Common use of SERVICEDESK–LEISTUNGEN UND -BEDINGUNGEN Clause in Contracts

SERVICEDESK–LEISTUNGEN UND -BEDINGUNGEN. 1. Für den Servicedesk benennt der Kunde einen Ansprechpartner, der in der Handhabung des Lizenzgegenstands geschult ist und vor Inanspruchnahme des Servicedesk zu versuchen hat, das aufgetretene Problem aus eigenem zu lösen bzw. einzugrenzen und zu spezifizieren. Der Servicedesk von MOVEC darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die mit dem Programm bereitgestellte Dokumentation bzw. Bedienerhilfe für das aufgetretene Problem keine Lösungshinweise gibt. Der Ansprechpartner des Kunden ist als Systemverantwortlicher gegenüber MOVEC zu benennen und allein berechtigt, den Servicedesk der MOVEC nach Maßgabe dieser Servicedesk- Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Für den Fall der Verhinderung des Systemverantwortlichen ist der Kunde berechtigt, Servicedesk-Leistungen durch einen gegenüber MOVEC vorab als zweiten Systemverantwortlichen bestimmten Mitarbeiter abzurufen. Der Kunde ermöglicht MOVEC den Remote-Zugriff zu seiner Anwendung. MOVEC gewährleistet die vertrauliche Behandlung der Daten. 2. MOVEC berät und unterstützt den Kunden im Rahmen des Servicedesk bei nachfolgenden Fragen: • Meldung von Anwendungsfehlern • Probleme bei der Datenübergabe per Schnittstelle an Fremdsysteme (z.B. Importeurs-Systeme, Teilekataloge, etc.), sofern diese Schnittstelle zuvor bereits erfolgreich im Einsatz war • Probleme bei der Datenerfassung mit Erfassungs-Terminals oder Lesegeräten, sofern diese Geräte zuvor bereits erfolgreich im Einsatz waren 1 Drohender Datenverlust, Stillstand der Anwendung 1 Stunde 2 Wichtige Eingaben unmöglich, wichtige Informationen nicht verfügbar 4 Stunden

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Samples: Lizenz Und Pflegevertrag

SERVICEDESK–LEISTUNGEN UND -BEDINGUNGEN. 1. Für den Servicedesk benennt der Kunde einen Ansprechpartner, der in der Handhabung des Lizenzgegenstands geschult ist und vor Inanspruchnahme des Servicedesk zu versuchen hat, das aufgetretene Problem aus eigenem zu lösen bzw. einzugrenzen und zu spezifizieren. Der Servicedesk von MOVEC darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die mit dem Programm bereitgestellte Dokumentation bzw. Bedienerhilfe für das aufgetretene Problem keine Lösungshinweise gibt. Der Ansprechpartner des Kunden ist als Systemverantwortlicher gegenüber MOVEC zu benennen und allein berechtigt, den Servicedesk der MOVEC nach Maßgabe dieser Servicedesk- Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Für den Fall der Verhinderung des Systemverantwortlichen ist der Kunde berechtigt, Servicedesk-Leistungen durch einen gegenüber MOVEC vorab als zweiten Systemverantwortlichen bestimmten Mitarbeiter abzurufen. Der Kunde ermöglicht MOVEC den Remote-Zugriff zu seiner Anwendung. MOVEC gewährleistet die vertrauliche Behandlung der Daten. 2. MOVEC berät und unterstützt den Kunden im Rahmen des Servicedesk bei nachfolgenden Fragen: • Meldung von Anwendungsfehlern • Probleme bei der Datenübergabe per Schnittstelle an Fremdsysteme (z.B. Importeurs-Systeme, Teilekataloge, etc.), sofern diese Schnittstelle zuvor bereits erfolgreich im Einsatz war • Probleme bei der Datenerfassung mit Erfassungs-Terminals oder Lesegeräten, sofern diese Geräte zuvor bereits erfolgreich im Einsatz waren • Fragen zum Betrieb der Software, zur Software-Bedienung oder Software-Funktionen. 3. Der Servicedesk dient nicht dazu, Schnittstellen zu Fremdsystemen oder Erfassungs-Terminals in Betrieb zu nehmen. Der Servicedesk ersetzt keine Schulung für Betrieb, Bedienung und Funktionen des Lizenzgegenstands. 4. MOVEC ist berechtigt, Fragestellungen, die nicht unter den Lizenz- und Pflegevertrag fallen, in Absprache mit dem Kunden an Dritte (z.B. MOVEC - Berater) weiterzuleiten, die Hilfestellung zu diesen Fragen liefern können. Wenn der Kunde von diesen Dritten Dienstleistungen in Anspruch nimmt, so ist die Verrechnung dieser Dienstleistungen vom Kunden direkt zu regeln und ist nicht Bestandteil des Lizenz- und Pflegevertrages mit MOVEC. 1 Drohender Datenverlust, Stillstand der Anwendung 1 Stunde 2 Wichtige Eingaben unmöglich, wichtige Informationen nicht verfügbar 4 Stunden

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SERVICEDESK–LEISTUNGEN UND -BEDINGUNGEN. 1. Für den Servicedesk benennt der Kunde einen Ansprechpartner, der in der Handhabung des Lizenzgegenstands geschult ist und vor Inanspruchnahme des Servicedesk zu versuchen hat, das aufgetretene Problem aus eigenem zu lösen bzw. einzugrenzen und zu spezifizieren. Der Servicedesk von MOVEC darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die mit dem Programm bereitgestellte Dokumentation bzw. Bedienerhilfe für das aufgetretene Problem keine Lösungshinweise gibt. Der Ansprechpartner des Kunden ist als Systemverantwortlicher gegenüber MOVEC zu benennen und allein berechtigt, den Servicedesk der MOVEC nach Maßgabe dieser Servicedesk- Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Für den Fall der Verhinderung des Systemverantwortlichen ist der Kunde berechtigt, Servicedesk-Leistungen durch einen gegenüber MOVEC vorab als zweiten Systemverantwortlichen bestimmten Mitarbeiter abzurufen. Der Kunde ermöglicht MOVEC den Remote-Zugriff zu seiner Anwendung. MOVEC gewährleistet die vertrauliche Behandlung der Daten. 2. MOVEC berät und unterstützt den Kunden im Rahmen des Servicedesk bei nachfolgenden Fragen: • Meldung von Anwendungsfehlern • Probleme bei der Datenübergabe per Schnittstelle an Fremdsysteme (z.B. Importeurs-Systeme, Teilekataloge, etc.), sofern diese Schnittstelle zuvor bereits erfolgreich im Einsatz war • Probleme bei der Datenerfassung mit Erfassungs-Terminals oder Lesegeräten, sofern diese Geräte zuvor bereits erfolgreich im Einsatz waren • Fragen zum Betrieb der Software, zur Software-Bedienung oder Software-Funktionen. 3. Der Servicedesk dient nicht dazu, Schnittstellen zu Fremdsystemen oder Erfassungs-Terminals in Betrieb zu nehmen. 1 Drohender Datenverlust, Stillstand der Anwendung 1 Stunde 2 Wichtige Eingaben unmöglich, wichtige Informationen nicht verfügbar 4 Stunden

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SERVICEDESK–LEISTUNGEN UND -BEDINGUNGEN. 1. Für den Servicedesk benennt der Kunde einen Ansprechpartner, der in der Handhabung des Lizenzgegenstands geschult ist und vor Inanspruchnahme des Servicedesk zu versuchen hat, das aufgetretene Problem aus eigenem zu lösen bzw. einzugrenzen und zu spezifizieren. Der Servicedesk von MOVEC darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die mit dem Programm bereitgestellte Dokumentation bzw. Bedienerhilfe für das aufgetretene Problem keine Lösungshinweise gibt. Der Ansprechpartner des Kunden ist als Systemverantwortlicher gegenüber MOVEC zu benennen und allein berechtigt, den Servicedesk der MOVEC nach Maßgabe Massgabe dieser Servicedesk- Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Für den Fall der Verhinderung des Systemverantwortlichen ist der Kunde berechtigt, Servicedesk-Leistungen durch einen gegenüber MOVEC vorab als zweiten Systemverantwortlichen bestimmten Mitarbeiter abzurufen. Der Kunde ermöglicht MOVEC den Remote-Zugriff zu seiner Anwendung. MOVEC gewährleistet die vertrauliche Behandlung der Daten. 2. MOVEC berät und unterstützt den Kunden im Rahmen des Servicedesk bei nachfolgenden Fragen: • Meldung von Anwendungsfehlern • Probleme bei der Datenübergabe per Schnittstelle an Fremdsysteme (z.B. Importeurs-Systeme, Teilekataloge, etc.), sofern diese Schnittstelle zuvor bereits erfolgreich im Einsatz war • Probleme bei der Datenerfassung mit Erfassungs-Terminals oder Lesegeräten, sofern diese Geräte zuvor bereits erfolgreich im Einsatz waren 1 Drohender Datenverlust• Fragen zum Betrieb der Software, Stillstand zur Software-Bedienung oder Software-Funktionen. 3. Der Servicedesk dient nicht dazu, Schnittstellen zu Fremdsystemen oder Erfassungs-Terminals in Betrieb zu nehmen. Der Servicedesk ersetzt keine Schulung für Betrieb, Bedienung und Funktionen des Lizenzgegenstands. 4. MOVEC ist berechtigt, Fragestellungen, die nicht unter den Lizenz- und Pflegevertrag fallen, in Absprache mit dem Kunden an Dritte (z.B. MOVEC - Berater) weiterzuleiten, die Hilfestellung zu diesen Fragen liefern können. Wenn der Anwendung 1 Stunde 2 Wichtige Eingaben unmöglichKunde von diesen Dritten Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wichtige Informationen so ist die Verrechnung dieser Dienstleistungen vom Kunden direkt zu regeln und ist nicht verfügbar 4 StundenBestandteil des Lizenz- und Pflegevertrages mit MOVEC. 5. Servicedesk Standort Seiersberg: Der Servicedesk ist von Montag bis Xxxxxxx (ausgenommen gesetzliche Feiertage) von 7.30 Uhr bis

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