Giroverkehr Musterklauseln

Giroverkehr. 3.11.1 Überweisungsaufträge:
Giroverkehr. A. Überweisungsaufträge Z 40.
Giroverkehr. III. Vereinfachter Scheck- und Lastschrifteinzug für die Kreditinstitute
Giroverkehr. A. Überweisungsaufträge Z 39 (1) Bei Überweisungsaufträgen zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb Österreichs, anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz geführt wird, hat der Kunde den Empfänger mit dessen International Bank Account Number (IBAN) zu bezeichnen. Hat der Zahlungsdienstleister des Empfängers seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat des EWR als Österreich oder in der Schweiz, so ist bis zum 31.Jänner 2016 neben der IBAN auch der Bank Identifier Code (BIC) des Zahlungsdienstleisters des Empfängers anzugeben. Bis zum 31.Jänner 2014 kann der Kunde zur Bezeichnung des Empfängers anstelle der IBAN weiterhin Namen und Kontonummer des Empfängers und entweder Bankleitzahl oder BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers verwenden. (9) Informationen über ausgeführte Überweisungsaufträge (Referenz, Betrag, Währung, Entgelte, Zinsen, Wechselkurs, Wertstellung der Belastung) und sonstige zu Lasten seines Xxxxxx ausgeführte Zahlungen, insbesondere im Rahmen des Lastschrift- und Einzugsermächtigungsverfahrens, werden dem Kunden, der Verbraucher ist - sofern noch nicht anlässlich der jeweiligen Transaktion im Kontoauszug ausgewiesen - auf Anfrage einmal monatlich vom Kreditinstitut zur Verfügung gestellt. IV. GIROVERKEHR A. Überweisungsaufträge Z 39 (1) Bei Überweisungsaufträgen zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb Österreichs, anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz geführt wird, hat der Kunde den Empfänger mit dessen International Bank Account Number (IBAN) zu bezeichnen. Hat der Zahlungsdienstleister des Empfängers seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat des EWR als Österreich oder in der Schweiz, so ist bis zum 31.Jänner 2016 neben der IBAN auch der Bank Identifier Code (BIC) des Zahlungsdienstleisters des Empfängers anzugeben. (9) Informationen über ausgeführte Überweisungsaufträge (Referenz, Betrag, Währung, Entgelte, Zinsen, Wechselkurs, Wertstellung der Belastung) und sonstige zu Lasten seines Xxxxxx ausgeführte Zahlungen, insbesondere im Rahmen des Lastschriftverfahrens, werden dem Kunden, der Verbraucher ist - sofern noch nicht anlässlich der jeweiligen Transaktion im Kontoauszug ausgewiesen - auf Anfrage einmal monatlich vom Kreditinstitut zur Verfügung gestellt.
Giroverkehr. A. Überweisungsaufträge Z 39. (1) Bei Überweisungsaufträgen zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb Österreichs, anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz geführt wird, hat der Kunde den Empfänger mit dessen International Bank Account Number (IBAN) zu bezeichnen. (2) Bei Überweisungsaufträgen zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister außerhalb des EWR und der Schweiz geführt wird, hat der Kunde den Empfänger zu bezeichnen: IV. GIROVERKEHR A. Überweisungsaufträge Z 39. (1) Bei Überweisungsaufträgen in Euro zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb Österreichs oder anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) geführt wird, hat der Kunde den Empfänger mit dessen International Bank Account Number (IBAN) zu bezeichnen. Bei Überweisungsaufträgen in anderer Währung als in Euro zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR geführt wird, hat der Kunde den Empfänger mit dessen IBAN und dem Bank Identifier Code (BIC) des Zahlungsdienstleisters des Empfängers zu Seite 5 von 12
Giroverkehr. Z 38 Überweisungsaufträge. (1) Überweisungsaufträge müssen den Zahlungsdienstleister des Empfängers (Bankleitzahl bzw. Bank Identifier Code = BIC) und die Kontonummer bzw. die International Bank Account Number (=IBAN) enthalten ("Kundenidentifikator").
Giroverkehr. IV. Giroverkehr
Giroverkehr. A. Überweisungsaufträge A. Überweisungsaufträge
Giroverkehr. A. Überweisungsaufträge Z 39.