Common use of SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift Clause in Contracts

SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift. (1) Eine SEPA-Lastschrift liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen. Ein SEPA – Firmenlastschriftmandat liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen, wobei sowohl der Zahler als auch der Zahlungsempfänger Unternehmer sind und der Zahler der Bank einen entsprechenden Zahlungsauftrag erteilt hat. Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA- Firmenlastschrift zulasten seines Xxxxxx bei der Bank einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang bei der Bank folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber der Bank die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden. (2) Die Bank führt SEPA-Lastschriften bzw. SEPA-Firmenlastschriften, mit welchen das Konto des Kunden belastet werden soll, aufgrund der von der einziehenden Bank übermittelten International Bank Account Number (IBAN) durch. Die Angaben zur IBAN stellen den Kundenidentifikator dar, anhand dessen die SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift durchgeführt wird. Werden von der einziehenden Bank darüber hinaus gehende Angaben zum Kunden, wie insbesondere der Name des Kontoinhabers des Xxxxxx, von dem eingezogen werden soll, gemacht, dienen diese daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei der Ausführung der SEPA-Lastschrift bzw. der SEPA-Firmenlastschrift unbeachtet. (3) Der Kunde kann von der Bank die Erstattung des seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten SEPA-Lastschriftmandats angelasteten Betrags binnen acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines Xxxxxx verlangen. Die Bank hat diesem Verlangen des Kunden innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Erhalt nachzukommen und die Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag mit Wertstellung zum Datum der Belastung des Xxxxxx rückgängig zu machen. (4) Abweichend von Abs. (3) hat bei SEPA-Firmenlastschriften der Kunde kein Recht, die Erstattung des seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten SEPA-Firmenlastschriftmandats angelasteten Betrages zu verlangen. (5) War die zulasten des Xxxxxx des Kunden ausgeführte SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift vom Kunden nicht autorisiert, kann der Kunde die Erstattung des belasteten Betrags binnen der Frist gemäß Z 22 verlangen. Die Frist wird jeweils nur ausgelöst, wenn die Bank dem Kunden die Information nach Z 45 (10) zur Verfügung gestellt hat.

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SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift. (1) Eine SEPA-Lastschrift liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung ge- genüber dem Empfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen. Ein SEPA – Firmenlastschriftmandat Eine SEPA-Firmenlastschrift liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen, wobei sowohl der Zahler Empfän- ger als auch der Zahlungsempfänger Zahler Unternehmer sind ist und der Zahler der Bank einen entsprechenden Zahlungsauftrag gegen- über dem Empfänger ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt hat. Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit BeträgenBeträ- gen, die von ihm ermächtigte Dritte mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA- SEPA-Firmenlastschrift zulasten seines Xxxxxx bei der Bank beim Kre- ditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang bei der Bank folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber der Bank die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden.Kunden (2) Die Bank Das Kreditinstitut führt SEPA-Lastschriften bzw. und SEPA-FirmenlastschriftenFir- menlastschriften, mit welchen das Konto des Kunden belastet werden soll, aufgrund der von der vom einziehenden Bank übermittelten Kreditinstitut über- mittelten International Bank Account Number (IBAN) durch. Die Angaben zur zum IBAN stellen den Kundenidentifikator dar, anhand dessen die SEPA-Lastschrift bzw. die SEPA-Firmenlastschrift durchgeführt wirdwerden. Werden von der einziehenden Bank darüber hinaus gehende da- rüber hinausgehende Angaben zum Kunden, wie insbesondere der Name des Kontoinhabers des Xxxxxx, von dem eingezogen werden soll, gemacht, dienen diese daher lediglich zu Dokumentationszwecken Doku- mentationszwecken und bleiben bei der Ausführung der SEPA-SEPA- Lastschrift bzw. der SEPA-Firmenlastschrift unbeachtet. (3) Der Kunde kann von der Bank vom Kreditinstitut die Erstattung bedingungslose Er- stattung des seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten SEPA-Lastschriftmandats angelasteten Betrags binnen acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines Xxxxxx verlangenver- langen. Die Bank Das Kreditinstitut hat diesem Verlangen des Kunden innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Erhalt nachzukommen und die Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag mit Wertstellung zum Datum der Belastung des Xxxxxx rückgängig zu machenmachen oder dem Zahler die Gründe für die Ablehnung der Erstattung unter Darstellung der Rechtsbehelfe (§ 71 (2) ZaDiG 2018) mitzuteilen. (4) Abweichend von Abs. (3) hat bei SEPA-Firmenlastschriften der Kunde kein Recht, die Erstattung des seinem Konto aufgrund auf- grund eines von ihm erteilten SEPA-Firmenlastschriftmandats angelasteten Betrages zu verlangen. (5) War die zulasten des Xxxxxx des Kunden ausgeführte SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift vom Kunden nicht autorisiert, kann der Kunde die Erstattung des belasteten Betrags binnen der Frist gemäß Z 22 verlangen. Die Frist wird jeweils nur ausgelöst, wenn die Bank dem Kunden die Information nach Z 45 (10) zur Verfügung gestellt hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift. (1) Eine SEPA-Lastschrift liegt vor, wenn der Zahler einem dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen. Ein SEPA – Firmenlastschriftmandat liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen, wobei sowohl der Zahler als auch der Zahlungsempfänger Unternehmer sind und der Zahler der Bank einen entsprechenden Zahlungsauftrag erteilt hat. Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte mittels eines SEPA-Lastschrift bzw. SEPA- Firmenlastschrift Lastschriftmandates direkt und ohne Einschaltung des Kreditinstitutes des Zahlers ermächtigt, zulasten seines des Xxxxxx bei der Bank einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang bei der Bank folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber der Bank die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werdendes Zahlers Beträge in Euro einzuziehen. (2) Die Bank Das Kreditinstitut führt SEPA-Lastschriften bzw. SEPA-und SEPA- Firmenlastschriften, mit welchen das Konto des Kunden belastet werden soll, aufgrund der von der vom einziehenden Bank Kreditinstitut übermittelten International Bank Account Number (IBAN) durch. Die Angaben zur IBAN stellen den Kundenidentifikator dar, anhand dessen die SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-die SEPA- Firmenlastschrift durchgeführt wird. Werden von der einziehenden Bank darüber hinaus gehende hinausgehende Angaben zum Kunden, wie insbesondere der Name des Kontoinhabers des Xxxxxx, von dem eingezogen werden soll, gemacht, dienen diese daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei der Ausführung der SEPA-Lastschrift bzw. der SEPA-Firmenlastschrift unbeachtet. (3) Der Kunde (Xxxxxx) kann von der Bank vom Kreditinstitut die Erstattung des seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten SEPA-SEPA- Lastschriftmandats angelasteten Betrags binnen acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines Xxxxxx verlangen. Die Bank Das Kreditinstitut hat diesem Verlangen des Kunden innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Erhalt nachzukommen und die Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag mit Wertstellung zum Datum der Belastung des Xxxxxx rückgängig zu machen. (4) Abweichend von Abs. (3) 3 hat bei SEPA-Firmenlastschriften der Kunde kein Recht, die Erstattung des seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten SEPA-SEPA- Firmenlastschriftmandats angelasteten Betrages zu verlangen. (5) War die zulasten des Xxxxxx des Kunden ausgeführte SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift vom Kunden nicht autorisiert, kann der Kunde die Erstattung des belasteten Betrags binnen der Frist gemäß Z 22 16 Abs. 2 verlangen. Die Frist wird jeweils nur ausgelöst, wenn die Bank das Kreditinstitut dem Kunden die Information Informationen nach Z 45 (10) 39 Abs. 9 zur Verfügung gestellt hat.

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SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift. (1) Eine SEPA-Lastschrift liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung ge- genüber dem Empfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen. Ein SEPA – Firmenlastschriftmandat Eine SEPA-Firmenlastschrift liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen, wobei sowohl der Zahler Empfän- ger als auch der Zahlungsempfänger Zahler Unternehmer sind ist und der Zahler der Bank einen entsprechenden Zahlungsauftrag gegen- über dem Empfänger ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt hat. Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit BeträgenBeträ- gen, die von ihm ermächtigte Dritte mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA- SEPA-Firmenlastschrift zulasten seines Xxxxxx bei der Bank beim Kre- ditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang bei der Bank beim Kreditinstitut folgenden GeschäftstagGe- schäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber der Bank dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten auf einen ei- nen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden. (2) Die Bank Das Kreditinstitut führt SEPA-Lastschriften bzw. und SEPA-FirmenlastschriftenFir- menlastschriften, mit welchen das Konto des Kunden belastet werden soll, aufgrund der von der vom einziehenden Bank übermittelten Kreditinstitut über- mittelten International Bank Account Number (IBAN) durch. Die Angaben zur zum IBAN stellen den Kundenidentifikator dar, anhand dessen die SEPA-Lastschrift bzw. die SEPA-Firmenlastschrift durchgeführt wirdwerden. Werden von der einziehenden Bank darüber hinaus gehende da- rüber hinausgehende Angaben zum Kunden, wie insbesondere der Name des Kontoinhabers des Xxxxxx, von dem eingezogen werden soll, gemacht, dienen diese daher lediglich zu Dokumentationszwecken Dokumen- tationszwecken und bleiben bei der Ausführung der SEPA-Lastschrift Last- schrift bzw. der SEPA-Firmenlastschrift unbeachtet. (3) Der Kunde kann von der Bank vom Kreditinstitut die Erstattung bedingungslose Er- stattung des seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten SEPASE- PA-Lastschriftmandats angelasteten Betrags binnen acht Wochen Wo- chen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines Xxxxxx verlangen. Die Bank Das Kreditinstitut hat diesem Verlangen des Kunden innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Erhalt nachzukommen und die Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag mit Wertstellung zum Datum der Belastung des Xxxxxx rückgängig zu machenmachen oder dem Zahler die Gründe für die Ablehnung der Erstattung unter Darstellung der Rechtsbehelfe (§ 71 (2) ZaDiG 2018) mit- zuteilen. (4) Abweichend von Abs. (3) hat bei SEPA-Firmenlastschriften der Kunde kein Recht, die Erstattung des seinem Konto aufgrund auf- grund eines von ihm erteilten SEPA-Firmenlastschriftmandats angelasteten Betrages zu verlangen. (5) War die zulasten des Xxxxxx des Kunden ausgeführte SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift vom Kunden nicht autorisiert, kann der Kunde die Erstattung des belasteten Betrags binnen der Frist gemäß Z 22 verlangen. Die Frist wird jeweils nur ausgelöst, wenn die Bank dem Kunden die Information nach Z 45 (10) zur Verfügung gestellt hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift. (1) Eine SEPA-Lastschrift liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung gegen- über dem Empfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen. Ein SEPA – Firmenlastschriftmandat Eine SEPA-Firmenlastschrift liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen, wobei sowohl der Zahler Empfänger als auch der Zahlungsempfänger Zahler Unternehmer sind ist und der Zahler der Bank einen entsprechenden Zahlungsauftrag gegenüber dem Empfänger ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt hat. Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA- Firmenlastschrift zulasten seines Xxxxxx bei der Bank einziehenbeim Kreditinstitut einzie- hen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang bei der Bank beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber der Bank dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge Ein- xxxx eines ermächtigten Dritten auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden. (2) Die Bank Das Kreditinstitut führt SEPA-Lastschriften bzw. SEPA-und SEPA- Firmenlastschriften, mit welchen das Konto des Kunden belastet werden soll, aufgrund der von der vom einziehenden Bank übermittelten Kreditinstitut übermit- telten International Bank Account Number (IBAN) durch. Die Angaben zur Anga- ben zum IBAN stellen den Kundenidentifikator dar, anhand dessen die SEPA-Lastschrift bzw. die SEPA-Firmenlastschrift durchgeführt wirddurchge- führt werden. Werden von der einziehenden Bank darüber hinaus hinaus- gehende Angaben zum Kunden, wie insbesondere der Name des Kontoinhabers des Xxxxxx, von dem eingezogen werden soll, gemachtge- macht, dienen diese daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei der Ausführung der SEPA-Lastschrift bzw. der SEPA-Firmenlastschrift unbeachtet. (3) Der Kunde kann von der Bank vom Kreditinstitut die Erstattung des seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten SEPA-Lastschriftmandats angelasteten Betrags binnen acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines Xxxxxx verlangen. Die Bank Das Kreditinstitut hat diesem Verlangen des Kunden innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Erhalt nachzukommen nach- zukommen und die Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen eingezoge- nen Betrag mit Wertstellung zum Datum der Belastung des Xxxxxx rückgängig zu machen. (4) Abweichend von Abs. Abs (3) hat bei SEPA-Firmenlastschriften der Kunde kein Recht, die Erstattung des seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten SEPA-Firmenlastschriftmandats angelasteten Betrages zu verlangen. (5) War die zulasten des Xxxxxx des Kunden ausgeführte SEPA-SEPA- Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift vom Kunden nicht autorisiertautori- siert, kann der Kunde Kunde, der Verbraucher ist, die Erstattung des belasteten Betrags binnen 13 Monaten ab der Frist Belastung gemäß Z 22 16. (2) verlangen. Die , und der Kunde, der Unternehmer ist, binnen eines Monats ab der Belastung; die Frist wird jeweils nur ausgelöst, wenn die Bank das Kreditinstitut dem Kunden die Information nach Informationen gemäß Z 45 39. (109) zur Verfügung gestellt hat.

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Samples: Berechtigung Mitinhaber / Zeichnungsberechtigter Zu Einem Easy Broker Wertpapierdepot

SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift. (1) Eine SEPA-Lastschrift liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung ge- genüber dem Empfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen. Ein SEPA – Firmenlastschriftmandat Eine SEPA-Firmenlastschrift liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen, wobei sowohl der Zahler Empfän- ger als auch der Zahlungsempfänger Zahler Unternehmer sind ist und der Zahler der Bank einen entsprechenden Zahlungsauftrag gegen- über dem Empfänger ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt hat. Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit BeträgenBeträ- gen, die von ihm ermächtigte Dritte mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA- SEPA-Firmenlastschrift zulasten seines Xxxxxx bei der Bank beim Kre- ditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang bei der Bank beim Kreditinstitut folgenden GeschäftstagGe- schäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber der Bank dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten auf einen ei- nen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden. (2) Die Bank Das Kreditinstitut führt SEPA-Lastschriften bzw. und SEPA-FirmenlastschriftenFir- menlastschriften, mit welchen das Konto des Kunden belastet werden soll, aufgrund der von der vom einziehenden Bank übermittelten Kreditinstitut über- mittelten International Bank Account Number (IBAN) durch. Die Angaben zur zum IBAN stellen den Kundenidentifikator dar, anhand dessen die SEPA-Lastschrift bzw. die SEPA-Firmenlastschrift durchgeführt wirdwerden. Werden von der einziehenden Bank darüber hinaus gehende da- rüber hinausgehende Angaben zum Kunden, wie insbesondere der Name des Kontoinhabers des Xxxxxx, von dem eingezogen werden soll, gemacht, dienen diese daher lediglich zu Dokumentationszwecken Doku- mentationszwecken und bleiben bei der Ausführung der SEPA-SEPA- Lastschrift bzw. der SEPA-Firmenlastschrift unbeachtet. (3) Der Kunde kann von der Bank vom Kreditinstitut die Erstattung des seinem sei- nem Konto aufgrund eines von ihm erteilten SEPA-Lastschriftmandats Lastschrift- mandats angelasteten Betrags binnen acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines Xxxxxx verlangen. Die Bank Das Kreditin- stitut hat diesem Verlangen des Kunden innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Erhalt Ge- schäftstagen nachzukommen und die Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag mit Wertstellung zum Datum der Belastung des Xxxxxx rückgängig zu machen. (4) Abweichend von Abs. (3) hat bei SEPA-Firmenlastschriften der Kunde kein Recht, die Erstattung des seinem Konto aufgrund auf- grund eines von ihm erteilten SEPA-Firmenlastschriftmandats angelasteten Betrages zu verlangen. (5) War die zulasten des Xxxxxx des Kunden ausgeführte SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift vom Kunden nicht autorisiert, kann der Kunde die Erstattung des belasteten Betrags binnen der Frist gemäß Z 22 verlangen. Die Frist wird jeweils nur ausgelöst, wenn die Bank dem Kunden die Information nach Z 45 (10) zur Verfügung gestellt hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift. (1) Eine SEPA-Lastschrift liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung gegen- über dem Empfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen. Ein SEPA – Firmenlastschriftmandat Eine SEPA-Firmenlastschrift liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen, wobei sowohl der Zahler Empfänger als auch der Zahlungsempfänger Zahler Unternehmer sind ist und der Zahler der Bank einen entsprechenden Zahlungsauftrag gegenüber dem Empfänger ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt hat. Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA- Firmenlastschrift zulasten seines Xxxxxx bei der Bank einziehenbeim Kreditinstitut einzie- hen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang bei der Bank beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber der Bank dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge Ein- xxxx eines ermächtigten Dritten auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden. (2) Die Bank Das Kreditinstitut führt SEPA-Lastschriften bzw. SEPA-und SEPA- Firmenlastschriften, mit welchen das Konto des Kunden belastet werden soll, aufgrund der von der vom einziehenden Bank übermittelten Kreditinstitut übermit- telten International Bank Account Number (IBAN) durch. Die Angaben zur Anga- ben zum IBAN stellen den Kundenidentifikator dar, anhand dessen die SEPA-Lastschrift bzw. die SEPA-Firmenlastschrift durchgeführt wirddurchge- führt werden. Werden von der einziehenden Bank darüber hinaus hinaus- gehende Angaben zum Kunden, wie insbesondere der Name des Kontoinhabers des Xxxxxx, von dem eingezogen werden soll, gemachtge- macht, dienen diese daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei der Ausführung der SEPA-Lastschrift bzw. der SEPA-Firmenlastschrift unbeachtet. (3) Der Kunde kann von der Bank vom Kreditinstitut die Erstattung des seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten SEPA-Lastschriftmandats angelasteten Betrags binnen acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines Xxxxxx verlangen. Die Bank Das Kreditinstitut hat diesem Verlangen des Kunden innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Erhalt nachzukommen nach- zukommen und die Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen eingezoge- nen Betrag mit Wertstellung zum Datum der Belastung des Xxxxxx rückgängig zu machen. (4) Abweichend von Abs. Abs (3) hat bei SEPA-Firmenlastschriften der Kunde kein Recht, die Erstattung des seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten SEPA-Firmenlastschriftmandats angelasteten Betrages zu verlangen. (5) War die zulasten des Xxxxxx des Kunden ausgeführte SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift vom Kunden nicht autorisiert, kann der Kunde die Erstattung des belasteten Betrags binnen der Frist gemäß Z 22 verlangen. Die Frist wird jeweils nur ausgelöst, wenn die Bank dem Kunden die Information nach Z 45 (10) zur Verfügung gestellt hat.

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Samples: Banking Documents