Segmentwechsel Musterklauseln

Segmentwechsel. Die Bieterin könnte InTiCa nach Vollzug des Angebots oder zu einem späteren Zeit- punkt im Rahmen des rechtlich Zulässigen veranlassen, eine Beendigung des Han- dels der InTiCa-Aktien im Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wert- papierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) herbeizufüh- ren, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. In diesem Fall würden die InTiCa-Aktionäre nicht mehr von den erhöhten Berichtspflichten des Prime Standard profitieren. Die Bieterin könnte InTiCa ferner nach Vollzug des Angebots oder zu einem späte- ren Zeitpunkt im Rahmen des rechtlich Zulässigen veranlassen, (i) den Widerruf der Zulassung der InTiCa-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter Aufrechterhaltung der Einbeziehung zum Handel im Freiver- kehr ("Downlisting") oder (ii) ein vollständiges Delisting herbeizuführen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen (siehe zum Delisting bereits Ziffer 8.5.1 der Angebotsunterlage). Sowohl das Downlisting als auch das Delisting müssten durch die InTiCa beantragt werden, bedürfen jedoch nicht der Zustimmung der Hauptver- sammlung der InTiCa. Nach einem Downlisting oder Delisting würden sich die Berichtspflichten der InTiCa verringern oder diese gänzlich entfallen. Darüber hinaus muss im Falle eines Down- listings oder Delistings die Bieterin (oder eine dritte Partei, einschließlich mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG) ein öffent- liches Angebot für alle InTiCa-Aktien gemäß § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 BörsG unterbrei- ten. Die in einem solchen Angebot zu zahlende Gegenleistung muss wertmäßig nicht der Angebotsgegenleistung entsprechen, sondern kann auch niedriger oder höher als die Angebotsgegenleistung ausfallen. Ein Downlisting oder ein Delisting könnten den Markt für InTiCa-Aktien begrenzen und die Liquidität der InTiCa-Aktien mit den in Ziffer 15.1 der Angebotsunterlage beschriebenen Konsequenzen verringern. Die Bieterin könnte nach Vollzug des Angebots und insbesondere im Falle des Hal- tens von 75 % oder mehr der InTiCa-Aktien über die erforderliche Stimmen- und Kapitalmehrheit verfügen, um Entscheidungen einschließlich gesellschaftsrechtli- cher Strukturmaßnahmen in der Hauptversammlung der InTiCa durchsetzen zu können. Dazu gehören z.B. Entscheidungen über die Gewinnverwendung, die Xxxx und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, die Änderung der InTiCa-Satzung (einschließlich Änderung des Unternehmen...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.