts

Schäden am Mietwagen. 7.1. Technische Schäden Treten am Mietwagen Betriebsstörungen oder sonstige technische Störungen auf, hat der Mieter die Vermieterin unverzüglich zu unterrichten. Die Beseitigung der Schäden darf nur mit ausdrücklich erteilter Genehmigung des Vermieters in einer Fachwerkstatt des vermieteten Markenfabrikats vorgenommen werden. Die Genehmigung des Vermieters ist nicht erforderlich, wenn dem Mieter vor Durchführung der Reparatur von der Fachwerkstatt verbindlich zugesagt wird, dass die Reparaturkosten nicht mehr als EUR 80,00 betragen. Der Vermieter erstattet die dem Mieter hiernach erwachsenen effektiven Kosten für die Beseitigung der Schäden gegen Vorlage der vom Mieter verauslagten und quittierten Original- rechnung, wenn der Mieter nachweist, dass Schäden und Betriebsstörungen nicht von ihm verschuldet wurden bzw. die Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges gegeben war.

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Samples: www.schade.de, www.schade.de

Schäden am Mietwagen. 7.1. Technische Schäden Treten am Mietwagen Betriebsstörungen oder sonstige technische Störungen auf, hat der Mieter die Vermieterin den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Die Beseitigung der Schäden darf nur mit ausdrücklich erteilter Genehmigung des Vermieters in einer Fachwerkstatt des vermieteten Markenfabrikats Mietwagenfabrikats vorgenommen werden. Die Genehmigung des Vermieters ist nicht erforderlichentbehrlich, wenn dem Mieter vor Durchführung der Reparatur von der Fachwerkstatt verbindlich zugesagt wird, dass die Reparaturkosten nicht mehr als EUR 80,00 80,-EUR betragen. Der Vermieter erstattet die dem Mieter hiernach nach den vorangegangenen Bestimmungen erwachsenen effektiven Kosten für die Beseitigung der Schäden gegen Vorlage der vom Mieter verauslagten und quittierten Original- rechnungOriginalrechnung, wenn der Mieter nachweist, dass Schäden und Betriebsstörungen nicht von ihm verschuldet wurden bzw. die Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges gegeben war.

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Samples: www.markoetter.de

Schäden am Mietwagen. 7.1. Technische Schäden Treten am Mietwagen Betriebsstörungen oder sonstige technische Störungen auf, hat der Mieter die Vermieterin den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Die Beseitigung der Schäden darf nur mit ausdrücklich erteilter Genehmigung des Vermieters in einer Fachwerkstatt des vermieteten Markenfabrikats vorgenommen werden. Die Genehmigung des Vermieters ist nicht erforderlich, wenn dem Mieter vor Durchführung der Reparatur von der Fachwerkstatt verbindlich zugesagt wird, dass die Reparaturkosten nicht mehr als EUR 80,00 betragen. Der Vermieter erstattet die dem Mieter hiernach erwachsenen effektiven Kosten für die Beseitigung der Schäden gegen Vorlage der vom Mieter verauslagten und quittierten Original- rechnungOriginalrechnung, wenn der Mieter nachweist, dass Schäden und Betriebsstörungen nicht von ihm verschuldet wurden bzw. die Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges gegeben war.

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Samples: max-schultz.de

Schäden am Mietwagen. 7.1. Technische Schäden Treten am Mietwagen Betriebsstörungen oder sonstige technische Störungen auf, hat der Mieter die Vermieterin den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Die Beseitigung der Schäden darf nur mit ausdrücklich erteilter Genehmigung des Vermieters in einer Fachwerkstatt des vermieteten Markenfabrikats vorgenommen werden. Die Genehmigung des Vermieters ist nicht erforderlich, wenn dem Mieter vor Durchführung der Reparatur von der Fachwerkstatt verbindlich zugesagt wird, dass die Reparaturkosten nicht mehr als EUR 80,00 betragen. Der Vermieter erstattet die dem Mieter hiernach erwachsenen effektiven Kosten für die Beseitigung der Schäden gegen Vorlage der vom Mieter verauslagten und quittierten Original- rechnungOriginalrechnung, wenn der Mieter nachweist, dass Schäden und Betriebsstörungen nicht von ihm verschuldet wurden bzw. die Verkehrsunsicherheit Verkehrs- unsicherheit des Fahrzeuges gegeben war.

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